Auch eine Visagistin kümmert sich auf Reisen um die Altkanzlerin.
Trotz üppiger RenteStaat zahlt weiterhin Friseur-Rechnung von Angela Merkel
Jeder Bundeskanzler genießt nach seiner aktiven Amtszeit gewisse Privilegien, die nicht gerade billig sind und zulasten des Steuerzahlers gehen. Das gilt auch für Bundeskanzlerin Angela Merkel, die 16 Jahre das Amt innehatte.
Das Bundeskanzleramt bezahlt der 68-Jährigen weiterhin eine professionelle Assistentin für Kosmetik und Frisur - auch für die Wahrnehmung nicht-öffentlicher Termine. Das geht aus Korrespondenz zwischen dem Kanzleramt und Merkels Büro hervor, die dem Berliner „Tagesspiegel“ (Donnerstagsausgabe) nach eigenen Angaben vorliegt.
Kanzleramt zahlt weiter für Styling von Altkanzlerin Angela Merkel
Demnach begleitet eine freiberufliche „Assistentin“ Merkel weiterhin regelmäßig auf ihren Reisen. Die Freiberuflerin, die nach eigenen Angaben als „Hair & Make-up-Artist“ und Modedesignerin in Berlin arbeitet, betreut auch Merkels Vorgänger Gerhard Schröder, der mit seiner Freundschaft zu Kriegstreiber Wladimir Putin in den letzten Monaten viele Sympathiepunkte verspielt hat.
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Der Präsident des Steuerzahlerbundes, Reiner Holznagel, kritisierte gegenüber dem „Tagesspiegel“, dass der Regierung Äußerlichkeiten so viel Geld wert seien: „Es ist den Steuerzahlern kaum zu vermitteln, dass sie auch für Visagisten und Hairstylisten von Politikern aufkommen sollen“, sagte er. Solche Kosten müssten „auf das Notwendigste reduziert und im Zweifel privat bezahlt werden“.
So viel Rente kassiert Angela Merkel monatlich
Die Rente von Angela Merkel kann sich nämlich sehen lassen. Laut dem Bund der Steuerzahler erhält Angela Merkel rund 15.000 Euro brutto monatlich.
Der „Tagesspiegel“ hat die aktuellen Dokumente, auf die er sich in dem Bericht beruft, nach eigenen Angaben auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) angefordert und erhalten. Das Bundeskanzleramt erklärte gegenüber dem Blatt, dass die Kosten für Leistungen einer Visagistin „in Zusammenhang mit Terminen zur Wahrnehmung fortwirkender Amtspflichten anfallen“. Daher handele es sich um „notwendige Ausgaben“ im Sinne der Bundeshaushaltsordnung, die der Bund zur Erfüllung seiner Aufgaben tätigen dürfe. (mbr/afp)