Gegen die radikalen Klimaaktivistinnen und -aktivisten der „Letzten Generation“ wird wegen der Gründung einer kriminellen Vereinigung ermittelt.
„Politisches Strafrecht in Reinform“Anwaltsverein kritisiert Ermittlungen gegen „Letzte Generation“
Der Vorstandsvorsitzende des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV), Peer Stolle, hat die jüngsten Ermittlungen gegen die „Letzte Generation“ scharf kritisiert. „Das ist politisches Strafrecht in Reinform“, sagte Stolle dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zu der Razzia am Mittwoch bei Anhängern der Klimaschutzgruppe in sieben Bundesländern.
Der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung sei nicht gerechtfertigt. „Es wird unterstellt, dass mit Gewalt agiert wird und verfassungsfeindliche Ziele verfolgt werden.“ Das könne man bei der Letzten Generation aber nicht annehmen. Die Juristenvereinigung versteht sich als Teil der Bürgerrechtsbewegung und arbeitet mit sozialen Bewegungen zusammen.
CDU-Politiker befürchtet „politischen Extremismus“ bei „Letzter Generation“
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, sagte dem RND hingegen, die Sicherheitsbehörden nähmen die Aktivitäten der „Letzten Generation“ zurecht stärker in den Blick. „Schließlich steht der dringende Verdacht der Gründung einer kriminellen Vereinigung und linksextremistischen Unterwanderung und Kollaboration der Organisation im Raum.“ Die politische Kriminalität in Deutschland sei jetzt schon auf dem höchsten jemals gemessenen Stand. „Wir müssen hellwach sein, dass im Umfeld der „Letzten Generation“ nicht der nächste politische Extremismus erwächst.“
Alles zum Thema Letzte Generation
- Gruppe von Klimaaktivisten Letzte Generation legt Namen ab
- Wegen Sitzblockaden im März 2023 Erster Klimaaktivist der Letzten Generation tritt Haftstrafe an
- Revision gescheitert Kölner Gericht bestätigt Strafen für Aktivisten der „Letzten Generation“
- Über 20 Aktionen Prozess gegen 21-jährigen Klima-Aktivist in Essen beginnt
- Solarenergie-Expertin im Interview „Man muss den Menschen durch den Dschungel helfen“
- Geldstrafe statt acht Monate Haft Kölner Aktivistin der „Letzten Generation“ ist nach Urteil erleichtert
- Protest Letzte Generation legt Betrieb an mehreren Flughäfen lahm – Auch Köln-Bonn betroffen
Stolle kritisierte, es solle „mit dem harten Instrumentarium des Strafrechts gegen eine politisch unliebsame Gruppe vorgegangen werden.“ Der Paragraf 129 StGB ermögliche Telefonüberwachungen und Observationen.
Bei einem Verfahren wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung gehe es nicht um die Ahndung einzelner Straftaten, sondern es sollen Strukturen aufgedeckt und verfolgt werden, die eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. „Das bedeutet, jeder, der Kontakt zur ‚Letzten Generation‘ hatte oder sich positiv über sie geäußert hat, kann wegen des Anfangsverdachts der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung ins Fadenkreuz der Ermittler geraten.“