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Pfarrer zur Segnung homosexuller Paare„Gehe davon aus, dass die Abmahnung erledigt ist“

Lesezeit 4 Minuten
Herbert Ullmann, Pfarrer von Mettmann, wurde noch in diesem Sommer im Erzbistum Köln für die Segnung homosexueller Paare abgemahnt. Über die Entscheidung des Vatikans herrscht Freude in Mettmann. (Archivbild)

Herbert Ullmann, Pfarrer von Mettmann, wurde noch in diesem Sommer im Erzbistum Köln für die Segnung homosexueller Paare abgemahnt. (Archivbild)

Kardinal Woelki hatte Pfarrer Herbert Ullmann für die Segnung homosexueller Paare abgemahnt – jetzt erlaubt es der Vatikan. Ullmann reagiert erleichtert.

Homosexuelle Paare können ab sofort auch in der katholischen Kirche gesegnet werden. Der Vatikan veröffentlichte am Montag eine Grundsatzerklärung, wonach katholische Geistliche unverheiratete und homosexuelle Paare segnen dürfen. Darin wird einschränkend betont, dass eine Verwechslung mit einer Eheschließung ausgeschlossen werden müsse. Auch dürfe die Segnung nicht im Rahmen eines Gottesdienstes stattfinden.

Die vom Präfekten der römischen Glaubensbehörde, Kardinal Victor Fernández, unterschriebene Erklärung wurde von Papst Franziskus ausdrücklich genehmigt. Fernandez schreibt, die Kirche habe ihr Segensverständnis im Licht der seelsorgerischen Ideale von Papst Franziskus erweitert und angereichert.

Katholische Deutsche Bischofskonferenz begrüße Erklärung

So sei es künftig möglich, „Paare in irregulären Situationen und gleichgeschlechtliche Paare segnen zu können, ohne deren Status offiziell zu konvalidieren oder die beständige Lehre der Kirche über die Ehe in irgendeiner Weise zu verändern“.

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Die katholische Deutsche Bischofskonferenz begrüßte die Erklärung. Sie hebe den Schatz verschiedener Segensformen für die „Vielfalt von Lebensmodellen“ und gebe „den geweihten Amtsträgern die nötige Handlungssicherheit“.

Segnung homosexueller Paare: Pfarrer im Erzbistum Köln noch im Sommer abgemahnt

In Deutschland finden Segensfeiern für homosexuelle Paare vielerorts statt, bisher aber in einer kirchenrechtlichen Grauzone. Die offizielle Zulassung war eine Hauptforderung des Reformprozesses Synodaler Weg. Der Vatikan wiederum hatte 2021 solche Segnungen untersagt.

Im Erzbistum Köln wurde noch in diesem Sommer der Pfarrer von Mettmann, Herbert Ullmann, abgemahnt, weil in seiner Gemeinde derartige Segensfeiern stattgefunden hatten. Gegen die Maßregelung erhob sich scharfer Protest.

„Die gute, alte Mutterkirche bewegt sich doch“

Ullmann freut sich über die Entscheidung aus Rom. Im Gespräch mit dem Kölner Stadt-Anzeiger zitiert er Galileo Galilei: „Und sie bewegt sich doch.“ Erst im Sommer wurde er vom Erzbistum Köln abgemahnt, weil er gleichgeschlechtliche Paare gesegnet hatte. „Die gute, alte Mutterkirche bewegt sich doch. Und wie eigentlich immer in der 2000 Jahre alten Kirchengeschichte bewegt sie sich, weil sich unten an Basis zuerst etwas bewegte“, sagt Ullmann. „Das muss dann nach oben dringen.“

Der Pfarrer sieht die Segnungen von gleichgeschlechtlichen und wiederverheirateten Paaren auch als Seelsorge. „Dass man diejenigen, die überhaupt noch etwas von der Kirche erwarteten, auch noch ohrfeigte – darüber kann ich rückblickend nur den Kopf schütteln.“ Die Mehrheit der queeren Menschen hätte sich schließlich längst von der Kirche abgewandt.

Durch die Entscheidung aus Rom seien die Segnungen aus dem „Geruch der Exklusivität und des Aufmüpfigen herausgenommen worden und sind einfach Normalität“, so Ullmann. „Mir ist wichtig, dass wiederverheiratete und gleichgeschlechtliche Paare auch als Partner zur Kommunion gehen können. Denn Sakramente sollten kein Disziplinierungsmittel sein.“

Der Pfarrer erwartet nun vom Erzbistum, dass die Abmahnung zurückgezogen werde. „Ich werde dem Generalvikar, den ich ja persönlich gut kenne, freundlich sagen: Ich gehe davon aus, dass die Abmahnung und die Auflagen erledigt sind.“ Dies solle das Erzbistum Köln anschließend auch öffentlich machen. „Ich glaube, das wäre auch für die Gesichtswahrung – sofern das Erzbistum Köln noch ein Gesicht zu wahren hat – der notwendige Schritt.“

Entscheidung in Rom: „Bahnbrechend“ für die katholische Kirche

Auch Ulrike Platzhoff, Gemeindereferentin in Ullmanns Pfarrei, begrüßte die Entscheidung aus Rom. Besonders gespannt sei sie nun auf die Reaktion von Kardinal Woelki, so Platzhoff. Ein Sprecher des Erzbistums sagte dazu auf Anfrage, vor einer eingehenden Stellungnahme solle das Eintreffen des Schreibens aus Rom auf dem Dienstweg abgewartet werden. Der Inhalt müsse sodann sorgfältig geprüft werden.

Zweifellos sei das Thema Segnung gleichgeschlechtlicher Paare auch im Erzbistum akut. Eine erste Lektüre der Erklärung lasse darauf schließen, dass darin mehr enthalten sei als schlagzeilenträchtige Formeln.

„Bedeutendste Neuerung seit dem Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils 1965“

Der Münsteraner Theologe Michael Seewald nannte die römische Erklärung „bahnbrechend“ für die katholische Kirche. „Was die Entwicklung der Glaubens- und Morallehre angeht, handelt es sich um die bedeutendste Neuerung seit dem Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils 1965.“

Es finde eine Abkehr von der bisherigen Verurteilung homosexueller Praktiken als schwere Sünde statt. Auch gleichgeschlechtliche Paare könnten ihre Beziehung jetzt unter den Segen Gottes stellen.