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Mobbing-VorwürfeEx-Justiziarin des Erzbistums Köln fordert 50.000 Euro Schmerzensgeld

Lesezeit 3 Minuten

Kardinal Rainer Woelki

Köln – Die frühere Justiziarin des Erzbistums Köln zieht gegen ihren Arbeitgeber vor Gericht. Wie der Sprecher des Kölner Arbeitsgerichts, Frederik Brand, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ bestätigte, klagt die Kirchenjuristin gegen ihre Kündigung und fordert überdies wegen gesundheitsschädigenden Verhaltens ein Schmerzensgeld von mindestens 50.000 Euro (Az: 16Ca4189/21).

Kenner des Arbeitsrechts sprachen von einer „sehr hoch“, ja sogar „extrem hoch angesetzten Summe“. Wie Brand auf Anfrage erklärte, richtet sich auch der Mobbing-Vorwurf gegen das Erzbistum generell, nicht gegen konkret benannte Personen.

Erste Verhandlung am 3. September

Am nächsten Freitag, dem 3. September, ist ein Gütetermin anberaumt, in dem das Gericht die Möglichkeit einer Verständigung zwischen den Parteien abklopft. Das Erzbistum hat sich nach Brands Angaben zu den Vorwürfen bisher nicht eingelassen. Das sei vor einem solchen Gütetermin aber auch nichts Ungewöhnliches, betonte Brand.

Bistumssprecher Oliver Schillings wollte sich Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht zur Sache äußern, betonte aber, dass „beide Seiten an einer Einigung arbeiten“.

Erzbistum Köln soll Top-Juristin gegen ihren Willen in Rente geschickt haben

Wie aus Kirchenkreisen verlautete, war das Verhältnis der Bistumsleitung unter Kardinal Rainer Woelki und seinem Generalvikar Markus Hofmann zu ihrer ehemaligen Top-Juristin schon seit geraumer Zeit zerrüttet. Im Jahr 2020 sei sie über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben gewesen. Im weiteren Verlauf des Jahres hieß es dann, das Erzbistum wolle sich von ihr trennen. Offenbar sollte sie gegen ihren Willen in die Rente geschickt werden, wogegen sie sich nun arbeitsrechtlich zur Wehr setzt.

Brisant: Justiziarin mit zahlreichen Missbrauchsfällen befasst

Besondere Brisanz erhält der drohende Rechtsstreit durch die Tatsache, dass die seit Oktober 2007 für das Erzbistum tätige Justiziarin von Amts wegen mit zahlreichen Missbrauchsfällen befasst war und damit auch Insider-Wissen über das Agieren der Bistumsleitung schon unter Woelkis Vorgänger, Kardinal Joachim Meisner, und dessen Generalvikaren Dominik Schwaderlapp (heute Weihbischof) und Stefan Heße (heute Erzbischof von Hamburg) hat. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ war sie 2018 auch wesentlich an der Beauftragung der Münchner Kanzlei Westphal Spilker Wastl (WSW) mit einem Gutachten zum Umgang des Erzbistums mit Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen beteiligt. Vor der Veröffentlichung zog Woelki die fertige WSW-Studie 2020 wegen rechtlicher Bedenken und angeblicher methodischer Mängel zurück. Ein Ersatzgutachten wurde dann im März 2021 vorgelegt.

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Die „Bild“-Zeitung zitiert den Anwalt der Klägerin, den Münchner Arbeitsrechtler Stephan Vielmeier, nun mit den Worten, es bestehe ein Zusammenhang des arbeitsrechtlichen Verfahrens mit dem „Komplex Missbrauchsgutachten“. Vielmeier genießt nach Auskunft von Kollegen in der Branche hohes Renommee. Beobachter deuteten seinen Hinweis als versteckte Drohung seiner Mandantin, dass sie vor Gericht über den Missbrauchsskandal im Erzbistum auspacken könnte. Zur Wahrnehmung eigener rechtlicher Belange wäre sie laut Experten nicht an eine etwaige Verschwiegenheitserklärung gebunden.

Die promovierte Ex-Justiziarin, die in ihrer Kölner Zeit als Zusatzqualifikation einen Lizentiatsabschluss in Kirchenrecht erwarb, galt auch innerkirchlich als umstritten. Unter anderem wurde ihr angekreidet, den erfolglosen Rechtsstreit um die Entlassung eines geschiedenen und wiederverheirateten Chefarztes an einer kirchlichen Klinik in Düsseldorf bis in die höchsten Instanzen getrieben zu haben.