- Seit Donnerstag ist in Nordrhein-Westfalen eine verschärfte Corona-Schutzverordnung in Kraft.
- Strafe droht auch denjenigen, die bewusst täuschen und falsche Kontakte auf den Listen zur Corona-Nachverfolgung angeben.
- Die Androhung eines hohen Bußgeldes läuft allerdings ins Leere. Ein Kommentar
Die schwarz-gelbe Landesregierung hat das Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Corona-Pandemie aktualisiert. Zwar steigen die Fallzahlen insgesamt wieder, aber schwere Verläufe der Krankheit kommen vergleichsweise selten vor. Von mehr als 18 Millionen Menschen in NRW werden derzeit nur 98 Patienten wegen einer Covid-Infektion im Krankenhaus behandelt. Es besteht also kein Grund, neue Einschränkungen zu verhängen. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann liegt richtig damit, wenn er sich auf schärfere Kontrollen bei der Einhaltung der bestehenden Corona-Regeln fokussiert.
Künftig müssen bei privaten Feiern im öffentlichen Raum präzise Gästelisten geführt werden. Ein Vorfall wie in Hamm soll sich nicht wiederholen. Dort konnten die Kontakte bei einer türkischen Hochzeit nur schwer nachverfolgt werden. Es ist richtig, hohe Bußgelder anzudrohen, wenn Feiern aus dem Ruder laufen und die Veranstalter so tun, als ob die Regeln für sie nicht gelten würden.
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Auch bei den Kontaktlisten in der Gastronomie werde künftig genauer hingeguckt, sagt Laumann. Gäste, die einen falschen Namen hinterlegen, müssen ab dem 1. Oktober mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen. Das hört sich streng an, läuft aber ins Leere. Wie sollen falsche Angaben auffliegen, solange die Wirte nicht dazu verpflichtet sind, die Ausweise ihrer Gäste zu kontrollieren? Auch im Straßenverkehr werden Regeln meist nur dann eingehalten, wenn das Risiko besteht, bei einem Verstoß erwischt zu werden. Da diese Gefahr bei den Adress-Pfuschern realistisch aber kaum besteht, ist das 250-Euro-Knöllchen nicht mehr als Symbolpolitik, die mehr schadet als nützt.
Auch Quarantäne-Regeln für Schulen nicht nachvollziehbar
Staatliche Maßnahmen stoßen immer dann auf Akzeptanz, wenn sie transparent und nachvollziehbar sind. Das ist bei der Vollstreckung der Quarantäne-Regeln bedauerlicherweise nicht der Fall. So verbietet das Kölner Gesundheitsamt den Lehrern, die nach einem Corona-Verdachtsfall negativ getestet wurden, die Rückkehr in den Unterricht. Sie müssen volle 14 Tage zu Hause schmoren, während Urlauber, die sich in Risikogebiete begeben haben, die Quarantäne nach einem negativen Test sofort beenden können.
Laumann verweist in der Frage auf das Robert-Koch-Institut, das das Regelwerk festgelegt hat. Dafür haben die Betroffenen nur wenig Verständnis. Lehrpersonal und Eltern fühlen sich im Stich gelassen. Eine Landesregierung, die sich auf die Fahne schreibt, alles dafür zu tun, den Präsenzunterricht in der Pandemie aufrecht zu erhalten, sollte auch alles dafür tun, damit nachweislich gesunde Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler in die Schulen zurückkehren können. Tut sie das nicht, riskiert sie ihre Glaubwürdigkeit. Ein Festhalten an der bildungsfeindlichen Quarantäne-Praxis wäre das Eingeständnis, dass das Land in einer zentralen Frage des Krisenmanagements nicht handlungsfähig ist.