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Corona-ÜberblickDas planen Bund und Länder für Weihnachten, Schulen und Teil-Lockdown

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Bundestag dpa Runde

Blick in den Bundestag: Am Mittwoch entscheiden Länderchefs und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) über die weiteren Schritte gegen die Corona-Pandemie.

Berlin/Köln – Strengere Kontaktbeschränkungen und eine Ausweitung der Maskenpflicht - dafür Weihnachten und Silvester zumindest im engeren Familien- und Freundeskreis: Mit dieser Linie gehen die Ministerpräsidenten der Länder in die nächsten Beratungen zur Corona-Krise mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch.

Kontaktbeschränkungen sollen ab Anfang Dezember verschärft werden, aber mit einer Sonderregel: Im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar sollen Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden. Kinder bis 14 Jahren sollen hiervon ausgenommen sein. Das geht aus einem Beschlussentwurf der Länder für die Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch hervor. Er lag der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag vor.

Weihnachten soll im Kreis der Familie möglich sein

Mit der Regelung solle Weihnachten auch in diesem Jahr im Kreise von Familie und Freunden möglich sein, wenn auch im kleineren Rahmen, heißt es in dem Papier: „Denn diese Tage sind für den familiären und gesellschaftlichen Zusammenhalt besonders wichtig.“Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown mit der Schließung von Kneipen und Restaurants sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen soll bis mindestes 20. Dezember verlängert werden.

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Am Dienstagmittag wollte sich Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) mit den Staatskanzleichefs der Länder beraten. Die endgültigen Beschlüsse werden dann für diesen Mittwoch erwartet. Zwar ist der rasante Anstieg der Corona-Infektionszahlen gestoppt, sie sind aber weiter auf einem hohen Niveau. Die Vorschläge der Ministerpräsidenten der Länder im Überblick:

Verlängerung des Teil-Lockdowns

Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen, touristische Übernachtungsangebote untersagt. Alle nicht notwendigen Kontakte und alle nicht notwendigen Reisen sollen weiter vermieden werden. Arbeitgeber sollen unbürokratisch Homeoffice ermöglichen.

Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet - allerdings soll die Maskenpflicht nun auch vor Geschäften und auf Parkplätzen gelten. Bei einer Inzidenz von „deutlich“ unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen und wenn weitere Bedingungen erfüllt sind, sollen Länder die Möglichkeit bekommen, hiervon abzuweichen. Für extreme Corona-Hotspots sollen Länder wie bisher regionale Verschärfungen beschließen können.

Kontaktbeschränkungen sollen verschärft werden

„Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken“, heißt es in dem Länder-Papier, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sein sollen. Und für Weihnachten und Silvester soll es eine Sonderregelung geben.

Bundesweit einheitliche Maskenpflicht

Bundesweit soll eine Maskenpflicht gelten „in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind“. Und auch in Innenstädten und anderen Orten unter freiem Himmel, „an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten“, soll verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden müssen.

Die genaue Orte und Zeiten sollen die örtlichen Behörden festlegen. Und auch am Arbeitsplatz soll eine Maskenpflicht gelten - außer am Platz, wenn ein 1,5-Meter-Abstand zu weiteren Personen eingehalten wird.

Universitäten und Hochschulen

Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen. Ausnahme: Labortätigkeiten, Praktika, praktische und künstlerische Ausbildungsabschnitte sowie Prüfungen.

Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester

Im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar sollen nach dem Willen der Länder Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden. Kinder bis 14 Jahren sollen hiervon ausgenommen sein.

Damit sollten „Feste im Kreise von Familie und Freunden, wenn auch im kleineren Rahmen, möglich sein“. Die Ministerpräsidenten rufen aber dazu auf, sich vor den Weihnachtsfeiertagen in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu gehen. „Dies kann durch ggf. vorzuziehende Weihnachtsschulferien ab dem 19.12.2020 unterstützt werden“, heißt es in dem aktuellen Beschlussentwurf der Länder.

Feuerwerk und Böller-Verbot

Silvesterfeuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen wollen die Ministerpräsidenten untersagen, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. „Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen“, heißt es im Papier. Grundsätzlich wird „empfohlen“, zum Jahreswechsel auf Feuerwerk zu verzichten - ein Verkaufsverbot ist demnach aber nicht vorgesehen.

