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FDP schmollt wegen BelehrungMinisterin Scharrenbach hat keinen Überblick zum Phänomen Nachtbürgermeister

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Ina Scharrenbach (CDU), Heimatministerin von Nordrhein-Westfalen, ist während eines Baustellenbesuchs im Porträt zu sehen. Sie trägt einen beigen Mantel und ein buntes Halstuch.

NRW-Heimatministerin Ina Scharrenbach (CDU)

Heimatministerin Ina Scharrenbach schulmeistert, die ehemalige NRW-Bildungsministerin Yvonne Gebauer ist enttäuscht. Was eine Anfrage zu Nachtbürgermeistern so alles anrichten kann.

Es gibt Oberbürgermeister, Bürgermeister und seit einigen Jahren auch Nachtbürgermeister. Zu Letzteren wollte die FDP im Düsseldorfer Landtag mehr von der Landesregierung erfahren. Die Liberalen bekamen von Heimatministerin Ina Scharrenbach (CDU) eine schmallippige Antwort – samt einer skurrilen Belehrung.

Hintergrund: In Amsterdam gibt es schon seit rund 20 Jahren einen sogenannten Nachtbürgermeister, der dazu da ist, Streitigkeiten zwischen Anwohnern, Gastronomen und Partyvolk zu befrieden. Zum Beispiel in Bonn gibt es seit diesem Jahr auch einen Nachtbürgermeister, der laut Stadt als Ansprechpartner von Unternehmern und Anwohnern fungiert und „zwischen den unterschiedlichen Positionen schlichtend vermitteln“ soll. Zudem sei er „Schnittstelle zu Stadtverwaltung und Polizei.“

Vor dem Tor der BonnerAltstadt ist Nachtbürgermeister Achim Kettemer  im Porträt zu sehen. Er trägt ein blaues Polohemd.

Vor dem Tor der Bonner Altstadt posiert für die Fotografin ein der neue Nachtbürgermeister Achim Kettemer.

In Köln hatte die SPD 2016 wegen der Freiluft-Party-Querelen rund um den Brüsseler Platz einen Nachtbürgermeister ins Spiel gebracht – die Idee scheiterte im Stadtrat. Die FDP im Landtag wollte nun erfahren, welche Kommunen aktuell einen Nachtbürgermeister einsetzen wollen und wie bislang die Erfahrungen sind. Pauschale Antwort der zuständigen Ministerin Scharrenbach: „Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.“

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Juristische Belehrung ärgert Yvonne Gebauer (FDP)

Stattdessen gibt es in Scharrenbachs Replik an die FDP (liegt dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vor) eine juristische Belehrung: „Die Bezeichnung ‚Nachtbürgermeister‘ oder ‚Nachtbürgermeisterin‘ hat (…) keinen kommunalverfassungsrechtlichen Hintergrund. Insoweit darf die so bezeichnete Person nicht verwechselt werden mit hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in Kommunen.“

Jede Stadt könne selbst einen solchen Menschen einsetzen – und müsse entscheiden, ob sich das lohnt oder nicht. Die Abgeordnete Yvonne Gebauer (FDP) ist enttäuscht von der Scharrenbach-Antwort: „Beim Thema Nachtbürgermeister ist die Landesregierung leider komplett nachtblind“, so Gebauer zum „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Anstatt das Potenzial dieses interessanten und in mehreren Kommunen NRWs bereits erprobten Modells zu erkennen, sorgt sich Ministerin Scharrenbach vor einer Verwechselung mit hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern. Das ist Wortklauberei, die dem Bemühen der Kommunen, das örtliche Nachtleben möglichst konfliktfrei zu beleben, nicht gerecht wird.“