Köln – Ob über die Ufer tretende Flüsse oder endlos schüttender Starkregen, heftige Stürme oder anhaltende Hitzewellen: Experten sind sich einig, dass es in den kommenden Jahren immer häufiger zu sogenannten Extremwetterereignissen kommen wird. Das stellt die Menschen vor Probleme. Denn plötzlich gerät selbst der vermeintlich sicherste Rückzugsort, die eigenen vier Wände, immer häufiger in Gefahr. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich also mit Vorsorge und Absicherung beschäftigen. Hab und Gut vor extremem Wetter schützen, es im Fall der Fälle aber versichert wissen, das hat die Flut vor einem Jahr auf erschreckende Weise gezeigt. Auf welche Dinge jeder achten sollte.
Gebäudeversicherung greift bei Hochwasser nicht
„Das, was da vor einem Jahr im Ahrtal passiert ist, muss mit einem separaten Versicherungsschutz – noch zusätzlich zur Gebäudeversicherung und auch zur Hausratversicherung – abgesichert werden“, weiß Elke Weidenbach, Rechtsanwältin und Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Rede ist von der sogenannten Elementarschadenversicherung. Dies ist keine eigenständige Versicherung, sondern quasi ein Paket, das den Schutz von Gebäude- und Hausratversicherung erweitert.
Im Grunde, so Weidenbach, brauche es für die Absicherung eines Gebäudes und des Inhalts Folgendes: Zum einen die Hausratversicherung, „das ist alles, was aus einem Gebäude herausfällt, wenn man es umdrehen würde.“ Das Gebäude selbst sei dann über die Gebäudeversicherung, im Falle von Hochwasser oder Starkregen durch die ergänzende Elementarschadenversicherung, abgedeckt. Nicht dazu zählt übrigens das Auto. Leidet das während einer Überschwemmung, hilft die Teilkaskoversicherung. Eine Haftpflichtversicherung reicht nicht aus, die greift nur bei Schäden, die man mit dem Auto bei anderen verursacht.
Die Elementarschadenversicherung hingegen sichert Verbraucherinnen und Verbraucher auch gegen Schäden durch Schneedruck, Erdrutsche oder Erdbeben ab. Und sie greift bei Rückstau, wenn eine überforderte Kanalisation das Wasser durch die Leitungen in das Haus drückt. Hier müssen Versicherte allerdings aufpassen, einige Versicherer verlangten Rückstauklappen, damit der Schutz auch greift, betont Weidenbach. Außerdem muss das für den Schaden verantwortliche Geschehen einen natürlichen Ursprung haben. Fließt Wasser aus einem kaputten Pool in einen Keller, ist das kein Fall für den Elementarschutz.
Überschwemmung: Ist alles mitversichert?
Ein umfassender Versicherungsschutz sollte allerdings nicht dazu verleiten, fahrlässig zu werden. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen weiterhin ihre Sorgfaltspflicht erfüllen und elementare Vorsichtsmaßnahmen treffen, beispielsweise bei Überschwemmungen Türen und Fenster, vor allem im Keller, schließen. Sonst könnten Versicherer die Übernahme des Schadens aufgrund von grober Fahrlässigkeit der Versicherten ablehnen.
Zudem sollten Versicherte bei ihren Verträgen darauf achten, dass alle Sachen, die sie versichern wollen, dort auch schwarz auf weiß auftauchen. In der Gebäudeversicherung seien beispielsweise in aller Regel die Nebengebäude mitversichert, eine Gartenhütte, die in 20 Metern Entfernung steht, ohne explizite Erwähnung nicht. Entdeckt man Lücken im Vertrag, beispielsweise beim Thema Photovoltaik-Anlage, empfiehlt Elke Weidenbach, den Versicherer zu kontaktieren, das sei häufig der Fall.