Betriebsferien

Arbeitgeber sollen nach dem Willen der Länder prüfen, ob Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar geschlossen werden können. Damit solle der Grundsatz „Stay at Home“ umgesetzt werden.

Schulen und Kitas

Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sollen geöffnet bleiben. In Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen soll nach dem Willen der Länder aber künftig ab Klasse sieben grundsätzlich eine Maskenpflicht auch im Unterricht gelten.

Schule Kinder Jacke

Schülerinnen und Schüler sitzen bei geöffnetem Fenster im Unterricht.

Für Grundschüler, Fünft- und Sechstklässler soll eine solche Verpflichtung ebenfalls eingeführt werden können. In „besonderen Infektionshotspots“ soll es in älteren Jahrgängen außer Abschlussklassen schulspezifisch „weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung“ wie Hybridunterricht geben.

Mehr Schnelltests an und neue Quarantäne-Regeln an Schulen

„Zur Aufdeckung von Infektionsketten sollen in den Schulen verstärkt Antigen-Schnelltests eingesetzt werden“, heißt es in dem Papier der Ministerpräsidenten. Nach deren Willen soll der Bund „ausreichende Testkapazitäten“ sichern. Bei einem positiven Corona-Test bei einem Schüler soll dessen Klasse/Gruppe zunächst für fünf Tage in Quarantäne.

Und nach diesen fünf Tagen „Verdachtsquarantäne“ soll eine „Entscheidungstestung per Antigen-Schnelltest“ erfolgen. Negativ getestete Schüler sollen wieder zum Unterricht zugelassen werden. „Der Unterricht der Klasse kann also ab Tag fünf fortgesetzt werden.“

Quarantäne

Die Ministerpräsidenten schlagen vor, dass Bund und Länder sich einigen, das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne grundsätzlich einheitlich auf im Regelfall zehn Tage festzulegen. Das sei mit den zur Verfügung stehenden Antigen-Schnelltests möglich.

Schutz von Risikogruppen

Die Ministerpräsidenten wollen den Schutz von Risikogruppen wie Pflegebedürftigen verbessern. So sollen im Rahmen der Corona-Teststrategie je Pflegebedürftigem 20 Schnelltests pro Woche vorgesehen werden. Der Bund soll für die Risikogruppen ab Anfang Dezember gegen eine geringe Eigenbeteiligung die Abgabe von insgesamt 15 FFP2-Masken ermöglichen - also eine pro Winterwoche.

Finanzhilfen

Die November-Hilfen für vom Teil-Lockdown betroffene Firmen und Einrichtungen sollen im Dezember fortgeführt werden. Das hatte der Bund bereits in Aussicht gestellt. Die Details aber sind noch offen: eine „Dezemberhilfe“ könnte wesentlich mehr kosten, weil der Dezember etwa in der Gastronomie ein umsatzstarker Monat ist - der Vergleichswert für die Novemberhilfen ist der Umsatz im Vorjahresmonat. Außerdem muss Brüssel neue Hilfen genehmigen.

Sozialgarantie

Der Bund soll im Rahmen der „Sozialgarantie 2022“ die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent stabilisieren. Darüber hinausgehende Finanzbedarfe etwa für die Krankenversicherung sollten bis 2022 aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden, fordern die Länder.

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Von einem Corona-„Solidaritätszuschlag“, wie von SPD-Seite vorgeschlagen, ist nun nicht die Rede. Der Bund gibt für 2021 schon fünf Milliarden Euro extra in die gesetzliche Krankenversicherung - denn bis zur Marke von 40 Prozent des Bruttolohns ist nicht mehr viel Luft. Da der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2021 um 0,2 Punkte steigen soll, liegen die Sozialbeiträge dann schon bei 39,95 Prozent.

Corona-Warn-App

Die Länder setzen im Kampf gegen das Coronavirus auch auf eine Weiterentwicklung der staatlichen Warn-App. In den kommenden sechs Wochen soll die Anwendung drei weitere Updates erhalten.

Nächste Bund- und Länder-Runde

Einen Automatismus zur Verlängerung bestimmter Maßnahmen enthält der Länder-Vorschlag nicht. Dort heißt es aber: „Bund und Länder werden sich bis zum 15. Dezember über das weitere Vorgehen abstimmen.“ Die Länder gehen demnach „davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen auch über den Jahreswechsel hinaus erforderlich sein werden“. (dpa)