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Überfälle auf GeldbotenThomas Drach droht bei Verurteilung die Sicherungsverwahrung

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Überfall Flughafen Arton Krasniqi

Überfall auf einen Geldtransporter am Flughafen Köln-Bonn im März 2019.

Köln – Nach Raubüberfällen auf Geldtransporter in Köln und Frankfurt wird der tatverdächtige Thomas Drach am Mittwoch in den Niederlanden einem Haftrichter vorgeführt, der ihm den europäischen Haftbefehl des Amtsgerichts Köln verkünden soll. Dem 60-jährigen Reemtsma-Entführer wird gemeinschaftlicher schwerer Raub in drei Fällen sowie in einem Fall ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last gelegt. Drach soll bei dem Raub am Flughafen Köln-Bonn im März 2019 einem der Geldboten mit einem Sturmgewehr ins Bein geschossen haben. Möglicherweise war Drach auch derjenige, der Monate später auf den Geldboten vor dem Ikea-Markt in Frankfurt geschossen hatte.

Offenbar kein Bezug zu Überfall in Limburg

Zwar prüfen die Ermittler auch weiterhin, ob der gebürtige Erftstädter noch für weitere Taten infrage kommt, der Haftbefehl bezieht sich aber nur auf die drei genannten. Ein Überfall auf einen Geldtransport im hessischen Limburg 2018 wird Thomas Drach derzeit nicht zur Last gelegt. Zwar gibt es gewisse Parallelen zu den Taten in Köln und Frankfurt; in allen Fällen etwa hatten die Täter ihr erstes von zwei Fluchtfahrzeugen wenige Kilometer vom Tatort entfernt angezündet, um Spuren zu verwischen. Der Raub in Limburg weist aber auch Unterschiede im Vergleich zu den drei anderen auf.

Thomas Drach 2000 ungepixelt

Thomas Drach, Drahtzieher der Reemtsma-Entführung, sitzt im Hamburger Landgericht Ende 2000 auf der Anklagebank.

Die Kölner Staatsanwaltschaft hat einen Antrag auf Auslieferung des 60-Jährigen gestellt. Sollte Drach keine Einwände dagegen haben, könnte er in den nächsten Tagen nach Deutschland überstellt werden. Lehnt er eine Auslieferung jedoch ab und legt Rechtsmittel ein, muss ein Richter in den Niederlanden darüber entscheiden. Dies könnte mehrere Wochen dauern. Mit Eintreffen auf deutschem Boden begänne dann die übliche Sechs-Monats-Frist, innerhalb derer Untersuchungshäftlingen hierzulande in der Regel der Prozess gemacht werden muss. Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel wenn noch besonderer Ermittlungsbedarf besteht.

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Festnahme in der Wohnung eines Bekannten

Niederländische Spezialeinsatzkräfte hatten Thomas Drach am Dienstagmorgen mit einem europäischen Haftbefehl des Amtsgerichts Köln in Amsterdam festgenommen. Der 60-Jährige hielt sich in der Wohnung eines Bekannten auf. Er verfügt weder in den Niederlanden noch in Deutschland über einen festen Wohnsitz, soll aber mehrere Anlaufadressen in der Region Amsterdam haben. Auch einer geregelten Arbeit ging er seit seiner Haftentlassung 2013 offenbar nicht nach.

Wegen der Entführung des Hamburger Millionärs Jan Philipp Reemtsma 1996 war Drach zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Sollte er wegen der Raubüberfälle auf die Geldtransporter erneut verurteilt werden, droht ihm die Sicherungsverwahrung.