AboAbonnieren

PodcastWarum darf sich ein Häftling in einem NRW-Gefängnis zu Tode hungern?

Lesezeit 2 Minuten
Gefängnis

Symbolbild

Noch nie zuvor war ein Häftling in Nordrhein-Westfalen aus – so sagen die Behörden – freiem Willen verhungert. Der Fall von Klaus S., der im Dezember des vergangenen Jahres nach wochenlanger Nahrungsverweigerung in Haft starb, ist einzigartig.

In einer mehrmonatigen Recherche haben zwei Autoren des „Kölner Stadt-Anzeiger“ das Leben und den Tod von Klaus S. so ausführlich wie möglich rekonstruiert, dafür mit Bekannten des Mannes, Anwälten, Ethikern, Medizinern, Psychologen und Psychiatern gesprochen sowie Akten ausgewertet und die Schauplätze des Geschehens besucht. Sie wollten wissen: Wer war dieser Mann? Was brachte ihn dazu, sich in seiner Zelle zu Tode zu hungern? Und: Hätte man ihm nicht helfen können, vielleicht müssen?

In der aktuellen Folge des Podcasts „Talk mit K“ spricht die stellvertretende Chefredakteurin Sarah Brasack mit den Autoren Jonah Lemm und Christian Parth ausführlich über die Hintergründe. Denn der Fall von Klaus S. wirft viele Fragen auf: Wie autonom darf ein Mensch überhaupt entscheiden, dass er sich zu Tode hungern will?

Alles zum Thema Kasalla


Der Podcast Talk mit K

Das komplette Gespräch den beiden Autoren zum Fall Klaus S. können Sie direkt hier hören oder auf allen gängigen Podcast-Plattformen wie Apple Podcasts, Spotify oder Deezer hören. Suchen Sie dort dazu nach „Talk mit K“ oder „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Unter anderem finden Sie dort auch Interviews mit Kasalla, Frank Schätzing, Mark Benecke und vielen interessanten Kölner Corona-Experten.

Wenn Sie dem Podcast folgen, verpassen Sie keine der künftigen Ausgaben.

Eine Übersicht aller Podcasts des Kölner Stadt-Anzeiger gibt es hier.


Darf der Staat jemanden sterben lassen, der in seiner Obhut eingesperrt ist und der, wie mehrere Indizien und Vorfälle nahelegen, psychisch krank sein könnte? Was ist freier Wille – und wie weit reicht er?