Am 1. Januar 1975 trat die kommunale Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen in Kraft – mit weitreichenden Folgen für Leverkusen.
Kommunale NeugliederungAls vor 50 Jahren das neue Leverkusen entstand
Leverkusen hat Geburtstag – oder auch nicht? Das offizielle Gründungsdatum der Stadt Leverkusen ist der 1. April 1930. Damals schlossen sich die Stadt Wiesdorf und die Gemeinden Schlebusch, Steinbüchel und Rheindorf zur Stadt Leverkusen zusammen, 42.000 Einwohner hatte die neue Stadt damals, die 1955 zur kreisfreien Stadt wurde.
Die Stadt Leverkusen, wie sie heute besteht, gibt es allerdings noch gar nicht so lange. Genau genommen gibt es sie seit dem 1. Januar 1975. Dann trat nämlich die kommunale Gebietsreform in Kraft, deren „Köln-Gesetz“ Leverkusen zu dem machte, was es heute ist. So ist die ehemalige Kreisstadt des damit aufgelösten Rhein-Wupper-Kreises Opladen seitdem ein Stadtteil von Leverkusen.
Ein Stachel, der bei vielen Opladenerinnen und Opladenern – besonders bei den Alteingesessenen – nach wie vor tief sitzt. Viele fühlen sich nach der Eingemeindung vernachlässigt, besonders im Vergleich zum vermeintlichen Stadtzentrum Wiesdorf. Ein Opladener ist ein Opladener, kein Leverkusener. Und seit es wieder erlaubt ist (3. August 2015), zeigt er das auch gern durch ein eigenes OP-Kennzeichen. Es gibt mit Opladen Plus seit 25 Jahren eine eigene Partei, die sich für die Interessen des Stadtteils einsetzt.
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Die Gemeindestrukturen vor der Gebietsreform, deren erste Variante am 1. Januar 1966 mit der Neugliederung des Landkreises Unna in Kraft trat, gingen vor allem auf das 19. Jahrhundert zurück, drei Gebietsanpassungen gab es noch einmal in den 1920ern. Es gab sechs Regierungsbezirke, 38 kreisfreie Städte, 57 Landkreise und mehr als 2300 Gemeinden.
Das „Köln-Gesetz“, das auch Leverkusen betraf, gehörte zur zweiten Phase der Reform. Die kreisfreie Stadt Leverkusen, die Stadt Bergisch Neukirchen und eben Opladen wurden zur neuen kreisfreien Stadt Leverkusen. Ebenso wurden Hitdorf, das zuvor zu Monheim gehört hatte, sowie einige Grundstücke von Köln, Langenfeld, Burscheid und Leichlingen eingegliedert.
Die Landesregierung hatte die Gebietsreform so vorgeschlagen, der Landtagsausschuss allerdings wollte Bergisch Neukirchen nach Opladen und die Stadt Leverkusen in den Rheinisch-Bergischen Kreis eingliedern. CDU- und SPD-Abgeordnete beantragten jedoch in der zweiten Lesung des Gesetzes im September 1975 die Wiederherstellung des Vorschlags der Landesregierung. Der Rhein-Wupper-Kreis wurde aufgelöst, Burscheid und Leichlingen dem neuen Rheinisch-Bergischen Kreis angegliedert.
Unter dem Slogan „Lev muß leben“ hatte sich im Rahmen der Diskussionen auch eine Protestbewegung gegründet. Denn eine Option war es, in Folge der Gebietsreform Leverkusen der Stadt Köln zuzuschlagen. Dazu kam es letztlich aber nicht.
Insgesamt hat das beschlossene „Köln-Gesetz“ 30 Paragrafen und Anlagen. Den Entwurf hatte die Landesregierung am 24. Mai 1974 eingebracht, der Ausschuss für Verwaltungsreform legte seinen Bericht mit Änderungsvorschlägen am 19. September 1974 vor. Die dritte und letzte Lesung fand dann am 27. September statt. Am selben Tag wurde das Gesetz bei 27 Gegenstimmen und fünf Enthaltungen beschlossen.
Teil des Beschlusses war auch die Eingliederung des bis dahin Wermelskirchener Ortsteils Nüxhausen nach Burscheid und der Gemeinde Witzhelden nach Leichlingen.