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Musk reagiert auf Twitter-Klage in Übernahmestreit

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Wilmington – Im Rechtsstreit um die Twitter-Übernahme hat Tech-Milliardär Elon Musk seine Antwort auf die Klage des Kurznachrichtendienstes eingereicht. Das Dokument vom Freitag ist allerdings zunächst nicht öffentlich zugänglich. Musks Anwälte haben nach den Regeln des Gerichts einige Tage Zeit, eine Version ohne vertrauliche Details zu veröffentlichen.

Tesla-Chef Musk hatte im April angekündigt, Twitter für rund 44 Milliarden Dollar kaufen zu wollen. Der Dienst wehrte sich zunächst dagegen, der Verwaltungsrat von Twitter schloss kurz darauf aber eine Übernahmevereinbarung mit dem Unternehmer. Nur wenige Wochen später erklärte er den Deal jedoch für ausgesetzt und machte Anfang Juli einen Rückzieher. Twitter will vor Gericht im US-Bundesstaat Delaware ein Urteil erreichen, das Musk verpflichtet, die Übernahme zum vereinbarten Preis von 54,20 Dollar je Aktie zu vollziehen.

Verhandlung im Oktober soll Klarheit bringen

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Musk begründete seinen Rücktritt von dem Deal damit, dass Twitter falsche Angaben zur Zahl der Fake-Accounts auf der Plattform gemacht habe. Der Dienst habe auch Vertragsbruch begangen, weil er keinen ausreichenden Zugang zur Prüfung der Zahlen bereitgestellt habe. Dem „Wall Street Journal” zufolge orientiert sich auch die am Freitag eingereichte rechtliche Antwort an diesen Vorwürfen.

Twitter erklärte in seiner Klage, Musks Verweis auf die Fake-Profile sei nur ein Vorwand, um nach einem Abschwung der Aktienmärkte aus dem Übernahmedeal auszusteigen.

Die zuständige Richterin in Delaware Chancery Court setzte eine fünftägige Verhandlung in dem Streit ab 17. Oktober an. Musks Anwälte wollten den Prozessbeginn bis zum kommenden Jahr hinauszögern, Twitter konnte die Richterin jedoch überzeugen, dass eine rasche Entscheidung nötig ist, um Klarheit für das Unternehmen zu schaffen. Das Wirtschaftsgericht kann den Vollzug einer Übernahme anordnen, und viele US-Experten sehen Musk mit seinen Argumenten im Nachteil.

© dpa-infocom, dpa:220730-99-211577/2 (dpa)