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Regeln und TippsWas Reiserückkehrer unbedingt wissen sollten

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Symbolbild Reiserückkehrer 0122

Urlaub erfordert in Pandemiezeiten gute Vorbereitungen.

Berlin/Kehl – Einreiseregeln mit schnellem Verfallsdatum, Nachweise über Gesundheitszustand und Impfstatus: Die Rückreise nach Deutschland ist in der Pandemie sehr viel komplizierter geworden.

Damit Reisende wegen verpasster Flüge oder ungültiger Tests nicht unerwartet auf Kosten sitzen bleiben, sollten sie einige Punkte beachten.

Das Robert Koch-Institut (RKI) führt derzeit keine Staaten oder Regionen mehr als Virusvariantengebiet. Für alle Reisende ab sechs Jahren, die aus einem Hochrisikogebiet zurückkehren, gilt: Ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweise muss nach Informationen des Auswärtigem Amtes dem Beförderungsunternehmen vor der Reise zur Überprüfung vorgelegt werden.

Insgesamt werden rund 70 Länder vom RKI ganz oder teilweise als Hochrisikogebiete eingestuft.

Individuelle Bedingungen vor der Reise sorgfältig prüfen

Familien mit ungeimpften Kindern ab sechs Jahren sowie ungeimpfte Erwachsene sollten sich vor der Rückkehr rechtzeitig um einen offiziellen Antigen-Schnelltest kümmern. Als Nachweis kann auch ein PCR-Test dienen, der allerdings meist schwieriger zu organisieren ist.

Manchmal ist der aber sogar vorgeschrieben. Sabine Blank, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ), rät daher, alle individuellen Bedingungen vor der Reise sorgfältig prüfen. Die Einreisebestimmungen seien grundsätzlich von denen der Beförderer zu unterscheiden. Einige Airlines würden vor dem Boarding auch einen PCR-Test verlangen.

Die Lufthansa zählt nicht dazu: „Zusätzliche Dokumente werden nicht verlangt“, teilt der Carrier mit. Lufthansa richte sich nach den Anforderungen, die von Regierungs- und Einzelstaatenseite vorgeschrieben werden. Entsprechende Regelungen für die Einreise nach Deutschland führt auch der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft auf seiner Website auf.

Verantwortung für fehlende Dokumente liegt beim Fluggast

Handelt es sich um eine Pauschalreise, hilft die Reiseleitung, Testmöglichkeiten am Urlaubsort zu finden, teilt der Deutsche Reiseverband (DRV) mit. Je nach Reiseland muss laut EVZ mit Kosten von durchschnittlich zwischen 25 und 100 Euro für einen Corona-Test gerechnet werden. „Die Spanne reicht von kostenlos, wie etwa in Dänemark, bis sogar über 200 Franken (193 Euro) in der Schweiz.“

EVZ-Juristin Blank weist darauf hin, dass die Verantwortung für alle notwendigen Nachweise und Dokumente beim Fluggast liegt. Liegen diese dem Abflug nicht vor, „darf von den Airlines nicht befördert werden“, heißt es auch beim Branchenverband BDL.

Nach Verfügbarkeit würden Fluggesellschaften aber Kulanz zeigen und Flüge umbuchen: „Daher sollten sich die Passagiere in solch einem Fall umgehend an ihre Airline oder an ihren Reiseveranstalter wenden“, so der BDL.

Um nicht auf etwaig entstehenden Kosten sitzen zu bleiben, rät Blank dazu, flexibel stornierbare Optionen zu buchen. „Das gilt sowohl für den Flug als auch für Hotels und Aktivitäten vor Ort.“ Storno-Bedingungen sollte man genau gelesen, rät die Verbraucherschützerin. Gängige Reiseversicherungen würden den Pandemiefall ausschließen. Verpasste Flüge aufgrund fehlender Dokumente würden nicht abgedeckt.

Ist der Handy-Akku geladen?

Um das Infektionsrisiko gering zu halten und die Abläufe vor Antritt der Rückreise zu vereinfachen, geben DRV und BDL in einem Merkblatt weitere Tipps. Dazu zählt der kontaktlose Online-Check-in, auch Gesundheitsnachweise können teils über entsprechende Apps vorab hochgeladen werden.

Der Handy-Akku sollte geladen, das Ladekabel vorhanden sein. Als Backup empfiehlt es sich, alle erforderlichen Nachweise digital lesbar auch auf Papier griffbereit zu haben.

Einreiseanmeldung nicht vergessen!

Und eine weitere Sache sollten Reiserückkehrer fristgerecht beachten: die Digitale Einreiseanmeldung (DEA), die ausgefüllt werden muss, wenn man aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet nach Deutschland einreist. Die Registrierung müssen Reisende in elektronischer Form als PDF oder in Papierform bei der Einreise dabei haben.

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Weil sich die Bestimmungen für die Rückkehr nach Deutschland von Tag zu Tag ändern können, sollten Reisende diese vor ihrer Rückkehr zum Beispiel auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums aktuell nachlesen. (dpa)