Berlin/Köln – Frühlingsblumen und ein frischer Haarschnitt – die am 1. März in Kraft tretenden Lockerungen des Corona-Lockdowns versprechen kleine Schritte zurück in Richtung Normalität. Die Lockerungen im Überblick.
Friseure dürfen deutschlandweit öffnen
Ab Montag dürfen Friseurbetriebe unter strengen Hygiene-Auflagen wieder ihre Türen öffnen. Wie im Einzelhandel und in den öffentlichen Verkehrsmitteln müssen im Laden medizinische Masken getragen werden. Nach zweieinhalb Monaten, in denen die Betriebe aufgrund des Lockdowns geschlossen bleiben mussten, atmet die schwer von der Pandemie getroffene Branche nun auf.
Viele Betriebe vergeben bereits seit Verkündung der Beschlüsse am 10. Februar telefonisch oder online Termine und sind demnach für die ersten Wochen vielfach ausgebucht. Die Öffnung der Friseure ist die einzige bundesweit einheitliche Lockerung, die in Kraft tritt.
Fußpflege ebenfalls wieder möglich
Ähnlich wie die Friseure dürfen auch nicht medizinische Fußpflegebetriebe am Montag wieder Kundinnen und Kunden empfangen. Auch hier gilt die medizinische Maskenpflicht. Die NRW-Landesregierung begründete die Entscheidung damit, dass vor allem ältere Menschen nach so langer Zeit dringend auf Fußpflege angewiesen seien.
Bau- und Gartenmärkte weiterhin geschlossen
Anders als in anderen Bundesländer, beispielsweise Rheinland-Pfalz oder Bayern, bleiben in Nordrhein-Westfalen die Bau- und Gartencenter weiterhin für Privatkunden geschlossen. Als einzige Ausnahme dürfen Schnittblumen und andere verderbliche Topfpflanzen sowie Saatgut verkauft werden. Somit ist ein Großteil des Sortiments weiterhin vom Verkauf ausgeschlossen.
Lockdown bis 7. März
Trotz der vorsichtigen Lockerungen bleiben viele der Maßnahmen vorerst noch bis mindestens zum 7. März bestehen, um das Infektionsgeschehen weiterhin zu verringern – besonders in Hinsicht auf die Virus-Mutationen, die einen zunehmend großen Anteil der Infektionen ausmachen.
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So werden die Regeln für soziale Kontakte weiterhin beibehalten: Personen eines Hausstands dürfen sich nur mit einer weiteren Person treffen. In Köln gilt diese Regel auch in den eigenen vier Wänden. Private Reisen und Besuche bei Verwandten sollen möglichst vermieden werden.
Einzelhandel darf nicht öffnen
Auch der Einzelhandel profitiert vorerst nicht von Lockerungen. Von den Schließungen ausgenommen sind, wie bisher, Geschäfte für den täglichen Bedarf wie Supermärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Wochenmärkte, Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte, Drogerien, Tankstellen, Banken, Sparkassen, Poststellen, Kioske, Futtermittelmärkte und Tierbedarfsmärkte. Auch Freizeit- und Kultureinrichtungen müssen vorerst geschlossen bleiben.
Entscheidungen am 3. März
Der nächste Corona-Gipfel von Bund und Ländern ist für den 3. März angesetzt. Dann wollen Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder über das weitere Vorgehen ab dem 8. März beraten.