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Fehlende Akten im FlutausschussSPD droht Ministerin Scharrenbach mit dem Verfassungsgericht

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Das Foto zeigt Scharrenbach im Porträt. Sie trägt einen schwarz-weiß gestreiften Pulli und eine Brille.

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung in der nordrhein-westfälischen Landesregierung.

Die SPD erhöht im Flutausschuss den Druck auf Ministerin Scharrenbach. Es geht um Akten, die aus Sicht der Sozialdemokraten noch nicht dem Ausschuss übergeben wurden.

Die SPD-Fraktion droht der Kommunalministerin Ina Scharrenbach mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht. Grund dafür ist ein Streit darüber, wie vollständig die Akten sind, die Scharrenbachs Ministerium dem Flutausschuss zusendete. Der Ausschuss habe nur zehn Seiten erhalten, bemängelte die SPD. Zudem solle die CDU-Politikerin bis Freitag einen Termin angeben, zu dem sie im Flutausschuss erscheint.

Eigentlich sollte Scharrenbach bereits am Dienstag am Flutausschuss teilnehmen. Die Sondersitzung wurde jedoch kurzfristig abgesagt: Die Ministerin erschien nicht, weil der Ausschuss zeitlich mit der Kabinettssitzung kollidierte. Dem Ausschussvorsitzenden Sven Wolf (SPD) schrieb sie zudem, ihr Ministerium habe umfangreiche Unterlagen geliefert. Sollte noch etwas fehlen, könne nach individueller Prüfung eine Zusammenstellung der Anforderungen übermittelt werden.

SPD: „Missachtung des Parlaments“

Die SPD reagierte verstimmt. „Scharrenbach verweigert die Aufklärung“, sagt René Schneider, Obmann der SPD im Untersuchungsausschuss. Zuletzt seien aus ihrem Haus nur zehn Seiten Akten gekommen - „und die kamen sogar verspätet“. Schneider spricht von einer „Missachtung des Parlaments“.

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Am Dienstag schickten die SPD-Abgeordneten des Flutausschusses ein Antwortschreiben an die Ministerin. „Die von Ihnen nunmehr angelieferten zehn Seiten, als Ergänzung der in der vergangenen Wahlperiode gelieferten 5700 Seiten, sind ein blanker Hohn für die Opfer „der Katastrophe“, kritisiert die SPD und spricht von einer Aktenverweigerung“. „Wir haben allein in den Akten der anderen Behörden mehr als 5710 Seiten gefunden, die in Ihren Akten noch fehlen.“

Die SPD wolle und könne die „bewusst wahrheitswidrig abgegebene Vollständigkeitserklärung“ nicht akzeptieren. Dabei sei das Untersuchungsausschussgesetz klar: „Alle Unterlagen zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe sind zu übergeben.“ Die CDU sieht in der Reaktion der SPD dagegen eine „Inszenierung von Empörung“.

Scharrenbach soll Ersatztermin vorschlagen

Die Sozialdemokraten setzen dem Kommunalministerium eine Frist bis zum 21. Februar: Hat der Untersuchungsausschuss bis dahin nicht die vollständigen Akten, wird die SPD den Verfassungsgerichtshof in Münster einschalten. Zudem solle die Ministerin bis Freitag einen Ersatztermin vorschlagen, an dem sie zu einer Sondersitzung des Untersuchungsausschusses erscheint.

Der Düsseldorfer Landtag beschäftigt sich in dieser Wahlperiode erneut mit der Flutkatastrophe am 14. und 15. Juli, bei der alleine in NRW 49 Menschen starben. Vor rund einem Jahr hat Scharrenbach bereits im Ausschuss gesagt, sie hätte noch mehr als die 5700 Seiten geschickt, wenn die Einschränkung „zur Abwehr von Gefahren“ nicht bestanden hätte. Diese Einschränkung sei jedoch mittlerweile irrelevant, findet die SPD. (mit dpa)