Vorsicht beim Versicherungswechsel
Rechtsanwältin Elke Weidenbach weist darauf hin, dass es beim Wechsel der Gebäudeversicherung zu Problemen kommen kann – nämlich dann, wenn noch ein Gläubiger, beispielsweise die Bank, im Grundbuch eingetragen ist. „Man kann den Vertrag praktisch jährlich kündigen, das ist nicht das Thema. Aber wenn man einen Gläubiger im Grundbuch eingetragen hat, dann muss der diese Kündigung gegenzeichnen. Und das wird er nur dann tun, wenn man quasi schon einen neuen Versicherer vorweisen können.“
Die Frage, was alles versichert werden soll, ist auch eine des Preises. Je mehr Sachen abgesichert werden, desto teurer wird es. Ansonsten richten sich die Kosten nach dem Risiko. „Die Versicherer schauen, wie groß die Gefahr ist, in der sich das Gebäude befinden würde, wenn in der Nähe ein Fluss über die Ufer tritt. Oder ob es in der Vergangenheit schon häufiger zu Rückstauschäden gekommen ist“, erklärt Weidenbach. „Ganz Deutschland ist in Gefährdungsklassen unterteilt. Je höher die Klasse, desto teurer wird es dann auch.“ Eine große Rolle spielt auch die Lage des Gebäudes. Auf einer Anhöhe ist die Nähe zu einem Fluss natürlich nicht so teuer wie unten am Ufer. Doch auch weiter oben sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Thema beschäftigen. „Starkregen kann Sie überall treffen und Schäden verursachen – auch wenn Sie auf einem Berg wohnen”, betont die Verbraucherzentrale NRW.
Extremwetter: Schutzmaßnahmen stoßen an ihre Grenzen
Die Absicherung gegen Schäden ist die eine Sache – sie zu verhindern, oder zumindest kleinzuhalten, die andere. Wer ein Haus besitzt, kann auch selbst etwas tun, um sich vor extremem Wetter zu schützen. Und das betrifft neben Regen auch Stürme oder drückende Hitze. Thomas Zwingmann, der sich als Energieberater der Verbraucherzentrale NRW mit Umbaumaßnahmen rund um das Haus auskennt, erklärt die wichtigsten Maßnahmen für Eigentümerinnen und Eigentümer.
Natürlich hat der Schutz vor extremem Wetter seine Grenzen. „Wenn so etwas passiert wie im vergangenen Jahr im Ahrtal, dann kann man sich individuell nur begrenzt schützen. Da müsste man im Prinzip eine Festung bauen“, räumt Zwingmann ein. „Aber es gibt da zahlreiche Abstufungen.“ Die können kleineren Extremwetterereignissen durchaus Stand halten oder bei größeren den Schaden minimieren:
Flächen nicht versiegeln
„Grundsätzlich sollte es ein Ansatz sein, das Wasser möglichst vom Gebäude fernzuhalten“, erklärt Zwingmann. „Man sollte nicht nur das Gebäude betrachten, sondern auch das Grundstück.“ Hier sollten möglichst wenig Flächen versiegelt sein, sei es durch Wege oder eine Terrasse. Denn dort kann Wasser nicht ablaufen. Dafür sollten Ablaufrinnen geschaffen werden, statt zu pflastern kann man einen Weg durch den Garten beispielsweise mit Kies und einer Drainage darunter gestalten.
Gelände sollte sich nicht zum Gebäude neigen
Es handelt sich in den allermeisten Fällen wahrscheinlich nur um Zentimeter – trotzdem sollten die Flächen um ein Gebäude nicht zu ihm abschüssig sein. „Generell sollte man das Gelände möglichst vom Gebäude wegneigen“, sagt Zwingmann. Der tiefste Punkt eines Gartens liegt also im Idealfall nicht direkt am Haus. Und die Treppe zur Haustür sollte natürlich nach oben führen.
