Die Planer hatten offenbar übersehen, dass eine Leitung im Weg liegt.
Die Stadtverwaltung sieht das mit der erteilten Genehmigung locker.
Ist es das auch? Die Leitung wird künftig näher an den Koloniehäusern liegen.
Leverkusen – Die Gegend um die Nobelstraße am Autobahnkreuz Leverkusen-West ist nicht wiederzuerkennen. Dort wird ein Teilstück der Hochdruck-Ferngasleitung verlegt, praktisch alle Bäume entlang der Dhünn sind abgeholzt worden. Wiesen wurden planiert, Gräben ausgehoben, dicke Rohre liegen bereit. Auf der Baustelle wird gearbeitet, aber die Bemühungen, herauszubekommen, wie es zu dieser Genehmigung gekommen ist, laufen ebenso weiter.
Keine öffentliche Information
Die Verlegung ist eine Folge des Autobahnbaus (wir berichteten). Das neue Rohr wird näher an die Wohnbebauung verlegt. Die Baumaßnahme ist keine Kleinigkeit und sie spielt sich in der Nähe der Wohnhäuser ab, dennoch ist die Verlegung, so wie sie jetzt geschieht, nicht im grundlegenden Planfeststellungsverfahren erörtert worden.
Baugrenze wird erweitert
Die öffentliche Diskussion über die Planung des gesamten Ausbaus der A 1 lief 2016 in der Stadthalle Köln-Mülheim über mehrere Tage. Zudem liegt die Baustelle außerhalb der in diesem Verfahren festgelegten Baugrenzen. Das ist eigentlich ein Verstoß, der erstmals im „Leverkusener Anzeiger“ beschrieben wurde und dem der Ratsherr und Bürgermeister Bernhard Marewski nachgeht. Die Stadtverwaltung hat die Sache zwar kommentiert, aber Marewski ist nicht zufrieden: Für ihn bleiben Fragen offen.
Aus der Stellungnahme geht hervor, dass Straßen NRW die genaue Lage der Leitung anscheinend nicht auf dem Schirm hatte, als die neue A 1 geplant wurde. Der Neubau einer Rampe im Autobahnkreuz Leverkusen-West erfordere die Umlegung, schreibt die Stadtverwaltung. Damit die Hochdruckleitung der Autobahnbaustelle nicht im Weg liegt, wird sie näher an die Häuser an der Johannes-Wislicenus-Straße gelegt.
80 Zentimeter dickes Rohr
Das Gasrohr hat die interne Bezeichnung Nr. 200. Der Druck, mit dem das Erdgas in der Leitung steht, wird in der Stellungnahme nicht genannt, das Rohr soll einen Durchmesser von 80 Zentimeter haben.
Eigentlich erfordert eine Verlegung einer solchen Gasleitung näher zu Wohnungen hin einen größeren Verwaltungsakt, bei dem sich Betroffene äußern und Einspruch einlegen können. Das wird von den Behörden hier offenbar anders gesehen: Sie stufen die Leitungsumlegung als „Planänderung von unwesentlicher Bedeutung“ ein. Grundsätzlich sieht das Gesetz diese Möglichkeit vor. Aber nur, wenn die Belange Betroffener nicht berührt werden oder sie der Änderung schon vorher zugestimmt haben.
"Laufendes Geschäft"
Das sah die Stadtverwaltung so. Im August 2019 schickte das Bauamt eine E-Mail an die Bezirksregierung, das ist die maßgebliche Genehmigungsbehörde beim Autobahnbau. Darin enthalten war die Mitteilung, dass man der Planänderung zustimme.
Das sei laufendes Geschäft der Bauverwaltung, heißt es jetzt aus dem Rathaus. Deshalb habe es keine öffentliche Information zur Verlegung gegeben. Weder die Mitglieder des Stadtrats, noch die Bezirksvertreter wurden in Kenntnis gesetzt. Allein dem machtlosen Naturschutzbeirat wurde die Sache vorgelegt.
Parallelen zur Waldsiedlung
Marewski kann den Umgang der Verwaltung mit der Angelegenheit nicht nachvollziehen. Er fordert weitere Informationen zur Sache; für ihn ist die Verlegung der Leitung in Richtung der Wohnbebauung keine unwesentliche Sache. Der CDU-Mann sieht Parallelen zu den Ängsten der Bewohner der Waldsiedlung. Dort wird die NETG-Gasleitung bald nahe der Grundschule und Häuser verlegt. Die Betreiberfirma NETG hat dafür erst kürzlich die letzte juristische Hürde genommen. Auch in dieser heiklen Sache ließ die Verwaltung die Öffentlichkeit für Jahre außen vor, wird kritisiert.