Das Kölner Landgericht verurteilte 41-Jährige wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen.
Prozess am LandgerichtMutter des getöteten Babys aus Gummersbach muss drei Jahre in Haft
Als die Angeklagte (41) mitten in der Urteilsbegründung in Tränen ausbricht und über ihren Dolmetscher mitteilt, sie wolle sich das alles nicht länger anhören, wird die Vorsitzende Richterin deutlich: „Doch, das müssen Sie sich jetzt anhören.“ Dann fährt Sibylle Grassmann fort mit einer Urteilsbegründung, in der das kurze und leidvolle Leben des im Mai 2022 an den Folgen eines Schütteltraumas verstorbenen Säuglings beleuchtet wurde.
Drei Jahre muss die 41-Jährige in Haft, wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen sowie Beihilfe zur Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen. So lautete am Donnerstag die Entscheidung der 20. Große Strafkammer am Kölner Landgericht. „Der 14 Wochen alte Sohn war völlig hilf- und schutzlos“, lautete das bittere Fazit Grassmanns gegen Ende der Urteilsbegründung zu dem tragischen Fall.
Vor dem Schütteln hatte der Säugling schon unermessliches Leid erfahren
Schon vor dem Schütteln am 21. Mai 2022 hatte der Säugling in seinem 14 Wochen währenden Leben unermessliches Leid erfahren. Bei der Obduktion des Babyleichnams waren verheilte, wochenalte Rippenbrüche festgestellt worden. „Da muss es schon Wochen vor dem Tod eine ganz kräftige Kompression des Oberkörpers gegeben haben“, sagte Grassmann. Auch sei der Junge unterernährt gewesen, habe zwischen der dritten und vierten Früherkennungsuntersuchung beim Kinderarzt gar abgenommen.
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Zudem war bei der Obduktion ein Schädelbruch diagnostiziert worden, der jedoch nicht ursächlich für den Tod gewesen sei. Ob diese Verletzung von einem Sturz oder einem Schlag gegen einen harten Gegenstand herrührte, konnte das Gericht nicht feststellen. Im Prozess hatte die 41-Jährige den Vater des Kindes, ihren Noch-Ehemann, massiv belastet.
Der Vater des Jungen war bereits im Juni vergangenen Jahres zu ebenfalls drei Jahren Haft verurteilt worden (wir berichteten). In beiden Fällen ergingen die Schuldsprüche wegen Beihilfetatbeständen, weil das Gericht nicht feststellen konnte, welcher Elternteil konkret den Säugling letztlich zu Tode geschüttelt hatte. Dass es aber einer von beiden war, daran bestanden beim Gericht keine Zweifel.
Mit seinem Urteil entsprach die Kammer den Forderungen der Anklage. Verteidiger Philipp Mohrschulz hatte hingegen auf eine zweijährige Haftstrafe zur Bewährung wegen Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Ob er Revision gegen das Urteil einlege, „darüber muss ich eine Nacht schlafen“, sagte der Verteidiger.