Düsseldorf – Wer in Köln umzieht, teilt das der Stadtverwaltung oft Monate später mit. Es geht ja nicht anders. Die Schlangen vor den Bürgerzentren winden sich bereits an frühen Morgen um die Häuserecken, Termine gibt es kaum. Das soll sich bald ändern: Bis Ende des Jahres müssen es Bund, Länder und Kommunen schaffen, einen Katalog von 575 Dienstleistungen digital anzubieten. So steht es im 2017 beschlossenen Onlinezugangsgesetz (OZG). Dazu gehören unter anderem die Ummeldung, Anträge auf Arbeitslosengeld, BAföG und Geburtsurkunden.
Rund vier Monate haben Deutschlands Behörden also noch Zeit, um sämtliche Leistungen der Bürgerzentren zu digitalisieren. Dass Nordrhein-Westfalen oder irgendein anderes Bundesland dieses Ziel erreicht, ist mittlerweile nahezu unmöglich: Fachkräftemangel, fehlende IT-Kenntnisse von Beamten, eine fehlende einheitliche Software und der Föderalismus bremsen die Digitalisierung aus.
„Herausfordernder“ Zeitplan
In NRW sind im Ländervergleich mit 338 OZG-Leistungen die meisten Leistungen in mindestens einer Kommune verfügbar, flächendeckend landesweit verfügbar sind jedoch nur neun.
„Der Zeitplan zur Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen ist herausfordernd“, sagt NRW-Digitalisierungsministerin Ina Scharrenbach gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Wir als Digitalisierungsministerium sind gerade dabei, uns alle Prozesse in diesem Bereich genau anzuschauen, um an den Stellen Verbesserungen vorzunehmen, an denen es bisher gehakt hat.“ Die Behörde der Zukunft, so Scharrenbach, soll dem Dreiklang folgen: „Digital, kommunal, zeitnah.“ Verwaltungsleistungen sollen sowohl digital zu Verfügung stehen, gleichzeitig bleibt die Möglichkeit, vor Ort in den Bürgerzentren Anträge zu stellen.
Digitalisierung war bisher im Wirtschaftsministerium angesiedelt
Damit man den Amtsbesuch künftig vom Sofa aus erledigen kann, benötigt man den digitalen Personalausweis. Neue Personalausweise können Bürger deshalb mit einem Chip beantragen: In Kombination mit einer Verifizierungsapp lässt sich der Ausweis so sicher digital nutzen. Bisher haben allerdings erst wenige Bürger einen digitalen Personalausweis – den Ausweis selbst beantragt man schließlich meist nur alle zehn Jahre.
Seit dem Beginn Juni dieses Jahres obliegt die Aufgabe der Digitalisierung dem Ministerium für Bau, Kommunales und Heimat. In der vergangenen Legislaturperiode war noch das Wirtschaftsministerium für Digitalisierung zuständig. Die Opposition kritisierte den Ressortwechsel: Die Digitalisierung gehöre in den Wirtschafts-oder Finanzbereich, so die FDP.