Kreis Euskirchen – Die Bundeswehr erwägt, wegen des Kriegs in der Ukraine auch Reservisten einzuberufen. Das sagte Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) laut „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ bereits am Donnerstag im Verteidigungsausschuss des Bundestages. Was bedeutet das für Reservisten im Kreis Euskirchen?
Albert Stumm hat eine krisenbezogene Einberufung noch nicht erlebt
„Eine krisenbezogene Einberufung von Reservisten habe ich selbst in meiner aktiven Zeit noch nicht erlebt, aber sie ist jetzt durchaus möglich“, meint Albert Stumm, Rechtsanwalt aus Euskirchen und Obergefreiter der Reserve. Als Stellvertretender Kreisvorsitzender der Kreisgruppe Düren, zu der auch die Reservistenkameradschaften im Kreis Euskirchen gehören, kennt sich Stumm bestens aus, was die Einsatzfähigkeit seiner Kameraden angeht.
Reservisten können für alle Aufgaben, die bei der Bundeswehr anfallen, eingeplant werden“, so Stumm weiter. Im vergangenen Sommer gehörten neben regulären Bundeswehr-Einheiten auch Reservisten zu den Helfern in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten.
300 Bundeswehr-Reservisten aus zahlreichen Waffengattungen im Kreisverband
Unter den rund 300 Reservisten, die im Kreisverband organisiert seien, befänden sich Mitglieder zahlreicher Waffengattungen: Fallschirmjäger und Soldaten der Schnellen Eingreiftruppe, ehemalige Marine-Soldaten und Spezialisten für Cyber-Sicherheit.
„Die unfassbaren Bilder aus der Ukraine wecken das Verantwortungsgefühl vieler Reservistinnen und Reservisten“, erklärt Verbandspräsident Oberst d.R. Patrick Sensburg und ergänzt: „Wir können der Bundeswehr und der Bevölkerung signalisieren: Wir sind da, wenn wir gebraucht werden. Nicht zuletzt im Rahmen einer zu erwartenden Flüchtlingswelle oder für Sicherungsaufgaben.“
Wachdienste in Bundeswehr-Einrichtungen im Kreis Euskirchen wären denkbar
Das könne zum Beispiel die Übernahme von Wachdiensten bei den Bundeswehr-Einrichtungen im Kreis Euskirchen sein, erläutert Stumm im Gespräch mit dieser Zeitung. Die Dienstfähigkeit und die körperliche Verfassung aller Reservisten werde regelmäßig geprüft; die Altersgrenze liege bei 65 Jahren.
Eine verpflichtende Heranziehung von Reservisten zum unbefristeten Wehrdienst sei außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles jedoch nicht möglich, informiert der Reservistenverband. Dieser müsste zunächst mit einer Zwei-Drittelmehrheit im Bundestag festgestellt werden.
Übungen als Bereitschaftsdienst nach dem Soldatengesetz seien jedoch jederzeit möglich. Im Übrigen erfolge Reservistendienst außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls auf freiwilliger Grundlage. Eine eventuelle Einberufung erfolge durch das zuständige Karrierecenter der Bundeswehr – wie die ehemaligen Kreiswehrersatzämter heute heißen.
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Möglich seien auch Reservedienstleistungen („Wehrübungen“) und dienstliche Veranstaltungen, in denen beorderte Reservisten fortgebildet werden. „Mindestens einmal pro Jahr sollte man als Reservist sowieso an solchen Übungen teilnehmen“, meint Stumm.