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Karneval, Kreditkarten, SteuernDas ändert sich für Verbraucher im Februar

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Nur die Daten der Kreditkarte einzugeben wird künftig beim Online-Shopping nicht mehr reichen.

Köln – Der Lockdown gilt vorerst bis zum 14. Februar und damit die beschlossenen Sonderregelungen: Treffen sind nur mit einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, erlaubt. Kitas und Schulen bleiben grundsätzlich weiter geschlossen. Zudem gilt nun die FFP2 und OP-Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften.

Neben diesen akuten Regelungen treten im Februar verschiedene Neuerungen in Kraft, auf die sich Verbraucher einstellen müssen. Online mit einer Kreditkarte zu bezahlen wird aufwändiger, für die Steuererklärung bleibt mehr Zeit und die Vignetten für Österreich und andere Länder laufen ab. Wir geben einen Überblick.

Online mit Kreditkarte bezahlen

Ab 15. Februar gilt die Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle Waren, die mindestens 150 Euro kosten. Ab dem 15. Januar gilt dies bereits für Zahlungen über 250 Euro. Damit werden Kreditkartenzahlungen im Internet sicherer, aber auch etwas komplizierter. Denn nun reicht es beim Bezahlen in Onlineshops mit Visa, Mastercard und Co. nicht mehr, neben der Kreditkartennummer die dreistellige Prüfziffer von der Rückseite der Karte einzugeben. Künftig muss man zum Beispiel zusätzlich ein Passwort oder eine Transaktionsnummer (TAN) eingeben. In vollem Umfang, also für alle Beträge, sollen die Regeln ab Mitte März 2021 angewendet werden.

Behörden-Normalität an Karneval

Die Stadt Köln hat die Hochphasen des Karnevals 2021 für ihre Mitarbeiter zu regulären Arbeitstagen erklärt. Ein Grund: Wegen der Corona-Pandemie fallen größere Feierlichkeiten flach. Betroffen von den Regelungen sind Weiberfastnacht (11. Februar), Rosenmontag (15. Februar) und Karnevalsdienstag (16. Februar). Zu den gewohnten Öffnungszeiten können die Bürgerinnen und Bürger den vollen Umfang der städtischen Dienstleistungen in Anspruch nehmen, teilt die Stadt mit.

Steuererklärung 2019

Für die Abgabe der Steuererklärung 2019 sollen Verbraucher ausnahmsweise deutlich mehr Zeit bekommen. Der Bundestag stimmt am 28. Januar über eine entsprechende Gesetzesänderung der großen Koalition ab. Gemäß dem Entwurf von CDU/CSU und SPD soll die Abgabefrist um sechs Monate bis Ende August 2021 verlängert werden. Das gilt nur, wenn die Erklärung von einem Steuerberater eingereicht wird. Wer freiwillig eine Erklärung abgibt, darf dies ohnehin rückwirkend bis zu vier Jahre tun – also bis Ende Dezember 2024.

Untergrenzen für Pflegepersonal

In Krankenhäusern greift ab Februar eine neue Untergrenze für das Pflegepersonal. Das gilt für die Abteilungen Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Pädiatrie und pädiatrische Intensivmedizin. Die neue Regel besagt, dass auf eine Pflegekraft maximal sechs Patientinnen und Patienten kommen dürfen.

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In der Nachtschicht sind es zehn Patientinnen und Patienten pro Pflegekraft. Pflegepersonaluntergrenzen gibt es auch bisher schon, allerdings nur in den Abteilungen Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie, Kardiologie, Neurologie und Herzchirurgie.

WhatsApp verschiebt die Änderung der Nutzungsbedingungen

Eigentlich sollten auf WhatsApp ab dem 8. Februar neue Nutzungsbedingungen in Kraft treten. Allerdings gab es deswegen enorme Proteste, weswegen die Änderungen bei der zu Facebook gehörenden App nun auf den 15. Mai verschoben wurden.

Jahresvignetten laufen ab

Auch wenn touristische Reisen in die Nachbarländer Österreich, Schweiz und Slowenien unterlassen werden sollten, finden in eingeschränktem Ausmaß nach wie vor Fahrten in die Nachbarländer statt. Dabei sollte man wissen: Die Jahresvignetten aus 2020 sind nur noch bis 31. Januar 2021 gültig. Dies gilt auch für die digitalen Jahresvignetten für Österreich.

Wer keine gültige Vignette besitzt oder sie nicht richtig an der Windschutzscheibe angebracht hat, muss mit hohen Geldbußen rechnen. Am teuersten wird es in Slowenien (bis zu 500 Euro). In Österreich drohen mindestens 120 Euro und in der Schweiz sind rund 180 Euro (zuzüglich Vignettenkosten) zu zahlen.