AboAbonnieren

OsterferienBeliebte Urlaubsregionen drohen voll zu werden – Diese Regeln gelten

Lesezeit 8 Minuten
Strand Scheveningen

So wie hier im niederländischen Scheveningen könnte es bald wieder öfter aussehen.

Köln – Um Ostern herum rollt in der Regel die erste Reisewelle der Deutschen. Einige wollen den letzten Schnee mitnehmen, andere die ersten richtig warmen Sonnenstrahlen aufsaugen. In den vergangenen beiden Jahren fielen diese Pläne weitestgehend der Corona-Pandemie zum Opfer. 2022 scheint es wieder loszugehen. An welchen Urlaubszielen viel Andrang sein wird und welche Regeln in den beliebten Ferienregionen gelten.

Die Zahl der Buchungen steigt wieder merklich an. So ist die Buchungslage an Nord- und Ostsee laut einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in diesem Jahr „gut bis sehr gut“. Freie Unterkünfte sind trotzdem noch nahezu überall zu finden, nur in einzelnen beliebten Orten, den „Klassikern“, könnte es etwas enger werden. Neben der Küste sind in Deutschland vor allem die Alpenregionen bliebt. Auch der Deutsche Reiseverband (DRV) beobachtet, dass das Geschäft „sichtlich an Fahrt“ aufnimmt – nicht nur innerhalb des Landes, sondern auch bei internationalen Zielen. So seien die beliebtesten Ziele zu Ostern die Türkei, Ägypten und Mallorca.

Flughafen Köln/Bonn rechnet mit Oster-Ansturm

Auch die Fluggesellschaften spüren die wieder wachsende Reiselust und reagieren. Sie stocken ihre Angebote wieder auf, unter anderem die Lufthansa und Turkish Airlines haben zusätzliche Flüge im Programm. Mit Tuifly bietet Europas größter Reiseveranstalter Tui 120 zusätzliche Flüge nach Mallorca, Ägypten, in die Türkei und auf die Kapverdischen Inseln an. Der Flughafen Köln/Bonn rechnet mit einem starken Anstieg der Passagierzahlen und rund 450.000 Fluggästen in den Osterferien.

Alles zum Thema Flughafen Köln/Bonn

„Wir sehen einen großen Nachholeffekt. Ostern ist sehr gut gebucht“, sagte Stefan Baumert, der Deutschland-Chef von Tui, kürzlich dem Tagesspiegel. Die Menschen würden jetzt vor allem jetzt auf die Kanaren oder nach Ägypten reisen. „Und wegen der guten Skibedingungen buchen viele jetzt auch noch kurzfristig Österreich.“

RKI: Keine Risikogbiete mehr

Kurzfristigkeit ist aber auch generell ein wichtiges Wort bei der Reiseplanung geworden. In den vergangenen zwei Jahren war es aufgrund der sich ständig ändernden Regeln kaum möglich, einen Urlaub weit im Voraus zu planen. Dieser Trend hält an. Und wird aktuell zu den Osterferien durch eine Neuregelung der Einreiseverordnung verstärkt. Denn Anfang März leerte das Robert Koch-Institut die Liste der Virusvarianten- und Hochrisikogebiete, 63 Staaten und Überseegebiete waren zuvor noch als Hochrisikogebiete ausgewiesen gewesen. Auch vom Auswärtigen Amt gibt es aktuell keine Reisewarnungen aufgrund der Corona-Pandemie. Somit gilt bei der Einreise nach Deutschland aktuell lediglich die 3G-Regel, nach der Reisende bei der Rückkehr vollständig geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Eine Quarantäne droht aktuell zumindest bei der Rückreise nicht.

In den bei Deutschen zu Ostern beliebten Urlaubsländern sind die Corona-Regeln ebenfalls gelockert worden oder bereits ganz ad acta gelegt. Für Familien dürfte vor allem eine EU-weite Regelung von Bedeutung sein, nach der eine Impfung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren auch ohne Booster als vollständig gilt. Bei Erwachsenen verfällt das EU-weit gültige Impfzertifikat, wenn neun Monate nach der Grundimmunisierung keine Auffrischungsimpfung erfolgt ist. In welchen Ländern dies überhaupt nötig ist und welche Regeln in den beliebten Osterurlaubszielen sonst aktuell gelten: ein Überblick. Detaillierte und aktuelle Informationen mit weiterführenden Links stellt das Auswärtige Amt auf seiner Website zur Verfügung. Die genauen Regeln für Reisende in den verschiedenen Bundesländern in Deutschland führt der Deutscher Hotel- und Gaststättenverband auf.

