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GerichtAngeklagter unterbrach mehrfach die Verhandlung – Menschen in Gummersbach angegriffen

Lesezeit 3 Minuten
Ein Staatsanwalt legt einen Stapel Akten vor Prozessbeginn auf seinen Tisch im Landgericht.

Polizisten aus Kassel sagten jetzt vor Gericht aus.

Dem 47-jährigen Obdachlosen droht, unter anderem wegen Taten im Zustand einer hebephrenen Schizophrenie, die Unterbringung in einer Psychiatrie.

Wenn es eines Beweises bedurft hätte, dass der 47 Jahre alte Obdachlose womöglich am besten in einer Psychiatrie untergebracht sein sollte, dann lieferte er diesen am Dienstag vor dem Kölner Landgericht selbst. Immer wieder unterbrach der Mann die Verhandlung, schrie wütend auf Russisch und schlug aggressiv mit der Faust auf den Tisch. Immer wieder fixierte er den psychiatrischen Sachverständigen oder den Vorsitzenden Richter Dr. Hans Logemann mit hasserfülltem Blick und schrie, dass die Spuckefäden nur so flogen.

Seine Dolmetscherin, die direkt neben ihm saß, schien mehr als angespannt und war in ihrer Situation wirklich nicht zu beneiden. Der 47-Jährige wird in dem Prozess beschuldigt, zwischen Juli 2021 und Juni 2022 in Gummersbach im Zustand einer hebephrenen Schizophrenie wiederholt Menschen angegriffen, bedroht oder ausgeraubt haben. So soll er einen 62 Jahre alten Rentner, der auf einen Rollator angewiesen war, im Juli 2021 niedergeschlagen und ihm 50 Euro geraubt haben. Im April 2022 soll sich der Angeklagte dann im Außenbereich eines Fast-Food-Restaurants distanzlos gegenüber Kindern verhalten und die Mutter bedroht haben.

Angeklagter soll Ladendetektiv mit Kugelschreiber angegriffen haben

Nach einem Ladendiebstahl im Mai 2022 soll der Beschuldigte dann einen Ladendetektiv, der ihn erwischte, mit einem Kugelschreiber angegriffen und leicht verletzt haben. Zudem soll der 47-Jährige noch ein Auto beschädigt haben, indem er mehrmals dagegen getreten haben soll. Die Staatsanwaltschaft will die dauerhafte Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie erreichen.

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Es handelt sich um den zweiten Prozess gegen den 47-Jährigen, nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts von Ende März 2023 aufgehoben hatte. Damals sah das Landgericht die Voraussetzungen für eine dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten als nicht erfüllt an. Der 47-Jährige kam wieder auf freien Fuß und wurde für die erlittene Zeit in der einstweiligen psychiatrischen Unterbringung entschädigt.

Vernommen wurden am Dienstag Polizeibeamte aus Kassel, die zu Vorfällen aus dem Februar 2024 aussagten, die nicht Gegenstand der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft sind. Die 15. Große Strafkammer will sich aber einen umfassenden Eindruck von dem 47-Jährigen verschaffen.

Laut den Vorwürfen soll der 47-Jährige im Februar dieses Jahres in Kassel einen Senior mit einem Regenschirm „aus nichtigem Grund“ verprügelt haben. Ein Beamter (37) schilderte dann, wie er den Angeschuldigten wenig später unweit des Tatorts antraf. „Der hat da auf Autos eingeschlagen“, sagte der 37-Jährige. Er habe den Angeschuldigten „am Schlafittchen gepackt“ und weggezogen, woraufhin der 47-Jährige Widerstand geleistet habe.

„Er hat ja nicht mehr so viele Zähne, aber die, die er noch hat, haben gereicht, um mir in den Arm zu beißen“, schilderte der 37-Jährige, der eine leicht blutende Wunde zurückbehielt. „Im ersten Moment habe ich gedacht, ich bin in einem Reißverschluss hängen geblieben.“

Der Prozess wird fortgesetzt.