Der Prozess gegen den Leverkusener Missbrauchstäter neigt sich dem Ende zu.
Manforter MissbrauchstäterEr missbrauchte nicht nur die eigene Tochter
Es sind meist dem Opfer gut bekannte und nahestehende Männer, die kleine Mädchen missbrauchen. Das war auch im Fall der 2004 geborenen Jaqueline T. so (alle Namen geändert). Bei ihr war es der eigene Vater, Jens T., der sie vergewaltigt und auf andere Weise sexuell missbraucht haben soll. Er muss sich derzeit vorm Kölner Landgericht verantworten. Die Verhandlung gegen den 60-Jährigen aus Leverkusen-Manfort, die über weite Strecken nicht-öffentlich stattfand, geht auf ihr Ende zu.
Am vierten Verhandlungstag verlas der Richter ein Chatprotokoll, aus dem hervorgeht, dass der Angeklagte 2021 offenbar auch mindestens ein anderes Mädchen missbraucht haben soll. Er hatte ein Mädchen in einen Chat verwickelt, in dem er das Kind in einer extrem sexualisierten Sprache ansprach.
Leverkusener verwickelt fremdes Kind in Sex-Chat
Aus den Antworten des Mädchens, die der Richter verlas, geht hervor, dass sie anscheinend noch sehr jung war. Der Körper war noch nicht entwickelt, was Jens T. ausdrücklich bei ihr abfragte und worauf sie auch mehr oder weniger freiwillig Antworten gegeben hatte.
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Obwohl der schmächtige und durch Schlaganfälle hirngeschädigte Leverkusener im Gerichtssaal zu keiner Zeit redegewandt wirkt, brachte er das unbekannte und unerfahrene Mädchen laut dem Protokoll dennoch dazu, unter seiner Gesprächsführung in den Chat einzusteigen. Das ganze lief spät in der Nacht.
Von den 60 Fällen, die dem Manforter vorgeworfen werden, will das Gericht einige fallen lassen, die zwar unter Strafe gestellt sind, aber in der Regel nicht mehr gerichtlich verfolgt werden. Paragraf 173 aus dem Strafgesetzbuch, der den Beischlaf zwischen Verwandten verbietet, werde in der Regel nicht mehr angewendet, sagte der Richter dazu erläuternd. Er wolle es auch so halten. Es bleiben aber mehr als genug Straftaten übrig, die eine Verurteilung des Manforters sehr wahrscheinlich machen.
Um die vergewaltigte Tochter zu schützen und weil keine Missbrauchsdetails öffentlich verhandelt werden sollen, fanden die Plädoyers, in denen die Staatsanwaltschaft, die Anwältin der Tochter als Nebenklagevertreterin und die Verteidigung ihre Strafanträge formulieren, in nicht-öffentlicher Sitzung statt. Auch die in den Plädoyers geforderten Strafmaße waren bei Gericht nicht in Erfahrung zu bringen.