Köln/Berlin – Schon jetzt sind die Hausärzte in NRW mit Covid19-Impfungen überlastet, nach dem Ende der Priorisierung am 7. Juni wird ein Chaos in den Praxen befürchtet. Im kommenden Monat aber soll auch noch der digitale Impfnachweis kommen, bei dessen Erstellung den Hausärzten vom Bundesgesundheitsministerium eine entscheidende Rolle zugedacht wird.
„Eine Pflicht der Ärzte, die Corona-Impfungen in den Digitalnachweis zu übertragen, lehnen wir strikt ab“, schlägt Sven Ludwig von der „Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein“ (KVN) jetzt Alarm, bevor die Regelungen mit Änderungen des Infektionsschutzgesetzes am Donnerstag im Bundestag festgelegt werden sollen. „Das kann man unserer Kollegen nicht auch noch aufs Auge drücken, das darf für die Praxen allenfalls eine freiwillige Geschichte sein“, sagte Ludwig dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Möglich sei aber, den Impfnachweis immerhin für die praxiseigenen Patientinnen und Patienten digital zu übertragen.
Nachweis kommt für Ferien zu spät
Dies glaubt auch Monika Baaken vom „Hausärzteverband Nordrhein“. Voraussetzung dafür aber sei, „dass es eine technisch einfache Lösung gibt mit geringem bürokratischen Aufwand“, sagte Baaken dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Der Digitalnachweis sei letztlich ein Reisedokument und keine medizinische Akte. „Und somit auch nicht Bestandteil der Krankenversicherungsleistung.“ Deshalb würden die Ärzte es ablehnen, für alle Geimpften die Corona-Impfung einzutragen. „Denn dafür gibt es in Deutschland andere Behörden“, so Baaken.
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Fraglich sei zudem, ob der angekündigte digitale Impfpass zeitnah zu Beginn der Reisesaison da ist. „Die beginnt ja im Juni und bisher gibt es nur Ankündigungen“, so Baaken. Mit Blick auf die bürokratischen Vorgaben und weitere leidvolle Verkomplizierungen dürfe „man da schon Zweifel haben“. Absehbar sei: „Der international gültige, gelbe Impfpass wird auch in diesem Sommer ins Reisegepäck gehören.“
Wer kein Smartphone hat, bekommt den QR-Code ausgedruckt auf Papier
Nach bisheriger Planung soll der Nachweis, der in einem QR-Code abgelegt wird, spätestens Ende Juni einsatzbereit sein. Der geplante Code soll nicht nur als Bescheinigung eines vollständigen Impfschutzes dienen, sondern auch offizielle negative Corona-Testergebnisse anzeigen können. Außerdem soll die Smartphone-App, die unter dem Namen „CovPass“ veröffentlicht wird, auch für Genesene zum Nachweis einer überstandenen Corona-Erkrankung dienen.
Die Informationen sollen zudem über andere Apps angezeigt werden können, unter anderem durch die Corona-Warn-App des Bundes. Hier soll ein künftiges Update für eine entsprechende Erweiterung sorgen. Für Menschen, die kein Smartphone besitzen, gibt es einen Nachweis auf Papier mit einem QR-Code, der an Prüfstellen digital eingelesen werden kann.
Auch Apotheker sollen Impfnachweis digitalisieren
Bei der digitalen Übertragung der Impfdaten sollen auch die Apotheker helfen. Dann müssen dem Vernehmen nach aber der Impfpass und der Personalausweis vorgelegt und überprüft werden. In der Regel soll dies auch nur „in räumlicher Nähe“ zum Impf-Ort möglich sein - also etwa in derselben Gemeinde, demselben Landkreis oder umliegenden Kommunen. Das soll gewährleisten, dass die Form der Nachweise oder die ausstellenden Leistungserbringer bekannt sind.
„Ich bin mir sicher, dass meine Kolleginnen und Kollegen gefälschte Impfpässe erkennen können“, sagt Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Denn das Lesen ärztlicher Dokumente gehöre für Apotheker schließlich zum täglichen Geschäft.
Wenn der digitale Impfpass komme, könne davon ausgegangen werden, dass etwa 30 Prozent der Bevölkerung schon zweimal geimpft wurden und etwa 30 Millionen Impfpässe umgeschrieben werden müssten. „Den Geimpften, vor allem den älteren Menschen, ist aber nicht zumutbar, sich wieder in die langen Schlangen der Impfzentren zu stellen“, meint Preis. Und die niedergelassenen Ärzte, die noch weiterimpfen müssten, könnten die „Aufgabe unmöglich alleine schultern“. Da jetzt Unterstützung zu leisten, sei zwar „eine große Herausforderung“: „Aber wir sind grundsätzlich in der Lage, dies zu erledigen.“