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NRW-Landtag verankert digitales Lernen im Schulgesetz

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Düsseldorf – An den Schulen Nordrhein-Westfalens ist digitales Lernen gesetzlich verankert worden. Eine entsprechende Schulrechtsänderung hat der Düsseldorfer Landtag am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP beschlossen. Die drei Oppositionsfraktionen, SPD und Grüne und AfD stimmten dagegen. Aus ihrer Sicht erfüllt die voraussichtlich letzte Schulrechtsänderung in dieser Wahlperiode nicht die Anforderungen an ein modernes Schulleben.

Ein in der vergangenen Woche veröffentlichtes Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes im Auftrag der Grünen war zu dem Schluss gekommen, dass die Schulrechtsänderung nicht verfassungskonform sei. Moniert wurden nicht geregelte Voraussetzungen für den erwünschten Digitalunterricht. SPD und Grüne hatten Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) daher vor der Abstimmung aufgefordert, den Gesetzentwurf zurückzunehmen.

Die Ministerin wies das zurück. „Das Gutachten geht von der falschen Prämisse aus, dass digitaler Unterricht immer Distanzunterricht sei und das ist mitnichten der Fall”, betonte Gebauer. Die Novelle stelle klar: „Wo Hardware nicht freiwillig gebracht werden kann, muss sie von der Schule gestellt werden.” Die Eltern seien nicht in der Pflicht, Laptops anzuschaffen.

Alles zum Thema Jochen Ott

Mit der Novelle gehört die Vermittlung digitaler Kompetenzen nun ausdrücklich zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen. Gleichzeitig wurde eine Rechtsgrundlage für die Nutzung digitaler Lernsysteme und Kommunikationsplattformen geschaffen. NRW habe dem digitalen Lernen als erstes Bundesland eine gesetzliche Grundlage gegeben, unterstrich die CDU-Abgeordnete Claudia Schlottmann.

Das Gesetz sieht außerdem mehr Gestaltungsfreiheit für die Schulen vor, damit diese ihr Profil schärfen können. So können sie von den vorgegebenen Stundentafeln abweichen, um zum Beispiel einen Schwerpunkt auf eine Fremdsprache zu legen. Zudem werden die Mitwirkungsrechte von Eltern und Schülern in der Schulkonferenz gestärkt.

Die Bildungspolitikerin der Grünen, Sigrid Beer, hielt der Schulministerin vor: „Die Freiheit, die Sie propagieren, ist die Freiheit der gut ausgestatteten Schulen.” Der Vize-Vorsitzende der SPD-Fraktion, Jochen Ott, argumentierte ähnlich und sprach von „Sprechblasen-Politik”. Der AfD-Abgeordnete Helmut Seifen nannte die Novelle eine „hübsche Auslage im Wahlkampffenster von CDU und FDP”. Die FDP-Abgeordnete Franziska Müller-Rech hielt dagegen, die Schulgemeinden würden gestärkt.

Um den Eltern eine qualifizierte Entscheidung für den Bildungsweg ihres Kindes nach der Klasse 4 zu ermöglichen, soll künftig, neben der Grundschule, auch die weiterführende Schule die Eltern beraten, falls das Kind keine - auch keine eingeschränkte - Empfehlung für dieser Schulform erhalten hat. Sie sollen dadurch die Fördermöglichkeiten der Schule besser beurteilen können. Eltern können jedoch nicht zu dem Beratungsgespräch verpflichtet werden. „Es bleibt dabei, dass die Eltern über den weiteren Bildungsgang ihres Kindes in der Sekundarstufe I entscheiden”, heißt es im Gesetzestext.

© dpa-infocom, dpa:220216-99-154655/3 (dpa/lnw)