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Bundestag wertet Clubs aufVom Puff zur Oper per Beschluss

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Luxor Köln

Endlich Kultur: Der Kölner Club Luxor

Berlin – Selbstredend ist es ein Vergnügen, ein überaus großes sogar, wenn man in einem Club die neue, heiße Band entdeckt, oder ein DJ die Nacht zum Möglichkeitsraum macht. Dass Clubs baurechtlich als „Vergnügungsstätten“ eingeordnet wurden, also in derselben Kategorie wie Spielhallen und Bordelle, wurmte Betreiber und Besucher indes seit Jahrzehnten.

Es ging nicht darum, sich von der Halbwelt abzugrenzen. Die Einordnung war schlicht lebensbedrohlich. Eine Vergnügungsstätte lässt sich nicht ohne weiteres mitten in der Stadt eröffnen, schon gar nicht in einem Wohngebiet.

Wird sie im Zuge der Gentrifizierung unliebsam, ist sie schnell und unbürokratisch weg vom Fleck, in Köln kann man das im Wochenabstand beobachten. Dass Clubbetreiber das betreffende Viertel erst auf die Landkarte gebracht haben – geschenkt.

Baurechtlich anerkannt

Am Freitag hat der Bundestag den Entwurf der Bundesregierung für ein Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Das sieht unter anderem vor, Clubs und Livespielstätten „mit nachweisbarem kulturellen Bezug“ baurechtlich als Kulturstätten anzuerkennen. Also mit Museen, Opern und Theatern gleichzusetzen statt mit Eroscentern.

Prompt fallen nur noch sieben statt 19 Prozent Umsatzsteuer an. Man gilt plötzlich als erwünscht, als förderungswürdiger und schützenswerter Teil des urbanen Gefüges.

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Der Entschluss kommt indes fast zu spät, jetzt, wo das Clubleben nur noch Erinnerung ist. Weitere Maßnahmen werden nötig sein, um es in seiner vorpandemischen Form zu erhalten. Vom Lärmschutzfonds, aus dem Schallisolierungen bezahlt werden, bis zum Schutz gegen radikal angehobene Mieten.