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Kommentar

Räumung des Hambacher Forsts
Auch nach dem Urteil bleibt ein fader Beigeschmack

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Lesezeit 2 Minuten
ARCHIV - 15.09.2018, Nordrhein-Westfalen, Kerpen: Teilnehmer einer Demonstration gegen die Räumung und die geplante Rodung des Hambacher Forstes halten in der Nähe des Baumhausdorfes «Oaktown» eine Kundgebung ab. Eine Demonstrantin zeigt ein Schild mit den Worten «Hambi bleibt!». Die Polizei hatte am 13. September 2018 damit begonnen, den Wald zu räumen. (zu dpa: «Räumung Hambacher Forst: NRW-OVG verhandelt zum Brandschutz») Foto: Henning Kaiser/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Teilnehmer einer Demonstration gegen die Räumung und die geplante Rodung des Hambacher Forstes im September 2018

Die Räumung des Hambacher Forst im Herbst 2018 war laut Gerichtsurteil rechtmäßig. Juristisch ist der Fall geklärt, politisch bleiben Vorwürfe.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ändert nichts an der politischen Bewertung der Vorgänge, die im Herbst 2018 zu einem der bis dahin größten Polizeieinsätze in NRW geführt haben.

Peter Berger

Peter Berger

Chefreporter des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Jahrgang 1959, Schwerpunkte NRW, Verkehrsinfrastruktur, öffentlicher Nahverkehr und Verkehrswende, Kohleausstieg und Energiewende. Seit 2001 beim KStA, zuvor ...

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Natürlich hat die schwarz-gelbe Landesregierung damals einen Vorwand zur Räumung gesucht, um dem Energiekonzern RWE die Rodung zu ermöglichen. Und ihn mit dem Bauordnungsrecht gefunden. Das hat Innenminister Herbert Reul (CDU) ein Jahr später indirekt sogar eingeräumt und hinter vorgehaltener Hand klargestellt, dass man im Wald keine Einsatzkräfte der Polizei mehr in Gefahr bringen werde für Aktivisten, die sämtliche Risiken bewusst ignorieren. Ein paar der Baumhäuser stehen bis heute – und werden geduldet.

Der Vorwurf der Amtshilfe wird sich nie entkräften lassen

Für das Urteil der Richter am OVG Münster war diese Auseinandersetzung gar nicht von Belang. Sie mussten lediglich darüber befinden, ob die Räumung des Baumhauses des Klägers rechtmäßig ist. Daran gibt es allein wegen der dokumentierten Mängel beim Brandschutz und der Verkehrssicherheit keinen Zweifel.

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Dass sich der Kläger nicht auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen konnte, ist jenen Besetzern zu verdanken, die die Grenzen des gewaltfreien Protests immer wieder überschritten haben. Damit dürfte die Aufarbeitung der Vorgänge um die Räumung des Hambacher Forst abgeschlossen sein.

Politisch bleibt ein fader Beigeschmack. Der Vorwurf, die Polizei habe mit 3000 Einsatzkräften Amtshilfe für die Interessen eines Energiekonzerns geleistet, wird sich nie ganz entkräften lassen.