Der Richter im Prozess gegen Otto T. (Name geändert) musste Vorstrafen, vergangene und aktuelle Delikte erst entwirren und raffen.
Amtsgericht OpladenVerworrene Angelegenheit um Leverkusener endet in einer Haftstrafe
Einfach war diese Verhandlung nicht. Im Gegenteil: Als der gebürtige Leverkusener Otto T. (Name geändert) nun im Amtsgericht Opladen saß, musste er sich nicht nur wegen Diebstahls respektive versuchten Diebstahls in neun Fällen zwischen dem 27. Oktober 2021 und dem 13. Oktober 2023 verantworten. Auch die Liste an Anklagen und Verurteilungen aus den Jahren zuvor war lang und musste in Einklang mit den nun zu verhandelnden Vergehen gebracht werden.
Denn: Verschiedene Delikte, Verfahren und Strafen überlappten sich zeitlich. Geld- und zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafen wechselten sich ab. Und es lag an Richter Thomas Nagel, diesen ganzen – salopp gesagt – Schlamassel, zu entwirren, zu entzerren und ein wenig zu raffen, nachdem mehrere Zeuginnen und Zeugen vorgesprochen hatten.
Diebstahl in vielerlei Hinsicht
T. hatte mehrfach, unter anderem in Schlebusch, Geldkassetten von Kinderspielgeräten aufgebrochen. Er hatte zwei Fahrräder geklaut – eines im Wert von knapp über 300 Euro, ein anderes im Wert von etwa 4000 Euro. Während der Betriebszeit hatte er versucht, in übereinandergestapelte Kartons gepacktes Diebesgut aus einem Leverkusener Baumarkt über einen Zaun auf dessen Außengelände zu hieven. Später brach er in denselben, diesmal geschlossenen, Baumarkt ein. Versuchte sich Zugang zum Haus seines mittlerweile verstorbenen Onkels zu verschaffen. Und ließ kleinere Dinge des alltäglichen Gebrauches aus Supermärkten mitgehen.
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Begünstigt wurden all diese Delikte nicht zuletzt auch von T.s verkorkster Biografie: Seit Jahren ist der 37-Jährige meist obdachlos. Konsumierte in der Vergangenheit Drogen. „Die ganze Bandbreite“, wie er nun vor Gericht sagte. Und hat seit Jahren mit psychischen Problemen zu kämpfen. Allesamt Umstände, die sich letztlich durchaus strafmildernd für ihn auswirkten – ebenso wie die Aussage manches Zeugen, darunter einer Mitarbeiterin des Baumarktes, er habe sich, sobald er gestellt wurde, kooperativ und ruhig verhalten. Zudem bekamen die beiden Fahrradbesitzer ihre Räder recht schnell zurück. Einer konnte sich zudem nicht erinnern, ob er sein Rad überhaupt mit einem Schloss gesichert habe – T. betonte, es habe unabgeschlossen vor ihm gestanden.
Haft ohne Bewährung
Am Ende verurteilte der Richter T. in acht Fällen zusammengefasst zu einem Jahr und sechs Monaten Haft. Im Fall des bislang letzten Vergehens – des Einbruchs in den Baumarkt im Oktober 2023 – zu weiteren fünf Monaten Haft. Ausgesetzt nicht zur Bewährung, wie es die Verteidigerin gefordert hatte, denn: T. habe trotz bestehender Bewährungsstrafen weitergemacht mit mannigfachen Delikten. Und die aktuelle Sozialprognose sei schlecht.
„Wenn wir Sie jetzt hier zur Türe herausgehen ließen, dann würden Sie wieder dastehen ohne alles.“ Das sei schonmal schiefgegangen. Das dürfe sich nicht wiederholen. Zudem könne die nun ausgesprochene und bisherige Strafen mit einbeziehende, definitive Haftstrafe nun auch dazu führen, dass „sich das Ganze nicht in Zukunft noch weiter aufschaukelt“.