Es ist soweit: Das neue Heizungsgesetz kommt. Doch was genau gilt nach dem Hin und Her eigentlich ab dem 1. Januar 2024?
Übergangsfristen, Austausch, FörderungNeues Heizungsgesetz tritt in Kraft – was das für Verbraucher bedeutet
Monatelang wurde erbittert darüber gestritten – nun tritt das neue Heizungsgesetz zu Jahresbeginn in Kraft. Die wichtigste Botschaft: Die allermeisten Hauseigentümer müssen erst einmal nichts tun. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Kurz vor dem Start des neuen Gebäudeenergiegesetzes gab es endlich auch Klarheit über die künftige staatliche Förderung. Allerdings reißt die Kritik nicht ab.
Worum geht es eigentlich genau?
Deutschland will und muss seine CO₂-Emissionen reduzieren. Auf der Suche nach Einsparmöglichkeiten geraten natürlich auch Gebäude ins Visier. Das Heizungsgesetz soll dafür sorgen, dass künftig mehr Wohnungen und Häuser klimafreundlich beheizt werden. Dafür sieht es den schrittweisen Austausch von reinen Öl- und Gasheizungen vor – nicht nur aus Umweltgründen. Die Bundesregierung will die Verbraucherinnen und Verbraucher auch vor Preissprüngen bei Öl und Gas schützen, wenn die CO₂-Bepreisung steigt. Heizungen sollen künftig zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
Wer muss ab dem 1. Januar 2024 etwas tun?
Die Regelungen des neuen Gesetzes greifen von Januar an zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Bereits jetzt werden in Neubauten viele Wärmepumpen eingebaut, es sind aber auch andere Heizungsmodelle möglich. Konkret gilt die 65-Prozent-Ökostrom-Pflicht laut Wirtschaftsministerium für alle Neubauten, für die ab Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wird.
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Gibt es Übergangsfristen?
Ja, die gibt es. Und zwar für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten. Dreh- und Angelpunkt ist eine kommunale Wärmeplanung. Sie soll in Großstädten ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Hauseigentümer sollen dann Klarheit haben, ob sie zum Beispiel an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich bei einer neuen Heizung um eigene dezentrale Lösungen kümmern sollen – also zum Beispiel eine Wärmepumpe.
Gibt es in den Kommunen bereits vorab eine Entscheidung zur Gebietsausweisung – zum Beispiel für ein Wärmenetz –, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, können laut Wirtschaftsministerium frühere Fristen greifen.
Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputtgeht, aber noch repariert werden kann.
Was geschieht, wenn die Heizung kaputtgeht?
Für den Fall, dass eine Gas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden muss, weil sie nicht mehr repariert werden kann, gibt es mehrjährige Übergangsfristen. Bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung dürfen weiterhin neue Öl- oder Gasheizungen eingebaut werden. Sie müssen aber ab 2029 einen wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen. Hat die Kommune bereits einen Wärmeplan, ist der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie nach Angaben des Ministeriums verbindlich. In Härtefällen könnten Eigentümer von der Pflicht zum erneuerbaren Heizen befreit werden.
Muss eine funktionierende Heizung trotzdem irgendwann ausgetauscht werden?
Bereits jetzt gilt eine grundsätzliche Verpflichtung, einen Heizkessel nach 30 Jahren gegen einen neuen auszutauschen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Brennwertkessel. Ab 2045 dürfen Gebäude nur noch klimaneutral mit erneuerbaren Energien geheizt werden. Laut einer Studie des Energiewirtschaftsverbandes BDEW vom November wurde 2023 knapp die Hälfte der gut 41,9 Millionen Wohnungen mit Erdgas beheizt. Auf Platz zwei liegt die Ölheizung mit fast einem Viertel.
Das Ministerium weist darauf hin: In den meisten Fällen sei es sinnvoll, bereits jetzt auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien zu setzen. Das helfe dem Klimaschutz und sei auch wirtschaftlich attraktiv, da es finanzielle Unterstützung gebe – und zwar auch, wenn die Heizung noch funktioniere.
Kann auch 2024 noch eine neue Gasheizung eingebaut werden?
Ja. Allerdings ist vorgesehen, dass dann eine Beratung erfolgen muss. In dieser soll auf die wirtschaftlichen Risiken hingewiesen und Alternativen besprochen werden. Bei der Suche nach Beratern kann die Energieeffizienz-Expertenliste helfen. Auch die Verbraucherzentralen bieten eine geförderte und dadurch kostenlose Einstiegsberatung an.
Wie sieht es künftig mit der Förderung aus?
Im September haben Bundestag und Bundesrat das neue Heizungsgesetz beschlossen – lange blieb aber trotz gegenteiliger Versprechungen der Bundesregierung unklar, wie die künftige staatliche Förderung genau aussieht. Kurz vor Jahresende herrscht nun Klarheit über die neue Förderrichtlinie und Zuschüsse bei den Investitionskosten.
