AboAbonnieren

3 Preisänderungen in 4 MonatenSo drastisch wirkt sich Strompreis-Erhöhung auf die Rechnung aus

Lesezeit 3 Minuten
Ein grüner Stromstecker auf einer Stromrechnung.

Um 116 Prozent sind die Stromkosten eines Kölners gestiegen – kein Einzelfall.

Die gestiegenen Stromkosten kommen bei den Verbrauchern an. Ein Kölner erzählt uns, wie drastisch sich die Erhöhung der Preise bei der Rheinenergie auf seine Rechnung ausgewirkt hat.

Hoch, runter und wieder steil hoch: Die Preiskurve für den Strom, den der Kölner Frank Werfel (Name geändert) bezieht, gleicht einer Achterbahn. Dreimal in den letzten vier Monaten hat die Rheinenergie, sein Stromanbieter, Werfel über Preisänderungen informiert. Ende Juni schreibt ihm der Stromanbieter, dass er künftig knapp 30 Cent, statt bisher 23 Cent für eine Kilowattstunde Strom zahlen muss, eine Preiserhöhung von fast 30 Prozent.

Im Oktober folgt die Jahresabrechnung, mit erfreulichen Nachrichten: Weil Werfel in seinem Zwei-Personen-Haushalt fleißig Strom gespart hat, verringern sich seine Abschläge von 165 Euro pro Monat auf 128 Euro. Vier Wochen später dann wieder Ernüchterung: Die Rheinenergie kündigt an, dass sich Werfels Abschläge ab dem neuen Jahr auf 218 Euro pro Monat erhöhen. Im Vergleich zu den Preisen vor dem ersten Brief zahlt er jetzt 116 Prozent mehr.

„Vor einem Jahr hätte ich gesagt, dass das unüblich ist. Doch in der jetzigen Situation kann das vorkommen“, sagt Christina Wallraf, Energieexpertin der Verbraucherzentrale NRW zu Werfels Fall. In der Folge des Ukraine-Kriegs steigen nicht nur die Preise für Gas, auch die Strompreise steigen durch die Krise in die Höhe. Doch der Preisanstieg verläuft nicht linear. „Im Moment schwanken die Preise an den Strombörsen deutlich und keiner weiß genau, wo sie sich einpendeln.“ Auch politische Maßnahmen wie die Abschaffung der EEG-Umlage tragen dazu bei.

Alles zum Thema Rheinenergie

Wann man gegen Preiserhöhungen vorgehen kann

Zwar sei es bedauerlich, dass diese Schwankungen sich so stark in den Preisen für Verbraucherinnen und Verbraucher niederschlagen wie in Werfels Fall, doch verboten seien solche gehäuften Preisänderungen nicht – solange sie bestimmte Bedingungen erfüllen. „Anbieter müssen sich auf jeden Fall an die Ankündigungsfrist halten“, sagt Wallraf. Bei Grundversorgern liege diese bei sechs Wochen, Anbieter anderer Tarife müssen ihre Kunden vier Wochen vorher Bescheid informieren.

Die Ankündigung müsse darüber hinaus transparent sein: Anlass, Umfang und Voraussetzungen der Preiserhöhung müssen einfach und verständlich ausformuliert werden. Ein Schreiben per E-Mail reiche nur aus, wenn Verbraucher dem vorher ausdrücklich zugestimmt habe. „Und dann auch nur, wenn schon durch den Betreff klar wird, um was für ein Schreiben es sich handelt“, sagt Wallraf. Wenn der Versorger etwa einen werblichen Betreff wählt, hinter dem sich dann aber eine Preiserhöhung verbirgt, können Kunden widersprechen. „Bis der Verbraucher die Chance hatte, die Preisänderungen vernünftig wahrzunehmen, gelten dann erstmal die alten Preise.“ Eine Ausnahme bilden Kunden mit Festpreis-Vertrag: Bei diesen dürften Versorger die Preise nicht ohne weiteres anziehen.

Wann sich ein Stromanbieterwechsel lohnt

Wichtig sei auch, dass der Stromanbieter seine Kunden über ihr Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen informiert, vier bis sechs Wochen könnten sich die Kunden dann überlegen, ob sie den Anbieter wechseln wollen.

Die Strompreise steigen aktuell aber bei fast allen Anbietern. Ein Vergleich lohnt sich aber in jeden Fall, sagt Wallraf: „Wir haben schon Preiserhöhungen gesehen, die waren so extrem, dass sich ein Umstieg auf jeden Fall gelohnt hat.“ Durch das Sonderkündigungsrecht habe man jedenfalls genug Zeit, um in Ruhe Preise zu vergleichen.

Was sich durch die Strompreisbremse ändert

Die nächste Preisschwankung steht auch schon bevor: Die Bundesregierung will ab dem 1. Januar eine Strompreisbremse einführen. Ein Grundbedarf von 80 Prozent des Verbrauchs soll auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Doch noch ist das Gesetz nicht verabschiedet, der Bundestag muss der Preisbremse noch zustimmen.

Deswegen haben die Versorger sie auch noch nicht in die Kalkulation für das nächste Jahr aufgenommen. „Es kann gut sein, dass die Abschläge dann wieder nach unten angepasst werden.“ Auch Frank Werfel könnte dann wieder Post von seinem Stromanbieter bekommen. Vielleicht gibt es dieses Mal etwas erfreulichere Nachrichten.