Oberberg – Das angekündigte Ende kam am Montag fast so plötzlich wie die endgültige Einführung am späten Abend sieben Tage zuvor: NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hatte dieses Mal schon am helllichten Tag verkündet, dass die 15-Kilometer-Regel für die vier betroffenen Kreise, darunter der Oberbergische, angesichts der deutlich gesunkenen Infektionszahlen wieder zurückgenommen werden solle. Trotzdem begann im Kreishaus das Warten – auf die öffentliche Bekanntmachung.
Schnee-Touristen wurden abgewiesen
Inzidenzwerte, die nachhaltig über 200 liegen, galten als Voraussetzung für die Einführung der Regel, die vorsah, dass sich Oberberger über einen Radius von 15 Kilometer über ihre Heimatkommune hinaus nicht über die Kreisgrenze bewegen dürfen. Das Gleiche galt für Besucher von außen. Die Regel hatte es den Ordnungskräften am Wochenende zum Beispiel in Reichshof ermöglicht, schneehungrige Gäste frühzeitig zurückzuweisen.
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Der Kreis selbst wollte sich am Montag zunächst nicht zur Rücknahme der Regel äußern. Es liegt dazu noch nichts Offizielles vor, hieß es am späten Nachmittag. Auch der Kreis habe seine Informationen nur von der Pressekonferenz des Ministers: „Ein offizielles Schreiben bleibt abzuwarten.“
Neue Verordnung regelt nur noch die Grundlagen
Bis das kam, wurde es wieder spät am Abend: In der wieder gegen 22 Uhr veröffentlichten aktualisierten Fassung der Regionalverordnung fehlen jetzt Oberberg und die drei anderen Kreise. Stattdessen regelt der neue Verordnungstext nur noch die Grundlagen der 15-Kilometer-Regel. Wo sie gilt, sei „gesondert zu bestimmen“ – falls dort erhöhte Infektionszahlen festgestellt werden.
Auch dazu, was mit dem eigenen Maßnahmenpaket des Kreises passiert, in dem unter anderem das Gottesdienstverbot sowie eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr enthalten war, gab es am Montag keine Stellungnahme. Wenn am Dienstag der Krisenstab tagt, könne das aber auch Thema werden.
Die Maßnahmen des Kreises sind bisher bis zum 25. Januar befristet. Die 15-Kilometer-Regel des Landes hätte ursprünglich sogar bis zum 31. Januar gelten sollen.