Die wichtigste Neuerung: Es gibt für selbst nutzende Eigentümer einen Geschwindigkeits-Bonus für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen. Das soll einen Anreiz zum Umstieg geben, auch wenn die Heizung noch funktioniert. Der Bonus wird gewährt für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als 20 Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen.
Eine zwischenzeitlich geplante Ausweitung des Geschwindigkeits-Bonus für den Austausch besonders alter Heizungen wurde aus Kostengründen gestrichen. Die Regierung muss nach einem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts Milliardenlöcher stopfen.
Zusätzlich gibt es auch einen Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten – diesen bekommen selbst nutzende Hauseigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro.
Förderanträge können nach Ministeriumsangaben ab Ende Februar bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für Vorhaben, die schon begonnen wurden.
Wie sieht die Realität bei neue Heizungen aus?
Das GEG soll den Klimaschutz vorantreiben, das lange Gezerre darum hatte offenbar genau den gegenteiligen Effekt. In diesem Jahr und damit vor dem Start des neuen Heizungsgesetzes haben sich viele Hauseigentümer noch eine neue Gasheizung gekauft – die Branche steuert auf einen Rekord zu. Die langwierige Debatte rund um das GEG habe Folgen gehabt, sagte Ralf Kiryk, Abteilungsleiter beim Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie: „Vorwiegend haben die Menschen noch schnell in eine Gasheizung investiert, um sich den Vorgaben des GEG zu entziehen.“
Nach Zahlen des Verbands gab es bei Gasheizungen bis Ende Oktober ein Absatzplus von 38 Prozent auf rund 694.500 Stück, bei Ölheizungen ein Plus von 107 Prozent auf 94.500. Der Absatz von Heizungs-Wärmepumpen stieg um 75 Prozent auf 320.500. Das Interesse an der Wärmepumpe habe aber als Effekt der GEG-Debatte nachgelassen. Das hänge unter anderem mit der lange währenden Unklarheit über die neue Förderung zusammen. Die Förderanträge seien 2023 stark rückgängig gewesen.
Ist das Heizungsgesetz ein Fortschritt oder kleinteilige Vorgabe?
Von Anfang an gab es heftige Kritik am Gesetz: Es beinhalte viel zu kleinteilige Vorgaben, bevorzuge die Wärmepumpe, überfordere viele Eigentümer finanziell und trage zu großer Verunsicherung bei. Beim Ampel-Koalitionspartner FDP wollen viele eigentlich lieber auf ein anderes Instrument setzen: nämlich eine Steigerung des CO₂-Preises als Anreiz für einen Heizungstausch. Der CO₂-Preis macht den Verbrauch fossiler Rohstoffe teurer und damit auch das Heizen. Im Gegenzug zu Mehrbelastungen könnten die Bürger ein Klimageld bekommen, das aber auf sich warten lässt.
Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe, sieht das GEG trotz aller Unsicherheiten als erheblichen Fortschritt auf dem Weg zu erneuerbaren Energien und mehr Klimaschutz im Gebäude. Ab dem 1. Januar werde jede Person, die eine Gas- oder Ölheizung einbauen möchte, unterschreiben müssen, dass sie über die Risiken von drastisch steigenden Preisen für fossile Brennstoffe und die Pflicht zur Nutzung steigender Anteile grüner Brennstoffe informiert worden sei. Der Weg zum GEG sei eine „kommunikative Katastrophe“ gewesen.
Thomas Engelke, Energieexperte des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, sagte: „Es war überfällig, das Gebäudeenergiegesetz zu aktualisieren und die Heizung der Zukunft klimafreundlich auszurichten.“ Allerdings sei dies nicht ausreichend gelungen. „Gasheizungen, die theoretisch mit Wasserstoff betrieben werden können, dürfen weiter eingebaut werden.“ Den Verbraucherinnen und Verbrauchern drohe hier eine Kostenfalle, weil absehbar nicht genügend Wasserstoff zur Verfügung stehe und dieser entsprechend teuer werden könnte. Auch beim Ausbau der Wärmenetze seien die Interessen der privaten Haushalte noch nicht ausreichend berücksichtigt.
Irmela Colaço, Gebäude-Expertin des Umweltverbands BUND, kritisierte: „Der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen bleibt viel zu lange erlaubt. Insbesondere Mietende werden nicht ausreichend vor hohen Heizkosten geschützt. Umso wichtiger ist es nun, die Menschen über Klima- und Kostenfallen aufzuklären und bei der kommunalen Wärmeplanung dafür zu sorgen, dass eine bezahlbare und effiziente Wärmewende in den Fokus rückt statt die Profitinteressen der Gaslobby.“
Und welchen Klimaeffekt bringt das Heizungsgesetz nun?
Wegen umfassender Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf aus dem Haus von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), der lange im Kreuzfeuer der Kritik stand, wird der Klimaschutzeffekt des Gesetzes nach einer Prognose im Auftrag des Ministeriums geringer ausfallen als zunächst angenommen. Die Einsparung von CO₂ werde im Zeitverlauf aber immer stärker werden. (dpa/mit rnd)