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„Ich schäme mich sehr“Leverkusener gesteht sexuelle Gewalt gegen Ex-Partnerin

Lesezeit 4 Minuten
Das Amtsgericht Leverkusen in Opladen

Das Amtsgericht Leverkusen in Opladen Foto: Ralf Krieger

Das Amtsgericht Opladen hat am Mittwoch eine zweijährige Bewährungsstrafe gegen den Angeklagten verhängt.

Vor Saal 4 des Amtsgerichts Leverkusen kauerte am Mittwochmittag ein schmaler Mann, ein Halstuch vor das Gesicht gezogen, auf der Wartebank. „Herr B., sind Sie das?“, fragte Rechtsanwalt Mario Dujmovic den Wartenden, der in sich zusammengesunken vor sich hinzudämmern schien. Eigentlich war Dujmovic zu diesem Zeitpunkt schon auf dem Weg zum Ausgang des Amtsgerichts. In Saal 5 hätte er seinen Mandanten verteidigen sollen. Unter anderem ging es um sexuelle Nötigung. Doch weder der Angeklagte noch die Zeuginnen und Zeugen waren erschienen, der Prozess auf Mai vertagt, Ordnungsgeld verhängt und die Vorführung des Beschuldigten für den nächsten Termin veranlasst.

Doch jetzt verlangsamte Dujmovic seine Schritte und fragte noch einmal: „Sind Sie das, Herr B.?“ Offenbar war er es: Sergej B. (Name geändert), Dujmovics Mandant, auf den er, Richter, Schöffen und Staatsanwalt kurz zuvor noch vergeblich im Nebenraum gewartet hatten. Dujmovic eilte zurück in Saal 5: „Ich habe ihn gefunden. Entschuldigen Sie, ich habe ihn vorhin nicht erkannt.“ Langsam und leicht schwankend folgte auch der angeklagte russische Staatsbürger, ebenso wie die Dolmetscherin, die auch schon auf dem Sprung gewesen war, in den Verhandlungsraum.

Prozessauftakt mit Verzögerung

Der Staatsanwalt band sich wieder seine weiße Krawatte um, der Verteidiger warf sich seine Juristenrobe ein weiteres Mal über und nachdem geklärt war, dass es der Gesundheitszustand von Sergeij B. zuließ – der Mann befindet sich derzeit in chemotherapeutischer Behandlung – begann der Prozess von Neuem.

Die Anklage laut Staatsanwaltschaft: B. soll an einem Tag zwischen Juli 2020 und Juli 2021 gegenüber seiner in Trennung lebenden Frau sexuell übergriffig geworden sein und dabei zusätzlich Gewalt angewendet haben. Bei einem Besuch der gemeinsamen Kinder in der Leverkusener Wohnung habe er sich der Zeugin im Kinderzimmer gegen ihren Widerstand körperlich genähert. Es sei unter anderem zu Berührungen im Intimbereich gekommen. Als das elfjährige Kind, alarmiert von den Schreien der Mutter, den Raum betrat, habe er von der Frau abgelassen und die Wohnung verlassen.

Außerdem sei es am 16. August 2021 zu einer Drohung durch B. gegenüber seiner Exfrau gekommen, dieser Vorwurf konnte im weiteren Verlauf zwar nicht geklärt werden. Einer anschließenden Anordnung, nach der er sich der Geschädigten nicht näher als 20 Meter nähern durfte, soll er sich jedoch zudem in vier Fällen widersetzt haben.

Sexuelle Nötigung und Nachstellung in vier Fällen

Während der Verlesung der Anklageschrift schüttelte Sergej B. zwar ein paar Mal kaum merklich mit dem Kopf, trotzdem nahm der Prozess im Anschluss einen schnellen Verlauf, nachdem er doch so holprig gestartet war. Das lag zum einen daran, dass die Zeuginnen und Zeugen, darunter die Geschädigte sowie die gemeinsame Tochter, die inzwischen in Berlin wohnen, auch im weiteren Verlauf der Verhandlung nicht mehr auftauchten. Der Kontakt zu ihnen sei gänzlich abgebrochen, so der Angeklagte. Zum anderen schien es, als wolle er endlich mit der Tat abschließen. Er sei erleichtert, hier heute allein zu sein.

Über seinen Anwalt ließ er nach einer kurzen Besprechung verkünden, die Vorwürfe vollumfänglich einzuräumen. „Ich schäme mich sehr“, war einer der wenigen Sätze, die von ihm zu seinen Taten zu hören waren.

Seine Einsicht honorierte der Richter. „Es ist Ihnen hoch anzurechnen, dass Sie uns eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart haben“, sagte Adam. Der Leverkusener habe seine Ex-Partnerin und seine Tochter vor unangenehmen Erinnerungen und intimen Aussagen verschont. Trotzdem habe er einen Fehler begangen. Das Strafmaß von einem Jahr und vier Monaten, ausgesetzt zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren, liege dennoch im unteren Bereich bei Taten dieser Art.

Strafmildernd wirkte demnach nicht nur sein Geständnis, sondern auch, dass B. vorher noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Und, so scheint es, das Gericht hat auch hinsichtlich des Gesundheitszustandes ein Auge zugedrückt. Man habe Sergej B. angesehen, reinen Tisch machen zu wollen und sich „vielleicht anderen Dingen widmen“ zu müssen, sagte der Vorsitzende Richter mit Blick auf die palliative Behandlung des Krebspatienten.