Der Angeklagte wollte erst einbrechen und dann so tun, als könne man die Sachen gegen Geld wiederbeschaffen.
AmtsgerichtDieb kam mit seiner schrägen Geschichte aus Leverkusen nicht durch
Erst beim Arbeitgeber teures Werkzeug klauen und ihn dann auch noch betrügen – das kam einen Mann vorm Leverkusener Amtsgericht jetzt teuer zu stehen. Erst stritt der Angeklagte alles ab, aber die Geschichte hat eine Wendung.
Der Mann hatte Arbeit bei einer Firma, die 2023 im Wasserturm zu tun hatte. Ob alleine oder mit anderen, ist nicht bekannt: Irgendwann kam er wohl auf die Idee, seinen Arbeitgeber zu bestehlen. Der Mann kannte schließlich die Baustelle und wusste, was dort zu holen war. An einem Aprilwochenende 2023 brach er zuerst in einen Baucontainer ein.
Leverkusen: Beute im Gesamtwert von mehr als 17.000 Euro
Die Beute dort: Kabel, Hilti und Akkulampen. Das war aber nicht genug: Die Bautür zum Wasserturm wurde aufgehebelt. Im Treppenhaus des Turms und auf der Besucherplattform lagerten noch mehr Werkzeuge: fünf Meißelhämmer, einen Abbruchhammer, drei Akkuhämmer. Alles teure Geräte und andere Teile, der Gesamtwert belief sich auf mehr als 17.000 Euro.
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Vom Chef mit dem Vorwurf konfrontiert, dass er womöglich der Dieb sein könnte, wollte der Angeklagte besonders schlau sein: Er selbst sei es nicht gewesen, aber er kenne die Diebe und er könne die Werkzeuge wiederbeschaffen, die Rückgabe vermitteln. Gegen eine Auslösung von 3000 Euro habe man ihm die Ware angeboten, belog der Angeklagte seinen Chef. Der ließ sich darauf erstmal ein.
Natürlich wurde der Mann angezeigt. Daraufhin kam es zu einer ersten Verhandlung am Leverkusener Amtsgericht. In dem Prozess erzählte der Gelsenkirchener seine Geschichte und blieb dabei. Er hatte allerdings nicht auf der Rechnung, dass die Staatsanwaltschaft besondere Befugnisse hat: Die zog kurz entschlossen sein Smartphone ein und ließ es von der Polizei durchsehen. Dabei kam heraus: Die Geschichte war gelogen. Wie der Chef von Anfang an vermutet hatte, steckte der Mann selbst hinter dem Diebstahl und dem Betrug. Erschwerend kommt hinzu, dass der Mann wegen eines anderen Diebstahls vorbestraft ist.
Der Angeklagte war nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen, er hatte auch keinen Anwalt geschickt. In einer solchen Situation, wenn die Beweislage ziemlich klar ist, kann das Gericht einen Strafbefehl ohne echte mündliche Verhandlung erlassen. Richter Oliver Fröhlich und die Staatsanwältin besprachen den Fall. Weil sich der Angeklagte erheblich kriminell verhalten hatte, wollte die Staatsanwältin eigentlich eine Haftstrafe auf Bewährung ansagen. Sie stimmte schließlich dem Vorschlag von Richter Fröhlich zu, der 270 Tagessätze Geldstrafe für angemessen hielt. Sicherlich ist das für den mittellosen Mann eine gesalzene Strafe, er muss 4050 Euro zahlen.
Gegen den Strafbefehl kann der Gelsenkirchener Einspruch einlegen, dann aber käme es doch noch zu einer Verhandlung.