Dänemark

Die letzte Corona-Beschränkung im nördlichsten deutschen Nachbarland wurde zu Dienstag dieser Woche aufgehoben. Die allermeisten Beschränkungen waren bereits am 1. Februar aufgehoben worden. Es gibt keine allgemeine Maskenpflicht mehr. Auch Impf-, Genesenen- oder Test-Nachweise müssen – ausgenommen von Gebäuden des Gesundheitsbereichs wie Krankenhäusern – nicht mehr vorgezeigt werden. Private Unternehmen oder Kultureinrichtungen dürfen dies aber weiterhin einfordern.

Niederlande

In den Niederlanden gibt es seit Mittwoch vergangener Woche keine Corona-Maßnahmen wie Masken- oder Nachweispflichten mehr. Lediglich an Flughäfen und in Flugzeugen muss eine Maske getragen werden, Flugreisende müssen zudem ein Formular ausfüllen. Bei der Einreise über den Land- oder Seeweg aus der Schengen-Zone gibt es ebenfalls keine Einschränkungen mehr. Die niederländische Regierung rät dazu, allgemeine Hygieneregeln zu befolgen, sich bei Symptomen testen zu lassen und, im Falle eines positiven Ergebnisses, zuhause zu bleiben. Verpflichtend ist dies allerdings nicht mehr.

Belgien

In Belgien ist die pandemische Notlage beendet, beinahe alle Maßnahmen sind aufgehoben. Lediglich in Krankenhäusern und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt noch die Maskenpflicht. Die belgische Regierung weist allerdings darauf hin, dass einige Städte und Gemeinden weiter auf strengere Vorschriften setzen. Vor der Reise hilft ein Blick auf die Website der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Für die Einreise gilt weiterhin die 3G-Regel, ein Formular wird allerdings nicht benötigt.

Österreich

Auch in Österreich gilt bei der Einreise die 3G-Regel. Zwar waren Anfang März zahlreiche Beschränkungen gefallen, aufgrund stark steigender Infektionszahlen wurden die Regeln aber wieder verschärft. Deshalb gilt in öffentlichen Innenräumen, dazu zählen auch der öffentliche Nahverkehr und beispielsweise Gondeln, nun auch wieder die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Schweiz

Für die Einreise in die Schweiz wird kein Nachweis benötigt. In öffentlich zugänglichen Innenräumen von Gebäuden des Gesundheitswesens, wie zum Beispiel Krankenhäusern, herrscht für Personen ab zwölf Jahren eine Maskenpflicht, dasselbe gilt für den öffentlichen Verkehr. Alle in der EU gültigen Covid-Zertifikate werden auch in der Schweiz anerkannt. In einzelnen Kantonen kann es weitere Maßnahmen geben, weshalb die Regierung empfiehlt, sich auf den Websites der jeweiligen Kantone zu informieren.

Frankreich

Wer nach Frankreich einreist, muss einen 3G-Nachweis mit sich führen. Die Maskenpflicht ist mit Ausnahmen bei medizinischen Einrichtungen und öffentlichen Verkehrsmitteln seit Mitte März Vergangenheit. Für den Besuch von Kultur- und Freizeiteinrichtungen oder -veranstaltungen gibt es keine pandemiebedingten Einschränkungen mehr.

Spanien

Wer über den Landweg nach Spanien fährt (Ausnahme bei Risikogebieten in Frankreich), benötigt keine Covid-19-Zertifikate. Eine Übersicht über Risikogebiete sowie die Regelungen hat die spanische Regierung hier zusammengestellt. Die bereitgestellten Informationen kann man sich durch Markieren des Textes und einen Rechtsklick übersetzen lassen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Bei der Einreise über Luft oder See sind Impfung oder Test verpflichtend, zudem muss ein Einreiseformular ausgefüllt werden. Dies darf allerdings maximal 48 Stunden vor Grenzübertritt geschehen. Die Maskenpflicht im Freien gibt es seit Februar nicht mehr, in öffentlichen Innenräumen und Verkehrsmitteln gilt sie weiterhin. Regional können sich die Regelungen allerdings unterscheiden, weshalb ein Blick auf Informationen der Behörden vor Ort sinnvoll ist. Bei den Kanaren geht das zum Beispiel über das örtliche Fremdenverkehrsamt. Zudem ist bei einer Infektion und keinen oder nur leichten Symptomen eine Isolation nicht mehr Pflicht. Ausgenommen davon sind über 60-Jährige sowie Menschen mit einer Immunschwäche, außerdem Schwangere und Mitarbeitende des Gesundheitswesens.

