Berlin – Der Deutsche Bundestag hat am Freitag zahlreiche Gesetze zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in der Energiekrise verabschiedet. Unter anderem segneten die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas ab. Weitere Gesetzespakete sollen angesichts des 200 Milliarden schweren Abwehrschirms folgen.
Der Bundestag beschloss am Freitag, dass der Steuersatz auf Gas und Fernwärme wegen der Energiekrise vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt wird. Das soll bis Ende März 2024 gelten. Die Gaspreise stiegen immer weiter, begründete Finanzminister Christian Lindner (FDP) die Steuersenkung. „Und der Staat darf nicht Profiteur davon sein, dass für die Menschen das Leben teurer wird.“
Bundestag: Gas-Mehrwertsteuer sinkt auf 7 Prozent
Die Ampel-Koalition forderte die Energielieferanten auf, die Steuersenkung in voller Höhe an die Verbraucher weiterzugeben. Nach Rechnung des Vergleichsportals Verivox müssten die Preise dann um 7,3 Prozent sinken. Für eine Familie mit einem Gasverbrauch von 20 000 Kilowattstunden bedeute das eine Entlastung von 366 Euro im Jahr.
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Etwa die Hälfte aller Wohnungen in Deutschland wird mit Gas beheizt, rund 14 Prozent der Haushalte, vor allem in Ostdeutschland, nutzen Fernwärme. Insgesamt nimmt der Staat nach Rechnung des Finanzministeriums durch die Steuersenkung bis 2024 rund 13 Milliarden Euro weniger ein.
Ampel gibt grünes Licht für Bonuszahlungen von bis zu 3000 Euro
Zudem gab der Bundestag grünes Licht für die steuerfreie Arbeitgeber-Pauschale, auch Inflationsprämie genannt. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten in den kommenden Jahren bis zu 3000 Euro steuerfreie Prämien zur Abfederung der hohen Inflation zahlen. Der Bundestag beschloss am Freitag, dass auf solche Boni bis Ende 2024 keine Einkommensteuer anfällt.
Offen ist allerdings, wie viele Arbeitgeber von der Möglichkeit Gebrauch machen und tatsächlich Prämien auszahlen. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hatte zuletzt betont, nicht alle Unternehmen könnten sich die Einmalzahlung leisten.
Auch während der Corona-Krise gab es die Möglichkeit einer steuerfreien Prämie. Wie viele Arbeitgeber sie in welcher Höhe zahlten, ist aber nicht bekannt. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass das Geld zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird. Außerdem muss der Arbeitgeber deutlich machen, dass es sich um eine Pauschale im Zusammenhang mit den Preissteigerungen handelt. Bei Sozialleistungsbeziehern soll die Prämie nicht als Einkommen berücksichtigt werden. (shh, mit dpa)