Leverkusen – Zerstörtes Mobiliar, kaputte Wasserpfeifen: In einer Shishabar auf der Düsseldorfer Straße sollen im Februar 2019 zwei Männer randaliert haben. Gefährliche Körperverletzung wurde ihnen am Montag vor dem Amtsgericht in Opladen vorgeworfen.
Sie sollen Stühle geschmissen haben und laut Anklage in Kauf genommen haben, dass Menschen verletzt werden. Einer der Angeklagten, ein 30-Jähriger, soll darüber hinaus seiner damaligen Freundin eine Ohrfeige gegeben haben, so dass sie kurze Zeit das Bewusstsein verlor.
Der 19. Februar 2021 ging los mit einem Männerabend, die beiden Angeklagten hätten ordentlich getrunken, räumen sie ein: Whiskey, Wodka, Bier, „ganz normaler Pegel, damals waren wir ja noch etwas jünger“, erklärt der 30-Jährige, der in Rheindorf wohnt. Die Beziehung zu seiner damaligen Freundin? „Toxisch“, stellt die Staatsanwältin fest. Die Verteidigerin spricht von einer Beziehung, die durch „wechselseitige Beleidigungen geprägt“ sei.
Der Rheindorfer erhielt an jenem Abend nach eigenen Aussagen auf einmal einen Anruf: Es meldet sich am anderen Ende des Handys von seiner Freundin ein Mann, der behauptet, er sei jetzt mit dessen Freundin zusammen, man solle sich doch in der Bar an der Düsseldorfer Straße treffen und das klären. Der 30-Jährige lässt sich provozieren und geht mit dem zweiten, ein Jahr jüngeren Angeklagten zur Bar. „Die beschissenste Idee meines Lebens“, nennt es der Mann am Montag vor Gericht.
Keine Verletzung mit konkreter Absicht
Er sei aber quasi „dahinbestellt“ worden, so schildert er es. Videos der Überwachungskamera zeigen Ausschnitte: Wie der Bekannte des Angeklagten mit einem spitzen Gegenstand auf Gäste zeigt, wie der 30-Jährige einen Stuhl wirft, die aufgeheizte Atmosphäre, Gäste flüchten hinter die Theke. Verletzt scheint aber niemand und auch eine Ohrfeige kann dem angeklagten Rheindorfer nicht nachgewiesen werden. Es sei „keine konkrete Körperverletzung“ erkennbar, so die Richterin, und einigt sich mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung darauf, das Verfahren einzustellen.
Jeweils 500 Euro müssen beide Männer zahlen. Aber nicht an die Staatskasse, sondern als Wiedergutmachung an den Barbesitzer. Der spricht am Montag von einem Schaden von knapp 2000 Euro, zusätzlich seien die Kunden nach dem Vorfall ausgeblieben, machte er vor Gericht geltend. Zumindest ein Teil des Schadens wird durch die Summe abgedeckt.
Und die Beziehung? Ging noch mehrere Monate so weiter, der 30-Jährige erklärt, seine Freundin habe behauptet, nichts von dem Anruf zu wissen. Wüste Beschimpfungen folgten. „Es war kompliziert“, sagt der Angeklagte zu seinem Liebesleben. Das scheint mittlerweile etwas geordneter: Der Rheindorfer ist verheiratet, bald wird sein Kind ein Jahr alt.