Leverkusen – Der äußere Schlosspark von Morsbroich soll so umgestaltet und wiederbelebt werden, wie es der Siegerentwurf eines Wettbewerbs im vergangenen Jahr vorgeschlagen hat. Allerdings nur, wenn der vorgegebene Kostenrahmen eingehalten wird. Das hat der Stadtrat am Mittwoch mit einer deutlichen Mehrheit von 36 Stimmen gegen neun Stimmen der Grünen und bei zwei Enthaltungen so beschlossen.
Kosten vervielfacht
Die Kosten für den von der Wettbewerbsjury und allen Beteiligten hoch gelobten Siegerentwurf der Pola Landschaftsarchitekten hatten sich bei näherer Überprüfung als unhaltbar erwiesen. Eigentlich 700 000, dann eine Million Euro hatte das Vorhaben ursprünglich kosten sollen, in zwei Schritten erhöhten sich die Kalkulationen dann auf über 2,2 Millionen Euro bei einem städtischen Eigenanteil, der, nach Abzug aller Fördermittel, in der gleichen Zeit von 120 000 auf 600 000 Euro stieg – bei Folgekosten von jährlich mindestens 50 000 Euro.
„Wir wollen mit Pola weitermachen und das Schlosskonzept nach vorn bringen“, unterstrich Oberbürgermeister Uwe Richrath in der Ratssitzung. Schließlich handele es sich um ein Projekt von anerkannt nationaler Bedeutung. Aber eben auch um eine Kostenerhöhung um mehr als 100 Prozent. Die Stadt stehe ja auch in einer finanziellen Verantwortung.
Die Notbremse gezogen
„Die Spielregeln sind nicht eingehalten worden“, befand Monika Ballin-Meyer-Ahrens (FDP). „Wir müssen die Notbremse ziehen und dieser Entwicklung einhalt gebieten“, mahnte Bürgermeister Bernhard Marewski (CDU). „Wir können uns diese tolle Planung so einfach nicht leisten. Und das ist ja erst der erste von vielen Baustein für ein attraktiveres Schloss Morsbroich.“ Und Eva Ariane Koepke (SPD) befürchtete: „Wir machen uns lächerlich.“ Allein die Grünen mühten sich noch um eine Rettung der Planung. Die Planer müssten nach Einsparmöglichkeiten suchen, die Verwaltung das Budget anzupassen versuchen.
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Beschlossen wurde am Ende dagegen der gemeinsame Antrag von CDU und SPD, wonach die Planer von Pola nun binnen zwei Wochen eine überarbeitete Planung vorlegen sollen, die den vereinbarten Kostenrahmen einhält. Ansonsten werde man das Vertragsverhältnis auflösen und das Wettbewerbsergebnis anwaltlich auf mögliche Wettbewerbsverzerrung überprüfen lassen. Ob danach ein anderer Wettbewerbsbeitrag verwirklicht werden soll und ob weitere Fördermitteln angeworben werden sollen, bleibt vorerst offen – und der Schlosspark so, wie er gerade ist.