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Entscheidung von Bund und LändernSo geht es in Deutschland in der Corona-Krise weiter

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Angela Merkel (1)

Bundeskanzlerin Angela Merkel

Berlin – Nach Fortschritten in der Bekämpfung des Coronavirus dürfen kleine Geschäfte in Deutschland wieder öffnen. Die Schulen bleiben dagegen für die meisten erst einmal dicht. Nur für einige Jahrgänge gibt es ab dem 4. Mai wieder Unterricht.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder verständigten sich am Mittwoch außerdem darauf, dass die wegen der Pandemie verhängten Kontaktbeschränkungen bis mindestens zum 3. Mai verlängert werden.

Merkel: „Zerbrechlicher Zwischenerfolg"

Deutschland habe einen „zerbrechlichen Zwischenerfolg“ erreicht, sagte Merkel. Alle müssten aber verstehen, dass sie so lange mit dem Virus leben müssten, bis es einen Impfstoff gebe. Daher könne nur äußerst vorsichtig und in kleinen Schritten mehr öffentliches Leben zugelassen werden.

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Es seit weiter entscheidend, dass die Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhielten und sich dort nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal einer anderen Person aufhielten.Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) betonte: „Wir bewegen uns in eine neue Normalität.“

Diese werde anhalten, bis es einen Impfstoff gebe. Öffnen sollen nun zuerst Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern, was etwa der Größe eines mittleren Supermarkts oder eines Schuhladens entspricht.

Buchläden dürfen wieder öffnen

Unabhängig von der Größe sollen auch Buch-, Auto- und Fahrradhändler öffnen. Friseure sollen sich auf einen baldige Öffnung ab dem 4. Mai vorbereiten.

Für alle Geschäfte gelten Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Supermärkte durften bislang schon geöffnet bleiben. Die Schließung der Geschäfte wegen der Corona-Krise belastet die Wirtschaft schwer. Der private Konsum brach ein.

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Zum besseren Schutz werde beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr das Tragen von Alltagsmasken empfohlen, sagte Merkel. Eine generelle Maskenpflicht soll es aber nicht geben.

Alltagsmasken dienen nach Angaben des Gesundheitsministeriums dazu, andere vor einer Infektion zu schützen. Spezialmasken, die auch den Träger selbst schützen, sollten dem medizinischen Personal vorbehalten bleiben.

Schulbetrieb ab dem 4. Mai

Der Schulbetrieb soll vom 4. Mai an schrittweise wieder hochgefahren werden – zuerst gibt es Unterricht für die Abschlussklassen, die obersten Grundschulklassen und die, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen. Anstehende Prüfungen sind bereits vorher möglich.

„Ich weiß, wie viele Menschen in Deutschland gerade diese Diskussion verfolgen. Denn es ist natürlich eine ganz, ganz schwierige Situation für Eltern“, sagte Merkel. Mit Blick auf den Schutz von Menschenleben müsse man hier „ganz behutsam, ganz schrittweise vorgehen“.

Man brauche Konzepte für Pausen und Schulbusse. „Es wird also ein hoher logistischer Aufwand zu betreiben sein, und deshalb bedarf es einer intensiven Vorbereitung.“

Auf private Reisen und Besuche auch von Verwandten sollen die Bürger weiter verzichten. Das gleiche gilt für überregionale tagestouristische Ausflüge. Großveranstaltungen sind bis zum 31. August grundsätzlich untersagt. Betroffen sind auch Fußballspiele, größere Konzerte, Schützenfeste und Kirmes-Veranstaltungen. Konkrete Regelungen etwa zur Größe der Veranstaltungen sollen allerdings die Länder selbst treffen. (dpa)