Neue Regelungen für VerbraucherWas sich im Juli für Online-Bestellungen ändert
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Köln – Im Juli nimmt nicht nur der Sommer Fahrt auf, es wird auch eine Reihe gesetzlicher Änderungen geben. So sollen Verbraucher ab sofort keine Plastik-Wegwerfartikel mehr erwerben. Betriebe haben nicht mehr die Pflicht, ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten. Und der neue digitale Corona-Impfpass ist nun auch bei Reisen in der EU anerkannt. Wir geben einen Überblick, auf welche Neuerungen sich Bürgerinnen und Bürger einstellen müssen.
Verbot von Einwegartikeln aus Plastik
In der EU ist ab 3. Juli die Herstellung von Einwegartikeln aus Plastik verboten. Dazu gehören unter anderem Besteck, Trinkhalme, Luftballonstäbe und kosmetischen Wattestäbchen aus Plastik, sowie Lebensmittel- und Getränkebehälter aus Styropor. Der Handel darf Restbestände jedoch noch in den Verkauf geben. Weitere Produkte müssen ab sofort gekennzeichnet werden, unter anderem Einweggetränkebecher aus Papier mit Kunststoffbeschichtung sowie Feuchttücher und Damenhygieneartikel. Ziel der Verordnungen ist es, Plastikmüll zu reduzieren und somit die Umwelt zu schützen.
Corona-Regeln am Arbeitsplatz
Zum 1. Juli werden die Corona-Arbeitsschutzverordnungen gelockert. Unter anderem müssen Unternehmen keine Tests für Mitarbeiter mehr anbieten, wenn sie deren Sicherheit durch andere Schutzmaßnehmen gewährleisten können, zum Beispiel wenn sie vollständig geimpft sind. Hygieneregeln müssen Betriebe allerdings weiterhin umsetzen. Mit dem Ende der Bundesnotbremse entfällt jedoch ab Juli die Pflicht der Unternehmen, ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten, wenn das möglich ist.
Ab dem 1. Juli soll ein europaweit gültiges COVID-Zertifikat grenzüberschreitende Reisen erleichtern. Der digitale Impfpass, der in Deutschland seit Mitte Juni eingeführt ist, wird ab dann auch in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt. Das Dokument enthält auch Angaben über Tests oder überstandene Corona-Infektionen. Die europäischen Mitgliedsstaaten haben sich auf eine gemeinsame digitale Plattform geeinigt, die die Erkennung sowohl elektronisch als auch auf Papier möglich macht.
Der gesetzliche Mindestlohn wird im Juli um zehn Cent auf 9,60 Euro pro Stunde erhöht. Weitere schrittweise Erhöhungen sind für Januar (9,82 Euro) und Juli 2022 (10,45 Euro) geplant. Bei der Einführung des Mindestlohns 2015 betrug die monatliche Summe 8,50 Euro.
Förderung für energetische Sanierungen
Eigentümer erhalten künftig bis zu 50 Prozent Förderung, wenn sie energetische Maßnahmen an ihrer Immobilie vornehmen. Förderfähig sind Gesamtsanierungen aber auch Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden. Außerdem gibt es einen Bonus für die überwiegende Nutzung von erneuerbaren Energien und wenn beim Bau eine Beratung durch Energieeffizienzexperten in Anspruch genommen wird.
Zollgrenze für Online-Waren entfällt
Ab dem 1. Juli sind alle Sendungen aus Ländern außerhalb der EU umsatzsteuerpflichtig. Bei Online-Bestellungen entfällt also die bisherige Zollfreigrenze von 22 Euro. Für jede Ware, die in einem Drittland wie den USA, Großbritannien oder China bestellt wird, müssen Einfuhrabgaben bezahlt und eine Zollanmeldung abgegeben werden. Beides übernimmt aber in der Regel der zuständige Post- beziehungsweise Kurierdienst. Für die Abwicklung erheben Logistikunternehmen unter Umständen eine gesonderte Servicepauschale.