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ProzessRichter zweifelt an der Schuld des Leverkusener Vergewaltigers

Lesezeit 3 Minuten
Das Kölner Justizzentrum mit Land- und Amtsgericht
Luxemburger Straße 101

Das Kölner Justizzentrum mit Land- und Amtsgericht an der Luxemburger Straße

Gegen Ende des Strafverfahrens gegen einen 32 Jahre alten Manforter geht es um die Glaubwürdigkeit des Opfers.

Stimmt das alles, was die Ex-Freundin ausgesagt hat? Reicht das, um den 32 Jahre alten alkoholsüchtigen Manforter wegen Vergewaltigung hinter Gitter zu bringen? Noch bevor am Freitag im Kölner Landgericht die Plädoyers gehalten werden, offenbart Benjamin Roellenbleck große Zweifel. Der Vorsitzende Richter der 13. Großen Strafkammer reagiert durchaus heftig auf das Gutachten, das die Glaubwürdigkeit des Opfers zum Thema hat.

Die Psychologin geht nämlich nicht davon aus, dass die angehende Pflegerin ihren Ex-Freund „reinreiten“ wollte, als sie ihn der Vergewaltigung bezichtigte. Zu dem erzwungenen Geschlechtsverkehr soll es kurz vor Weihnachten 2019 im Badezimmer der Manforter Wohnung gekommen sein. Dort wohnte das Paar damals zusammen.

Es dauerte, bis die fast ein Jahrzehnt jüngere Frau zur Polizei ging. Bestand hatte die Anzeige auch erst im zweiten Versuch. Zwischendurch dauerte die Beziehung an – gegen den Rat von Freundinnen und Freunden, denen sich die junge Frau mal mehr, mal weniger detailliert anvertraut hatte. Und auch gegen den ausdrücklichen Willen der Mutter. Die hatte ihre Tochter – so stellte diese es jedenfalls dar und so war es auch in einer Mail der Mutter an den Psychotherapeuten der jungen Frau formuliert – am Ende vor die Wahl gestellt: „Entweder Du zeigst ihn an. Oder Du fliegst hier raus.“ Denn da war die junge Frau wieder in Manfort aus- und zu ihren Eltern gezogen, traf sich aber nach der Arbeit immer wieder heimlich mit dem Mann. Dabei war die Beziehung zweifellos immer wieder von Gewalt geprägt. Fünf solcher Delikte, die aber keinen sexuellen Aspekt hatten, stehen auch in der Anklage.

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Der Angeklagte war krankhaft eifersüchtig

Klar ist auch: Der Angeklagte war krankhaft eifersüchtig. Ein Beispiel nennt am Freitag eine enge Freundin: Sie sei bei dem Paar in Manfort zu Besuch gewesen, der Mann habe immer weiter getrunken und ihre Freundin plötzlich „mit einer Bierflasche abgeworfen“. Die sei an der Wand zerschellt; sie hätten die Scherben sogar noch zusammengekehrt. Als sie danach zu zweit rauswollten, sei ihnen der Freund mit dem Fahrrad gefolgt – so halb heimlich. Vergleichbare Situationen waren im Verlauf des Prozesses immer wieder zur Sprache gekommen. Dass der Manforter mindestens unter Alkohol psychisch auffällig und gegenüber seiner Freundin gewalttätig war, steht außer Zweifel.

Aber war der in Rede stehende Geschlechtsverkehr eine Vergewaltigung? Erst recht, weil die in dem angeklagten Fall angewandte Praktik in der Beziehung laut ihrer Aussagen durchaus vorkam und sie sich später bei ihrem Freund sogar entschuldigt hatte, weil sie nicht mitgemacht hatte? Roellenbleck sieht den Vorwurf offenkundig nicht als ausreichend erwiesen an. Mit Blick auf die Aussagen bei der Polizei und nun im Prozess findet der Richter: „Alles, was sie drumherum gesagt hat, ist total bröckelig.“ Damit meint er vor allem, dass in ihrer Aussage bei der Polizei nach der zweiten Anzeige nicht ausdrücklich ausgeführt ist, dass sie Opfer einer Vergewaltigung auf diese Weise gewesen sei. Die Psychologin, die ihre Glaubwürdigkeit begutachtet hat, findet das nicht so gravierend. Roellenbleck schon – der muss ein Urteil fällen, das revisionsfest ist.

Der Richter fasst es am Freitag so zusammen: Die junge Frau war „eine ganz, ganz schlechte Zeugin“. Es ist zu erwarten, dass dies für den Beschuldigten entscheidend ist. Das Urteil wird nächsten Donnerstag verkündet. Die beiden Richter und die Schöffen der 13. Großen Strafkammer nehmen sich also Zeit, diesen vertrackten Fall zu bewerten.