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Cannabis in der AußengastronomieDarf mein Tischnachbar im Biergarten jetzt kiffen?

Lesezeit 3 Minuten
Biergarten im Stadtgarten

Allmählich öffnen Kölner Lokale wieder ihre Außenbereiche, wie der Biergarten im Stadtgarten. Wie werden sie mit „kiffenden“ Gästen umgehen? (Archivbild)

Wenn Tabak erlaubt ist, warum dann nicht auch Cannabis? Wir haben Kölner Gastronomen gefragt, ob Gäste bei ihnen kiffen dürfen.

Nach dem politischen Gezerre dürfen Erwachsene seit Ostermontag (1. April) unter Auflagen Cannabis besitzen und konsumieren. Wie das neue Cannabisgesetz sich genau auf den Alltag auswirkt, ist aber für viele noch unklar. Ein Konflikt könnte in der Außengastronomie warten.

Denn schon der Qualm einer Zigarette, der vom Nachbartisch im Biergarten, Café oder Restaurant herüberzieht, ist für viele unangenehm. Wir haben Kölner Gastronomen, Interessensvertreter und Rechtsexperten gefragt, wie es ab sofort mit Kiffen in der Außengastro aussieht.

Darf man im Außenbereich von Biergärten, Cafés und Restaurants kiffen?

Darauf gibt es leider keine allgemeingültige Antwort, weil sie stark von dem jeweiligen Bundesland und den Gastro-Betrieben abhängt. Grundsätzlich dürfen die Gastronomiebetreiber selbst entscheiden, ob sie Cannabis im Außenbereich zulassen, solange die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. So hatte es der Bundesverband des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) Ende März mitgeteilt.

Erlauben Kölner Biergärten, Cafés und Restaurants Cannabis?

Auch in Köln teilt man diese Einschätzung. Der Geschäftsführer der Kölner Dehoga, Christoph Becker, sagt unserer Zeitung: „Der Gastronom hat das Hausrecht und kann selber entscheiden, wie er mit der neuen Rechtslage umgehen will.“

Generell kenne die Gastronomie keine Verbotskultur, so Becker: „Daher werden die meisten Gastronomen erstmal einmal abwarten und schauen, was überhaupt passiert. Dazu gibt es bislang ja überhaupt keine Erfahrungswerte.“

Einige beliebte Gaststätten haben sich bereits entschieden. Michael Hinz vom „Stadtgarten-Restaurant“ teilt auf Anfrage mit, dass weite Teile der Außengastronomie Cannabis-Sperrzone seien. Nur im Bereich entlang der Venloer Straße vor dem Haus sei der Cannabiskonsum ohne Einschränkung möglich.

In den Außenbereichen der „Bagatelle“ in der Südstadt und des „Palmengartens“ in Mülheim dürfen Gäste wiederum kiffen, wie es in entsprechenden Social-Media-Beiträgen der Lokale heißt. Daniel Rabe, Teilinhaber beider Betriebe, sagt unserer Zeitung auf Anfrage: „Es gibt keinen Grund, Cannabis seinen Gästen zu verbieten.“ Eine Mitarbeiterin des „Palmengartens“ verrät, dass das Angebot bereits am 1. April genutzt wurde.

Cannabis-Konsum gleicht Zigarettenrauchen: Auf welcher Rechtsgrundlage basiert das?

Laut Rechtsanwalt Timo Müller stellt die neue Gesetzgebung den Konsum von Cannabis „in einigen Aspekten“ dem Zigarettenrauchen gleich. Der in Köln und Bonn tätige Anwalt ist auf die Beratung von Gastronomiebetrieben spezialisiert. Das Zigarettenverbot wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Gleiches gilt daher auch für Cannabis.

„In Gebieten, in denen das Rauchen gestattet ist, ist nun grundsätzlich auch der Konsum von Cannabis im gesetzlichen Rahmen erlaubt, aber nur, sofern die lokalen Gastronomen dies zulassen“, sagt Müller: „Wo gekifft werden darf, entscheidet der Hausrechtinhaber.“

Was ist mit Gaststätten, die im 100-Meter-Radius von Schulen und Kitas sind?

Das neue Cannabisgesetz verbietet kiffen in Sichtweite von Schulen, Kitas, Jugendzentren, Spielplätzen und öffentlichen Sportstätten – unabhängig davon, was der Gastronom will. Rechtsanwalt Müller: „Das Gesetz und der Minderjährigenschutz, die heilige Kuh des deutschen Rechts, gehen in diesem Fall den persönlichen und wirtschaftlichen Interessen des einzelnen Gastronomen vor.“ Ein Grund, weshalb im Stadtgarten-Restaurant kein Cannabis erlaubt ist, denn in unmittelbarer Nähe befindet sich ein Spielplatz.

Doch Müller stellt klar: „Es gibt nicht den oft zitierten pauschalen Radius von 100 Metern.“ Die Sichtweite endet nur rechtlich ab einer Entfernung von über 100 Metern.

Was kann ich tun, wenn mein Sitznachbar gegen meinen Willen kifft?

Das NRW-Gesundheitsministerium empfiehlt hinsichtlich Zigarettenrauchens, zunächst das Gespräch zu suchen. Ein gesunder Menschenverstand kann auch bei Konflikten um Cannabis nicht schaden. Sollte das Rauchen im Lokal verboten sein, dann können laut Müller ähnliche Maßnahmen ergriffen werden, wie bei Verstößen gegen das Zigarettenrauchen. Das geht hin bis zu einem Lokalverbot. Im Notfall kann das Ordnungsamt zu Hilfe gezogen und sogar eine Anzeige erstattet werden.

Werde ich durch das passive Einatmen von Cannabis-Rauch high?

Unabhängig von der Gesetzeslage sei dahin gestellt, ob Passivrauchen von Cannabis überhaupt einen Rausch verursacht. Drogenforscher Bernd Werse von der Frankfurter Goethe-Universität hält diese Gefahr für eher gering. Im Freien bestehe sie „quasi überhaupt nicht“. (mcl mit dpa)