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Städtisch finanzierte GrundschulenWarum katholische Kinder bevorzugt werden

Lesezeit 3 Minuten
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Städtisch Katholische Grundschule nennen sich alle acht Bekenntnisschulen – finanziert werden sie nur von der Stadt. Foto: Ralf Krieger

  1. An den acht städtisch-katholischen Grundschulen in Leverkusen werden katholische Kinder bevorzugt aufgenommen.
  2. Finanziert werden die Schulen von Stadt und Land, die Kirche zahlt nicht.
  3. Wir haben zusammengestellt, warum das so ist und was die Stadt dazu sagt.

Leverkusen – Gespannt warten Eltern derzeit auf den Bescheid, ob das Kind im Sommer an der Wunsch-Grundschule aufgenommen wird. Grundsätzlich gilt laut Statuten der Stadt: „Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart.“

Wahl der Schulart, das heißt in Leverkusen: Gemeinschaftsgrundschule oder katholische Grundschule. Danach aber kommt ein wichtiger Zusatz: Im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazität.

Stadt zahlt Gebäude, Energie und Ausstattung

Und hier endet mitunter der „Anspruch auf Aufnahme in der gewünschten Schulart“. Denn an den acht katholischen Grundschulen der Stadt (siehe Infobox) werden vorrangig katholisch getaufte Kinder aufgenommen. „Bei einem Anmeldeüberhang an einer Bekenntnisgrundschule haben Kinder, die dem Bekenntnis angehören, bei der Aufnahme einen Vorrang gegenüber anderen Kindern“, steht es in der NRW-Schulvorschrift. Alle acht Grundschulen sind allerdings nicht in Trägerschaft des Erzbistums Köln (wie etwa die gymnasiale Marienschule in Opladen), sondern städtisch-katholische Schulen. Das heißt, sie werden genau wie alle anderen Schulen von der Stadt finanziert.

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Die Bekenntnisschulen

Acht städtisch-katholische Grundschulen gibt es in der Stadt:

St.-Stephanus-Schule, Hitdorf

KGS Burgweg, Rheindorf

Remigiusschule Opladen

Don-Bosco-Schule, Quettingen

Möwenschule, Wiesdorf

Gezelinschule, Schlebusch

Thomas-Morus-Schule,

Schlebusch

In der Wasserkuhl, Steinbüchel

Das aktuellste statistische Jahrbuch der Stadt von 2016 listet in der Bevölkerungsstatistik nach Religionszugehörigkeit 60 364 römisch-katholische Bürger (27 126 Männer, 33 238 Frauen), 32 770 evangelische (14 110 Männer, 18 660 Frauen) und 72 947 Menschen mit anderer oder ohne Religionszugehörigkeit (39 870 Männer, 33 077 Frauen) auf. (stes)

„Es erfolgt keine Mit-Finanzierung der katholischen Grundschulen in Leverkusen durch die katholische Kirche“, teilt die Stadt auf Anfrage mit. Gebäude, Energiekosten und Ausstattung werden von der Stadt bezahlt, die Lehrer finanziert das Land. Auch das zuständige Erzbistum Köln gibt auf Nachfrage an, dass „dem Erzbistum keine bestimmte Rolle oder besondere Aufgabe für die Abläufe an diesen Schulen zukommt“.

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„Dass es Bekenntnisschulen gibt, ist historisch begründet“, sagt Schuldezernent Marc Adomat. „Es ist so gewollt, damit Eltern die Wahl haben, ihr Kind auf einer katholischen Schule anzumelden, wenn sie das wollen.“ Evangelische Schulen gibt es in Leverkusen nicht. Ob eine Schule als Bekenntnisschule geführt wird, liegt in der Entscheidungsgewalt der Schulversammlung, die sich aus Schulleitung, Lehrer- und Elternvertretern zusammensetzt. „Mit einer Mehrheit von 50 Prozent plus einer Stimme kann die Schulversammlung eine Änderung beschließen“, erläutert Adomat. Das sei seiner Erfahrung nach aber nicht gewünscht.

Hohe Nachfrage

Ist es gerecht und zeitgemäß, dass in städtisch finanzierten Schulen Kinder einer bestimmten Religionszugehörigkeit bevorzugt aufgenommen werden? In beliebten Schulen, wie etwa der Gezelinschule in Schlebusch, übersteigen die Anmeldezahlen das Platzangebot regelmäßig so weit, dass zuletzt hauptsächlich katholische Kinder aufgenommen wurden. Eltern von ungetauften Kindern werden schon bei der Infoveranstaltung der Schule darauf hingewiesen, dass sie kaum Chancen auf einen Platz haben werden. Selbst evangelische – also ebenfalls christliche – Kinder aus der direkten Nachbarschaft können sich nicht sicher sein, aufgenommen zu werden.

Stadt hält sich raus

„Die Stadt mischt sich an keiner Schule in die Vergabe von Plätzen ein, das liegt alleine bei der Schulleitung“, sagt Adomat. Und die Schulleitung wiederum muss sich an das NRW-Gesetz halten, in dem steht, dass katholische Kinder vorrangig aufgenommen werden, bestätigt die Leverkusener Schulrätin Nicole Gatz. „Wenn sie das nicht tut, könnten katholische Eltern dagegen klagen.“