AboAbonnieren

Verdacht der StrafvereitelungBöhmermann-Experiment hat Folgen für Polizeibeamte

Lesezeit 2 Minuten
Böhmermann ZDF Magazin Royale

Jan Böhmermanns Recherchen haben mal wieder Folgen: Diesmal für Polizisten in Bremen und Sachsen-Anhalt (Archivbild).

Bremen – Ein Böhmermann-Experiment mit den Polizeien der 16 Länder hat in einigen Behörden Konsequenzen für Beamte. In Bremen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen Polizeibeamten wegen des Verdachts der Strafvereitelung. Hintergrund ist eine Aktion der Sendung „ZDF Magazin Royale“ des Satirikers Jan Böhmermann, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Samstag sagte.

Auch in Sachsen-Anhalt wurden interne Ermittlungen ausgelöst. Seit „Bekanntwerden der konkreten Vorwürfe in der letzten Woche“ werde gegen einen Beamten des Polizeireviers wegen des Verdachts der Strafvereitelung ermittelt, teilte die Polizeiinspektion Magdeburg am Samstag mit. Am Freitagabend war die Folge des „ZDF Magazin Royale“ mit der Aktion online gestellt und auch im TV ausgestrahlt worden.

Redaktion des „ZDF Magazin Royale“ hatte Strafanzeigen gestellt

Die Redaktion hinter Moderator Böhmermann hatte vergangenen Sommer sieben offensichtlich strafrechtlich relevante Hassbotschaften bei Polizeidienststellen in allen 16 Bundesländern angezeigt und später den meist schleppenden Ermittlungsverlauf geschildert. Angezeigt wurden Morddrohungen ebenso wie antisemitische Inhalte und verfassungsfeindliche, rechtsradikale Symbole. In einigen Bundesländern waren die Anzeigen erst gar nicht angenommen worden.

In Bremen soll der Polizist die Anzeige zwar aufgenommen haben, sie aber erst zwei Monate später auf Nachfrage der Anzeigenden im System erfasst haben. Nun müsse geprüft werden, warum die Sache verspätet bearbeitet wurde, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Bremen. Der betroffene Polizist wurde in den Innendienst versetzt, wie die Bremer Polizei bereits am Dienstag mitgeteilt hatte. Zu diesem Zeitpunkt waren die Böhmermann-Recherchen noch nicht öffentlich bekannt.

Das könnte Sie auch interessieren:

In Sachsen-Anhalt hieß es in einer Mitteilung der Magdeburger Polizei: „Nach bisherigen Erkenntnissen ist hier die Entgegennahme einer Strafanzeige seinerzeit unterblieben.“ Der Sachverhalt werde gründlich und umfassend untersucht. Die Ermittlungen in dem konkreten Fall dauerten an, hieß es.

Auch aus anderen Ländern gab es Reaktionen zu den Recherchen - etwa für die Polizei in Hessen gab es Lob in der Sendung. „In elf Minuten war alles erledigt. (...) So einfach kann es gehen“, resümierten die Polizei-Tester vom „ZDF Magazin Royale“. Dort sei mindestens ein Tatverdächtiger angeklagt worden. Die hessische Polizei sah sich bestätigt. „Spätestens seit dem Mord an Regierungspräsident Walter Lübcke nehmen wir den Kampf gegen Hass und Hetze auch im Internet sehr ernst“, sagte am Samstag ein Sprecher des hessischen Innenministeriums. (dpa)