Der Leverkusener Simon T. (Name geändert) musste sich vor dem Landgericht Köln wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Nach Faustschlägen gegen MutterLeverkusener wird in psychiatrischem Krankenhaus untergebracht
Während der Richter das Urteil verkündet und seine Begründung vorträgt, macht die Mutter von Simon T. (Name geändert) unentwegt Notizen und schüttelt energisch den Kopf. Gegen ihren Sohn ist am Dienstagnachmittag im Kölner Landgericht ein Unterbringungsbefehl erlassen worden. Das bedeutet, dass der Leverkusener auf unbestimmte Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.
Im April hatte Simon T. seine Mutter mit mehreren Faustschlägen auf den Kopf schwer verletzt und musste sich der gefährlichen Körperverletzung verantworten. Seine Mutter verweigerte die Zeugenaussage.
Der 32-Jährige leidet unter einer paranoiden Schizophrenie, die sich bei ihm unter anderem durch ausgeprägte Wahnvorstellungen äußert. Aufgrund seiner psychischen Erkrankung ist er nicht schuldfähig: Bei dem Prozess handelte es sich um ein Sicherungs- und kein Strafverfahren.
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Leverkusen: Mann könnte Gefahr darstellen
Der Richter begründet den Unterbringungsbefehl mit der Gefahr, die Simon T. für sein Umfeld darstellen könnte. Dabei bezieht er sich auf die medizinische Sachverständige, die bei der letzten Sitzung erläutert hatte, dass Simon T. einen dauerhaften Realitätsverlust erlebe und weitere Körperverletzung bis hin zu Tötungsdelikten von ihm ausgehend nicht auszuschließen seien.
Wenn der Beschuldigte nicht in einer Klinik untergebracht werden würde, sei nicht sichergestellt, dass er seine Medikation weiterhin einnehme und angemessen therapiert werden könne. Seine Therapie stehe erst ganz am Anfang und müsse in geschlossenem Rahmen weitergeführt werden. Außerdem sei Simon T. schon vor der Tat häufig durch aggressives Verhalten in der Nachbarschaft aufgefallen und es habe schon mehrere Polizeieinsätze bei der Familie gegeben. Hilfsangebote seien nicht angenommen worden.
Leverkusen: Richter spricht von eindeutigem Fall
Der Richter betont, dass es selten so eindeutige Fälle gäbe, wie diesen – eine unbedingte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei alternativlos. Zum Abschied versucht er, Simon T. und seiner Mutter Mut zuzusprechen. Man könne sich glücklich schätzen, dass die Mutter die Tat überlebt habe – auch für die Unterbringungsdauer könne dies einen Unterschied darstellen.
Das Urteil sei zwar belastend, könne aber auch eine Chance für die Gesundheit von Simon T. darstellen. Dafür müsse der 32-Jährige sich aber auf die Therapie einlassen und Hilfsangebote wahrnehmen.
Nach Erlass eines Unterbringungsbefehls wird in regelmäßigen Abständen geprüft, ob die Maßnahme noch gerechtfertigt ist. Wenn von psychiatrischen Sachverständigen und Richtern festgestellt wird, dass keine Gefährlichkeit mehr von einer Person ausgeht, wird sie aus der Unterbringung entlassen. Bei Simon T. könne dies – wenn er denn Bereitschaft zur Therapie zeige – nach vier bis sechs Jahren der Fall sein, so der Richter.