Der Regierungschef verdient aktuell mindestens 20.600 Euro brutto monatlich.
Gehalt an Beamtenbesoldung gekoppeltMinisterpräsident Wüst und sein Kabinett erhalten 3000 Euro Inflationszulage
Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und seine Minister bekommen simultan zu den Beamten im Land zum 1. Januar jeweils eine Inflationszulage von 1800 Euro ausgezahlt, dann bis zum Oktober jeweils 120 Euro – insgesamt als 3000 Euro. Ab November werden die Grundgehälter um 200 Euro angehoben und ab Februar 2025 gibt es eine 5,5-prozentige Gehaltserhöhung. Die Staatskanzlei bestätigte die Zahlungen und Erhöhungen auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeigers“.
Genaue Summe bleibt unklar
Die Politiker profitieren vom ausgehandelten Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, das vom Land NRW in vollem Umfang auf die Beamten übertragen wird. Denn die Gehälter von Wüst und seinen Ministern sind an die Beamtenbesoldung gekoppelt.
Der Ministerpräsident bekommt laut Ministergesetz die höchste Besoldungsstufe B11 plus ein Drittel. Minister bekommen B11 plus ein Fünftel. Wüst verdient damit – inklusive seiner Dienstaufwandsentschädigung von 1100 Euro – aktuell mindestens 20.600 Euro brutto.
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Die genaue Summe bleibt unklar, denn nicht eingerechnet ist der Familienzuschlag pro Kind und eine Entschädigung, die dem Ministerpräsidenten und den Ministern zusteht, wenn ihr Erstwohnsitz nicht am Regierungssitz liegt. Zu beiden Posten macht die Landesregierung aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Angaben.
Scholz und sein Kabinett spendeten die Inflationsprämie
Die Minister, die 600 Euro Dienstaufwandsentschädigung bekommen, verdienen aktuell rund 19.000 Euro ohne besagten Familienzuschlag und die Pendler-Entschädigung.
Im Bund waren die Gehaltserhöhung und Inflationsprämie für den Öffentlichen Dienst schon im Sommer auf die Beamten übertragen worden – was in diesem Fall auch Kanzler Olaf Scholz (SPD) und seinem Kabinett zugute kam. Am Ende kündigten Scholz und die meisten Minister an, die 3000 Euro Inflationsprämie zu spenden.
In NRW werde die Inflationsausgleichszahlung „den Üblichkeiten entsprechend“ auch den Mitgliedern des Landeskabinetts „in gleicher Höhe und zu identischen Konditionen“ wie allen anderen Bediensteten des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen ausgezahlt, so die Staatskanzlei.