Italien

Der Ausnahmezustand in Italien endet am 31. März. Ab April ist bei der Einreise kein 3G-Nachweis mehr nötig, auch beim Hotel, in Geschäften und im Nahverkehr entfällt die Regel. In allen anderen öffentlichen Innenräumen gelten weiterhin 2G- und 3G-Regeln sowie die Maskenpflicht, diese Maßnahmen sollen am 1. Mai enden. Masken müssen ebenfalls bislang weiterhin in Verkehrsmitteln getragen werden, in Flugzeugen und Langstreckenzügen gilt die 3G-Regel. Zuschauerbeschränkungen bei Veranstaltungen gibt es nicht mehr.

Kroatien

Laut Auswärtigem Amt muss bei der Einreise ein 3G-Nachweis vorgelegt und die eigenen Daten erfasst werden. Damit der Grenzübertritt schneller geschieht, kann Zweiteres in einem Online-Formular erledigt werden. Der 3G-Nachweis entfällt, wenn Kroatien nur ein Durchreiseland ist und gesichert ist, dass das Land in weniger zwölf Stunden passiert wird. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften ist die Anzahl der Personen reduziert, dort sowie in Krankenhäusern und auch im Freien, wenn kein Mindestabstand eingehalten werden kann, gilt die Maskenpflicht. In einzelnen Regionen sind unterschiedliche Maßnahmen möglich.

Griechenland

In Griechenland gilt in vielen Bereichen noch die 2G-Regel, so zum Beispiel in Innenräumen der Gastronomie, in Kinos, Museen und Clubs. Im Einzelhandel, in Banken und Behörden herrscht die 3G-Regel, dasselbe gilt für überregionale Inlandsreisen. Der Zutritt ohne Beschränkungen ist nur in Apotheken und Lebensmittelgeschäften möglich. In allen öffentlichen geschlossenen Räumen sowie Verkehrsmitteln gilt ab einem Alter von vier Jahren eine Maskenpflicht, in Supermärkten und im ÖPNV muss ein doppelter Mund-Nasen-Schutz oder mindestens ein Mund-Nasen-Schutz der Klasse KN95 getragen werden.

Bei der Einreise ist die Pflicht zum Ausfüllen eines Online-Formulars entfallen, lediglich ein 3G-Nachweis wird noch benötigt. Ob Kreuz- oder aufgrund von einer Genesung unvollständige Impfungen anerkannt werden, ist laut Auswärtigem Amt nicht bekannt. Wer sichergehen will, kann mit der App „Covid Free GR Verifier“ prüfen, ob die jeweilige Impfung zur Einreise berechtigt. Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen.

Türkei

Bei der Einreise in die Türkei per Flugzeug benötigen Personen über zwölf Jahren einen 3G-Nachweis, ein Einreiseformular muss nicht ausgefüllt werden. Die Pflicht zum Nachweis entfällt, wenn Reisende über Land oder See einreisen. Laut Auswärtigem Amt gibt es im Land aktuell keine großartigen Einschränkungen, in öffentlichen geschlossenen Räumen ohne ausreichende Belüftung und Abstandsmöglichkeit sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Masken Pflicht.

Ägypten

Für die Einreise aus Deutschland sind eine vollständige Impfung oder ein negativer Test erforderlich. Das Testergebnis muss in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden und einen QR-Code enthalten. Sollte das Testergebnis keine Details zu Datum und Uhrzeit der Entnahme des Abstrichs enthalten, ist laut Auswärtigem Amt mit einer Verweigerung der Einreise zu rechnen. Genesene Personen mit nur einer Impfung gelten nicht als geimpft. Der Impfnachweis muss den Regeln des Ausstellungslandes entsprechen und einen QR-Code enthalten. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Zudem wird für die Einreise eine ausgefüllte Gesundheitskarte benötigt, diese ist teilweise schon beim Check-in erforderlich.

Im Land selbst können Reisemöglichkeiten im öffentlichen Verkehr an Bedingungen wie beispielsweise 3G geknüpft sein. Ämter und öffentliche Einrichtungen können nur von Geimpften und Getesteten betreten werden. Im öffentlichen Raum muss laut Auswärtigem Amt ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.