Dachüberstände und Vordächer
Regnet es sehr stark, helfen Dachüberstände und Vordächer, dass möglichst wenig Wasser in unmittelbarer Nähe des Gebäudes ankommt. Zudem lässt sich mit ihnen der Regen auch einigermaßen gezielt vom Haus weg und in Richtung Kanalisation leiten.
Rückstauklappe
Wenn es stark regnet oder Flüsse über ihre Ufer treten, kann die Kanalisation schnell an ihre Grenzen geraten. Ist sie voll, bleibt das Wasser stehen und fließt durch den Druck von oben schließlich durch die Leitungen, die unter den Gullys, liegen zurück in die Häuser. Vor allem Keller sind hier gefährdet. Damit das nicht passiert, gibt es Rückstauklappen. Sie lassen sich nur in eine Richtung öffnen. Drückt das Wasser Richtung Keller, schließen sie sich.
Schachtabdeckungen
Bei Kellerfenstern gibt es „widerstrebende Ziele“, wie Zwingmann erklärt: „Auf der einen Seite möchte man sie möglichst abdichten, damit kein Wasser reinkommt. Auf der anderen Seite sollte aber auch eine ausreichende Durchlüftung stattfinden.“ Eine solche Schachtabdeckung lässt sich temporär anbringen, beispielsweise, wenn vor einem entsprechenden Extremwetterereignis gewarnt wird. „Dann sollte man das ernst nehmen und die Fenster und Schächte abdichten“, rät Zwingmann.
Aufkantungen
Bei großem Hochwasser sind sie überfordert, aber gegen kleinere Überschwemmungen können auch Aufkantungen vor Schächten und Kellerfenstern eine Wirkung entfalten. Vor allem im Garten kann man sie oft in die Gestaltung mit einbeziehen.
StEB veranstalten digitale Informationsveranstaltung
Zum Thema „Starkregen und Objektschutz – wie bereite ich mich richtig vor?“ veranstalten die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) an jedem zweiten Dienstagabend im Monat eine digitale Informationsveranstaltung. Am 12. Juli, 9. August und 13. September von 18 bis 19 Uhr informieren die StEB zunächst, bevor Interessierte Fragen stellen können. Eine Anmeldung ist über die E-Mail-Adresse starkregen@steb-koeln.de möglich.
Dachziegel verklammern
Wer sein Dach besser vor starken Böen und Stürmen schützen will, solle alle Ziegel „gut untereinander verklammern, sodass einzelne Ziegel nicht so einfach aus dem Dach herausgerissen werden können.“ In der Vergangenheit sei das nicht so intensiv realisiert worden, berichtet Zwingmann.
Dach kontrollieren und warten
Die regelmäßige Wartung des Dachs sei wichtig, betont Zwingmann. Wenn eine Ecke oder ein Ziegel herausgebrochen ist, kann man zeitnah reagieren und reparieren. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten darauf achten, dass die Gebäudehülle in Takt bleibt.“
Dämmung und Abdichtung
Als Energieberater weiß Thomas Zwingmann, wie wichtig eine gute Dämmung ist. Nicht nur, um Energie zu sparen. Sondern auch, um vor Hitzewellen zu schützen. Eine intakte Dämmung ohne Lücken und Risse sowie dichte Fenster sorgen nicht nur dafür, dass im Winter keine warme Luft entweicht. Sie lassen im Sommer auch die Hitze nicht herein und halten so das Haus kühl.
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Verschattung von Fenstern
Besonders im Dachbereich ist es wichtig, Fenster zu verschatten. Denn sie sind ein Einfallstor für die Hitze von draußen. „Das kann mit Rollläden, aber auch mit Dachüberständen und Vordächern gemacht werden“, sagt Zwingmann.
Massive Wände im Obergeschoss
Massive Wände können Wärme aufnehmen, speichern und die Luft somit kühl halten. Sind sie mit Gipskarton verkleidet oder bestehen aus Holzständern, können sie das nicht. Deshalb sollte man „Trennwände als massive Wände ausführen“, empfiehlt Zwingmann.