Vor einer Party in Köln brachten sich zwei Männer und eine Frau mit Amphetaminen in Stimmung. Es folgte eine Anzeige.
Prozess in OpladenRichter schickt Leverkusener Fliesenleger zur Drogenberatung
Der Beschuldigte lässt die Sache schweigend mal so laufen – wohl keine schlechte Taktik mit Blick auf das, woran die Zeuginnen sich jetzt noch erinnern können: Es geht ums Frühjahr 2022. Am Abend des 30. April trafen sich zwei Männer und drei Frauen in einer Opladener Wohnung. Von dort sollte es weiter zum Tanz in den Mai nach Köln gehen. Zuvor aber – und deshalb ist der Abend ein Fall für das Amtsgericht – soll ein arbeitsloser Fliesenleger aus Opladen Amphetamine nicht nur selbst konsumiert haben, sondern das „Pep“ auch den anderen angeboten haben. Das ist bei dieser Droge strafbar.
Der Mann, den sie bis dahin nicht kannte, habe ein paar Linien aus weißem Pulver auf dem Küchentisch verteilt und gefragt, wer denn mal wolle. Danach habe er die Substanz mit einem Röhrchen geschnupft, berichtet eine Frau. Ihre Freundin, die an jenem Abend ebenfalls aus Gelsenkirchen angereist war, hat es so ähnlich in Erinnerung. Weil sie früher selbst Erfahrungen mit Amphetamin und ähnlichen Substanzen gemacht habe, war sie auch sicher, dass da wirklich „Pep“ angeboten wurde: Das Verhalten des Angeklagten nachher habe zu dieser Droge gepasst. Die unangenehme Seite dabei: Der Mann habe eine Freundin fortlaufend belästigt.
Streit um das gemeinsame Kind
Am genauesten kann sich die letzte Zeugin erinnern. Was nicht verwundert. Sie war lange mit dem Angeklagten liiert, das Paar hat einen fünf Jahre alten Sohn. Inzwischen ist man getrennt; den Streit um das Sorgerecht für das Kind musste das Amtsgericht im Frühjahr schlichten. Kurz darauf wurden die Vorgänge vor dem Tanz in den Mai angezeigt – vom Vater der Frau. Der Verteidiger nutzt das, um die These anzudeuten, dass der Angeklagte Opfer einer Retourkutsche ist, die Vorwürfe also aus der Luft gegriffen sind.
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Dagegen spricht, dass die Ex-Partnerin offen sagt: „Nicht nur er hat konsumiert. Ich auch.“ Allerdings sei das eine Ausnahme gewesen. Mit der Schwangerschaft, so eine weitere Andeutung, habe sie ihren Drogenkonsum extrem verringert. Aus Verantwortungsbewusstsein.
Daran scheint es dem Vater zu mangeln. Sagt jedenfalls seine Ex-Partnerin. Immer wieder sei es vorgekommen, dass er unter Drogen und Alkohol Auto gefahren – und das Kind dabei gewesen sei. Diese Schilderung ist es auch, die vom Gericht aufgenommen wird. Weil die Beweislage eine Verurteilung des Opladeners nicht hergibt, wird das Verfahren eingestellt. Allerdings vorläufig und unter Auflagen: Der Mann muss 200 Euro an die Suchthilfe bezahlen. Vor allem aber muss er fünf Besuche bei der Drogenberatung nachweisen.
Am Donnerstag zeigt er sich fest entschlossen: „Damit fange ich sofort an.“ Was auch den Vater der Kindsmutter neue Hoffnung schöpfen lässt. Vielleicht kommt der Ex-Schwiegersohn wieder zur Besinnung. Seiner Tochter wünscht er das. Und natürlich seinem Enkel.