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Opposition klagt gegen Struktur der Polizeiausbildung

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Wiesbaden – Die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP im hessischen Landtag legen eine Verfassungsklage gegen die Organisation der Polizeiausbildung im Land ein. Sie bezweifeln, ob das Gesetz der Landesregierung zur Gründung der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit mit der Landesverfassung vereinbar ist. Das sagten der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Günter Rudolph, und der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Stefan Müller, am Dienstag in Wiesbaden.

Unter anderem sehen beide die Wissenschaftsfreiheit in Gefahr. Zudem habe das Innenministerium einen zu großen Einfluss auf die Geschicke der Hochschule und auf die Besetzung der Leitungsposten. Die schwarz-grüne Landesregierung habe einen „organisatorischen Hybriden” geschaffen, der gleichzeitig eine Hochschule im Sinne des hessischen Hochschulgesetzes und eine Polizeibehörde sein soll, sagte Rudolph.

Der Verfahrensbevollmächtigte, Professor Markus Ogorek von der Universität zu Köln, erklärte: „Hochschulen und Polizeibehörden unterscheiden sich in ihrer Organisationsstruktur und ihrer Aufgabenstellung fundamental und dürfen daher nicht leichtfertig miteinander vermengt werden.” Die Landesregierung greife unter dem Deckmantel einer wissenschaftlichen Aufwertung der Polizeiausbildung in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise in die Wissenschaftsfreiheit und in das Selbstverwaltungsrecht der Hochschulen ein.

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Schwarz-Grün hatte die Aus- und Fortbildung der Polizei Ende vergangenen Jahres an der neuen Hochschule gebündelt.

© dpa-infocom, dpa:220627-99-822128/3 (dpa/lhe)