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Nach AbmahnungUnfreiwillige Wüst-Werbung kostet NRW 1300 Euro

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Hendrik Wüst, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen

Hendrik Wüst, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen

Ein Unternehmen gegen Internethetze hatte mit Zitaten von Politikern wie Ministerpräsident Wüst und Bundeswirtschaftsminister Habeck geworben.

Die unfreiwillige Werbung von Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) für ein Unternehmen gegen Internethetze kommt das Land teuer zu stehen: Die Regierung hat die Kosten für eine Abmahnung durch den prominenten Anwalt Joachim Steinhöfel übernommen. Laut Staatskanzlei genau 1295,43 Euro.

Das Unternehmen „So Done“ aus dem münsterländischen Rheine hatte Wüst in einer Reihe mit Kunden wie Julia Klöckner (CDU) oder Robert Habeck (Grüne) gezeigt. Wüst wurde mit lobenden Sätzen über das Engagement von „So Done“ zitiert. Allerdings ist Wüst gar kein Klient der Firma.

Anwalt Steinhöfel war über den Eintrag gestolpert und hatte dem Land NRW eine Abmahnung geschickt. Denn als Ministerpräsident darf Wüst keine Werbung machen. Das Unternehmen hatte daraufhin das Wüst-Statement und sein Foto von der Website gelöscht und einen Hinweis hinterlassen – „zur Vermeidung von möglichen Missverständnissen“, so das Unternehmen.

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Staatskanzlei unterschreibt Unterlassungserklärung

Die Staatskanzlei unterzeichnete noch eine Unterlassungserklärung. Darin verpflichtet sich die Landesregierung laut der „Welt“, keine Werbung mehr bei dem Portal zu machen oder „werben zu lassen“, auch dann nicht, „wenn dies im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken“ geschehe.

Aus der Staatskanzlei hieß es dazu am Donnerstag: „Die Unterlassungserklärung wurde am 26. November 2024 abgegeben. Aufgrund eines Missverständnisses in der Übermittlung wurde Hendrik Wüst auf der Internetseite der Initiative ‚So done‘ mit dem Zusatz seiner Amtsbezeichnung Ministerpräsident zitiert. Zur Vermeidung von Missverständnissen in der Öffentlichkeit wurde das Zitat am 22. November auf der Internetseite entfernt.“

Das Land habe sich im Zuge der Unterlassungserklärung „zur Begleichung der Kosten verpflichtet, die Erstattung ist in die Wege geleitet“, so der Sprecher der Staatskanzlei.