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„Reinen Tisch machen“Ampel-Koalition will Nachtrag für Haushalt 2023 einbringen

Lesezeit 2 Minuten
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will einen Nachtragshaushalt für 2023 einbringen.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will einen Nachtragshaushalt für 2023 einbringen.

Nach dem Haushaltsurteil des Verfassungsgerichts will der Bundesfinanzminister für dieses Jahr erneut die Schuldenbremse aussetzen.

Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts will Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in der kommenden Woche einen Nachtragsetat für das laufende Jahr vorlegen.

In Absprache mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) und Vize-Kanzler Robert Habeck (Grüne) ziehe er nun Konsequenzen aus den Vorgaben aus Karlsruhe, sagte Lindner am Donnerstag in Berlin. Seine Aufgabe sei es, „reinen Tisch zu machen“, bevor über den Haushalt 2024 gesprochen werde.

Nach dem Haushaltsurteil will Lindner für dieses Jahr erneut die Schuldenbremse aussetzen. Mit einem Nachtragshaushalt für dieses Jahr werde die Regierung dem Bundestag „einen Beschluss für die Feststellung einer außergewöhnlichen Notlage für das Jahr 2023 vorschlagen“, teilte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums am Donnerstag mit. Dies ist die Voraussetzung für eine Aussetzung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangene Woche die massive Aufstockung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) mit nicht genutzten Krediten aus der Corona-Pandemie für unzulässig erklärt. Dadurch fehlen der Ampel-Koalition in den kommenden Jahren nun 60 Milliarden Euro für Vorhaben der Energiewende.

Lindner will Rechtssicherheit für Strom- und Gaspreisbremse

Lindner verhängte danach eine Ausgabensperre über weite Teile des Haushalts 2023 und auch für den ähnlich konstruierten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), über den insbesondere die Energiepreisbremsen finanziert werden.

Das Verfassungsgericht habe klargestellt, wie mit Sondervermögen und mit Notlagenkrediten umzugehen sei, sagte Lindner am Donnerstag. Ziel des Nachtragshaushaltes 2023 sei es insbesondere, die Ausgaben „für die Strom und Gaspreisbremse jetzt auf eine verfassungsrechtlich gesicherte Grundlage“ zu stellen.

Erst wenn es einen rechtssicheren Zustand gebe, könne wieder „über das Jahr 2024 und die nächsten Jahre“ gesprochen werden. Die Ampel-Koalition hatte am Mittwoch die für kommende Woche geplante Verabschiedung des Haushalts 2024 verschoben. (afp)