Die NRW-Kommunalministerin (CDU) wollte nicht freiwillig im Untersuchungsausschuss zur Flut aussagen. Jetzt lässt die SPD sie offiziell als Zeugin laden.
Flut-KatastropheU-Ausschuss muss Ministerin vorladen
Nachdem Nordrhein-Westfalens Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) dem parlamentarischen Hochwasser-Untersuchungsausschuss (PUA) des Landtags jüngst einen Korb gab, soll sie nun offiziell als Zeugin aussagen. „Mit ihrer Weigerung, freiwillig in den Ausschuss zu kommen, erzwingt Ministerin Scharrenbach die Ladung als Zeugin geradezu. Das sind Spielchen der Ministerin, die die Arbeit des PUA unnötig verzögern", sagte René Schneider, Obmann der SPD-Fraktion im PUA am Montag.
In einem Schreiben vom 3. Februar hatte die Ministerin darauf hingewiesen, im Ausschuss nur dann über den Umfang der Aktenlieferungen zu kommunizieren, wenn sie zeugenschaftlich vernommen werde.
Der Vorgang um die Aussage Scharrenbachs schaukelt sich seit geraumer Zeit hoch. Am Montag vergangener Woche war eine ursprünglich für den Folgetag geplante Sondersitzung des Ausschusses kurzfristig abgesagt worden, nachdem Scharrenbach dort nicht erscheinen wollte. Die Ministerin hatte die dienstägliche Kabinettssitzung ins Feld geführt und in einem Schreiben an den Ausschussvorsitzenden Sven Wolf (SPD) erklärt, ihr Haus habe bereits umfangreiche Unterlagen geliefert. Sollte etwas fehlen, könne eine Zusammenstellung entsprechender Anforderungen im Ministerium geprüft werden.
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„Blanker Hohn für die Opfer der Katastrophe“
Die SPD hatte daraufhin mit dem Verfassungsgericht gedroht. In einem Schreiben an NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach setzte die Oppositionsführerin der CDU-Politikerin am vergangenen Dienstag dann ein Ultimatum. Scharrenbach solle sich verbindlich auf einen Tag festlegen, um im Ausschuss Rede und Antwort zu stehen. Bis zum 21. Februar müsse sie zudem alle noch fehlenden Dokumente liefern. Andernfalls sei ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht unausweichlich.
„Die von Ihnen nunmehr angelieferten zehn Seiten, als Ergänzung der in der vergangenen Wahlperiode gelieferten 5700 Seiten, sind ein blanker Hohn für die Opfer der Katastrophe“, kritisierte die SPD in ihrem Schreiben. „Wir haben allein in den Akten der anderen Behörden mehr als 5710 Seiten gefunden, die in Ihren Akten noch fehlen.“ Dies sei eine beispiellose Missachtung der Arbeit eines Untersuchungsausschusses. Die SPD könne die von Scharrenbach „bewusst wahrheitswidrig abgegebene Vollständigkeitserklärung nicht akzeptieren“.
Vorwurf der „Arroganz aus der Macht heraus"
Scharrenbachs selektive Aktenübermittlung und ihre Interpretation, das Ministerium könne Nachforderungen „individuell prüfen“ sei durch das Untersuchungsausschussgesetz nicht gedeckt. Dort gebe es keinen Interpretationsspielraum: „Alle Unterlagen zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe sind zu übergeben.“ Die Leidtragenden der Hochwasserkatastrophe erwarteten Antworten auf die Frage, was in der Zusammenarbeit der Landesbehörden im Sommer 2021 falsch gelaufen sei und was sich verbessern ließe. Scharrenbach verhindere das mit ihrem Verhalten.
Das Verhalten der Ministerin lasse sich „nur auf zwei Weisen“ erklären, kommentiert SPD-Obmann Schneider. „Entweder sie hat etwas zu verbergen, oder sie beharrt aus der Arroganz der Macht heraus darauf, keine Aufklärung schuldig zu sein. Das wäre eine Missachtung des Untersuchungsausschusses und der betroffenen Menschen in NRW.“
SPD-Kritik als „Inszenierung von Empörung“ abgetan
Die CDU indes bezeichnete die Kritik und Aufregung der SPD als „Inszenierung von Empörung“.
Der Starkregen und das Hochwasser am 14./15. Juli 2021 waren die größte Naturkatastrophe in der Geschichte Nordrhein-Westfalens. Bei der Jahrhundertflut waren allein in NRW 49 Menschen gestorben. Zehntausende Menschen in rund 180 Kommunen waren hier betroffen.
Der Düsseldorfer Landtag hatte mit Beginn der neuen Wahlperiode den zuvor bereits laufenden Untersuchungsausschuss erneut aufgelegt. Die Ministerin hatte dort bereits vor einem Jahr Stellung zu dem Vorwurf beziehen müssen, schon damals nicht alle Dokumente geliefert zu haben. Scharrenbach hatte ausgesagt, dem Gremium liege alles vor, was sich auf den Untersuchungsgegenstand der Gefahrenabwehr beziehe. Eine solche Einschränkung ist aus Sicht der SPD irrelevant.