Leverkusen – Vor zwei Wochen wurde die Villa eines Clans von einem Sondereinsatzkommando der Polizei gestürmt. In einem Pressestatement erklärte NRW-Innenminister Herbert Reul den Einsatz damals zu einem großen Erfolg. „Die Ermittlungsbehörden fahren heute Mittag mit dem Grundbuch zum Gericht und lassen die Familie austragen und den ,Staat„ eintragen“, sagte der CDU-Politiker in die Kameras. Dieser Vorgang zeige, wie „Durchsetzungsstark der Rechtsstaat“ sei.
Clan darf Gebäude nicht ohne Landeszustimmung verkaufen
In einem Bericht von NRW-Justizminister Peter Biesenbach für die Sitzung des Rechtsausschuss am Mittwoch stellt sich der Sachverhalt allerdings nun anders dar. Danach hat der Staat die Eigentumsumschreibung nicht gar nicht beantragt.
Eingetragen wurde nur ein Veräußerungsverbot. Das heißt, dass der Eigentümer das Gebäude nicht ohne Zustimmung des Landes verkaufen darf. Wohnen darf er aber dort weiterhin. Deswegen konnten Mitglieder der Clanfamilie jetzt wieder unbehelligt in die Villa zurückkehren.
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Sven Wolf, Innenexperte der SPD-Landtagsfraktion, kritisiert, Reul habe in der Öffentlichkeit falsche Erwartungen geweckt: „Die Nachbarn sehen jetzt, dass der Clan da noch immer wohnt und sich nichts geändert hat“, sagte der Jurist dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Der Staat habe nicht einmal beim Gericht beantragt, als Eigentümer eingetragen zu werden. „Jetzt entsteht der Eindruck, als ob der Rechtsstaat sich nicht durchsetzen kann. Herr Reul gefährdet mit solchen falschen Versprechen die Erfolge des Rechtsstaats im Kampf gegen Clans. Wenn großen Worten keine Taten folgen, entsteht Enttäuschung“, so der SPD-Politiker im Gespräch mit unserer Zeitung.
Reul weist Vorwurf zurück
Ein Sprecher von Innenminister Reul wies den Vorwurf zurück. Die Äußerung, der Staat werde ins Grundbuch eingetragen, habe den „technischen Prozess veranschaulichen“ sollen. Das Veräußerungsverbot sichere die Strafvollstreckung und bereite das spätere Einziehen der Immobilie vor.
„Dem aktuellen Stand der Ermittlungen zufolge ist anzunehmen, dass das Anwesen als Beziehungsgegenstand aus Geldwäschehandlungen zu betrachten ist“, hieß es. Allerdings würden sich die Besitz- und Eigentumsverhältnisse erst nach der abschließenden Entscheidung des Gerichts ändern. „Über die Angemessenheit von Wohnraum entscheidet im Übrigen das Sozialamt“, so der Reul-Sprecher.